• Änderungen im Januar 2023
  • Mehrwegpflicht, Lieferkettengesetz, neue Euro-Münzen: Das ändert sich für Verbraucher im ersten Monat des neuen Jahres
  • Änderungen bei Arbeit, Lohn & Steuer: Diese neuen Reglungen bestehen ab Januar 2023
  • Neues in der Gesundheitsfürsorge: Notvertretungsgesetz tritt in Kraft
  • Neues für Autofahrer: Das müsst ihr ab Anfang 2023 beachten

Das neue Jahr ist nicht mehr in weiter Ferne und damit auch die ersten gesetzlichen Änderungen, auf die sich Bürger*innen ab Januar 2023 einstellen müssen. Dazu gehört beispielsweise eine neue Mehrwegpflicht für Restaurants, Bistros und Cafés, Änderungen an den Euro-Münzen, sowie in den Bereichen Arbeit, Lohn und Steuer. Die wichtigsten Januar-Änderungen stellen wir dir in diesem Überblick vor. Noch mehr Neuerungen findest du in der Übersicht der Änderungen im Gesamtjahr 2023 findest du hier - Kindergeld, Krankenversicherung, Wohngeld - das ändert sich alles im neuen Jahr.

Mehrwegpflicht & Co.: Das ändert sich im Januar 2023 Verbraucher*innen

Mehrwegpflicht

Ab 1. Januar 2023 gilt eine Mehrweg-Pflicht für Restaurants, Bistros und Cafés, die besagt, dass alle Produkte auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden müssen. Hierbei darf das Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein, als das Produkt in der Einwegverpackung. Den Inhaber*innen ist es allerdings erlaubt, Pfand für die Mehrwegverpackung zu nehmen. Ausgenommen von der Pflicht sind lediglich Imbisse, Kioske und Spätkauf-Läden.

Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz in Kraft, welches Unternehmen in erster Linie an ihre Verantwortung erinnern soll und Kinder- oder Zwangsarbeit sowie Umweltzerstörung verhindern soll. Das Gesetz gilt erst einmal für alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen, ab 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. 

Neue Euro-Münzen

Im Geldbeutel wird sich 2023 für Bürger*innen nicht nur finanziell etwas ändern, auch der Euro verändert sich: Ab Januar 2023 werden neue Euro-Münzen in den Umlauf gebracht. Das hängt damit zusammen, dass Kroatien am 1. Januar der EU beitritt, weshalb neue kroatische Münzen geprägt werden.

Änderungen bei Arbeit, Lohn & Steuer im Januar 2023

Bürgergeld

Hartz IV gibt es ab 1. Januar 2023 nicht mehr, dafür aber das Bürgergeld: Es wird nicht nur der Regelsatz erhöht, sondern auch zahlreiche weitere Neuerungen durchgeführt. Unter anderem sollen Sanktionen wegfallen, das Schonvermögen erhöht werden und ein "Weiterbildungsgeld" sowie ein "Bürgergeldbonus" eingeführt werden.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anstatt des "gelben Scheins"

Ab Januar 2023 gilt außerdem die Pflicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - worauf sich alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen freuen können. Die Arbeitsunfähigkeit wird also zukünftig nicht mehr in Papierform bescheinigt, sondern in elektronischer Form von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt. Weitere Informationen dazu erhältst du in unserem Artikel.

Erhöhung des Kindergelds

Ab 1. Januar 2023 erhöht sich auch das Kindergeld - und zwar deutlich stärker, als ursprünglich geplant: Wie am 09.11.2022 bekannt wurde, "legt die Ampel bei der Entlastung von Familien noch eine Schippe drauf", so SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Die Ampel-Fraktionen einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur darauf, die staatliche Unterstützung zum 1. Januar einheitlich auf 250 Euro monatlich zu erhöhen. Das wären für die ersten beiden Kinder 31 Euro mehr als bisher. Der Bundestag soll bereits am Donnerstag (10.11.2022) über die neue Summe abstimmen.

Ursprünglich war geplant, das Kindergeld lediglich um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und um 12 Euro monatlich für das dritte und weitere Kinder zu erhöhen. Zusammengerechnet hätte das jährlich 432 Euro mehr Geld für eine Familie mit zwei Kindern ergeben, bei einer Familie mit drei Kindern 576 Euro mehr pro Jahr. Doch diese Pläne sind nun hinfällig, da die Erhöhung noch deutlich größer ausfällt, als zunächst vorgesehen.

Erhöhung des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von aktuell 5.620 Euro auf 5.760 Euro ab Januar 2023. Dieser Freibetrag wird vom Finanzamt ermittelt, wenn die Einkommenssteuererklärung eingereicht wird.

Tabaksteuer

Um die "gesundheitspolitische Lenkungswirkung weiterhin zu gewährleisten", erhöht das Bundesfinanzministerium die Steuer auf Tabak stufenweise. Im Zeitraum 2022 bis 2026 steigt der Preis für eine Packung Zigaretten (20 Stück) um durchschnittlich acht Cent jährlich. Auch die Packung Feinschnitt sowie die Mindeststeuer für Zigarren/Zigarillos und Pfeifentabak werden angepasst.

Änderung Spitzensteuersatz

Ab dem 1. Januar 2023 steigt auch der Spitzensteuersatz: Dieser wird 2023 um mehr als 3.000 Euro auf 61.972 Euro/Jahr angehoben. Der Reichensteuersatz, der ab einem Einkommen von 277.836 Euro beginnt, bleibt jedoch gleich.

Krankenkassenbeitrag

Die Corona-Krise hat es gezeigt: Die Gesundheit ist wichtig - und teuer. Deshalb steigen 2023 im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auch die Krankenkassenbeiträge, im Schnitt auf 16,2 Prozent des Bruttolohns. Aktuell liegt der Beitragssatz noch bei 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14 Prozent. Es wird also zu einem sehr deutlichen Anstieg des Krankenkassen-Beitragssatzes kommen, den der ein oder andere sicher im Geldbeutel merken wird.

Neues in der Gesundheitsfürsorge: Notvertretungsgesetz tritt in Kraft

Notvertretungsgesetz ab 1. Januar 2023

Mit dem 1. Januar 2023 haben Ehegatten in bestimmten Notfallsituationen ein Vertretungsrecht, wenn diese in den Bereich der Gesundheitssorge fallen. Dieses Recht kommt allerdings nur dann zum Zug, wenn die Ehegatten keine andere Reglung zur gegenseitigen Vertretung, wie beispielsweise in einer Vorsorgevollmacht, festgelegt haben.

Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit für maximal sechs Monate, in den gesundheitlichen Angelegenheiten für die jeweils andere Person Entscheidungen zu treffen. Behandelnde Ärzte sind dann auch von ihrer Schweigepflicht befreit und dürfen Auskünfte geben.

Neues für Autofahrer*innen: Das müsst ihr ab Anfang 2023 beachten

Keine E-Auto-Prämie mehr für Plug-in-Hybride

Ab 1. Januar 2023 gibt es keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride und auch die Förderungshöhe für reine Elektro-Autos sinkt ab 2023. Wer jetzt damit liebäugelt, sich noch zügig ein E-Auto oder einen Plug-in-Hybrid zuzulegen, um die aktuelle Förderung einzustreichen, wird leider enttäuscht: Bei den aktuellen Lieferzeiten ist es eher unwahrscheinlich, dass das Auto rechtzeitig ankommt, um noch in diesem Jahr zugelassen zu werden.

Elektroauto-Ladekabel und Ladebox bei Amazon ansehen

Folgende Änderungen kommen 2023 noch auf uns zu: 

 Artikel enthält Affiliate Links