Noch mehr gute Nachrichten für Eltern: Das Kindergeld wurde im Dezember früher ausbezahlt. Anfang bis Mitte des Monats ging das Geld schon auf allen Konten ein. Aber auch im neuen Jahr winkt mehr Entlastung für Familien. Viele sind auf das Kindergeld angewiesen und warten besonders vor Weihnachten auf die Finanzspritze. Über die früheren Auszahlungstermine dürften sich Eltern also freuen. Außerdem gibt es eine Reihe von Soforthilfen und Sonderzahlungen - mehr dazu lest ihr hier. Nach Dezember-Überraschung: Änderungen beim Kindergeld ab 2023 Die genauen Termine gehen aus einer Tabelle der Agentur für Arbeit hervor. Schon seit dem 5. Dezember gibt es die ersten Zahlungen für Eltern mit der Kindergeld-Nummer 0 als Endziffer. Je nach Endziffer sollten alle Überweisungen bis zum 16. Dezember getätigt werden. Somit ging das Geld noch vor den Feiertagen bei allen Familien ein und damit circa eine Woche früher als in anderen Monaten.  Ein letztes Mal wenden die Familienkassen im Dezember noch die bisherigen Regelsätze beim Kindergeld an. Ab Januar werden diese dann vereinheitlicht und erhöht. Kindergeld wird ab 2023 erhöht Während im Dezember noch die ersten beiden Kinder mit 219 Euro und das dritte Kind mit 225 Euro berechnet werden, gibt es im Januar für jedes Kind den gleichen Betrag. 250 Euro bekommen Familien dann pro Kind - bisher gab es erst ab dem vierten Kind so viel.  Damit werden Familien mit weniger als vier Kindern nicht benachteiligt und gleichzeitig landet bei allen Familien am Ende mehr Geld auf dem Konto. Die Maßnahme gehört zum Entlastungspaket der Ampel-Koalition, das Familien durch die Energiekrise und die Inflation helfen soll.  Zum Jahresanfang erstreckt sich die Auszahlungsperiode über einen längeren Zeitraum. Vom 4. bis zum 23. Januar soll das Kindergeld dann ausbezahlt werden.  Kinderzuschlag: Familien mit geringem Einkommen erhalten ab Januar mehr Familien, die über ein kleines Einkommen verfügen, bekommen ab Januar mehr Kinderzuschlag. Der Höchstbetrag für die Zahlung steigt von bisher 229 Euro auf 250 Euro pro Kind und Monat. Damit sollen die zusätzlichen Belastungen für Familien aufgrund der Inflation abgemildert werden. Wie beim Kindergeld gilt hier: Familien, die den Zuschlag bereits erhalten oder ihn beantragt haben, müssen nicht aktiv werden. Der Betrag für den Kinderzuschlag wird automatisch ab Januar angepasst.  Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. "In Zeiten der Energiekrise bekommt der Kinderzuschlag eine ganz besondere Bedeutung. Familien müssen jetzt reagieren und sich darum kümmern, Angebote des Staates, wie den Kinderzuschlag, zu nutzen. Die Familienkasse hilft dabei gerne - durch Beratung beim komplexen Antrag, aber auch mit ihren digitalen Angeboten", appelliert Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Bekommen wir Kinderzuschlag? Einfach prüfen Wer sich nicht sicher ist, berechtigt zu sein für den Kinderzuschlag, kann unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des KiZ - diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch eine Videoberatung vereinbart werden.