• Strompreisbremse: Finanzierung über Zufallsgewinne geplant
  • Wie soll der Strompreisdeckel funktionieren?
  • Profitieren nur Geringverdiener?

Das dritte Entlastungspaket umfasst neben Direktzahlungen, Maßnahmen für Leistungsempfänger und Steuerentlastungen auch eine Strompreisbremse für Bürgerinnen und Bürger. Für eine bestimmte Strommenge - einen Basisverbrauch - soll es dem Willen der Ampel nach eine Preisobergrenze geben. 

Strompreisbremse soll über "Zufallsgewinne" finanziert werden

Finanziert werden soll die Strompreisbremse durch die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne. Die Zufallsgewinne lassen sich zumindest innerhalb des Strommarkts der EU vergleichsweise genau feststellen. Gemäß dem dort geltenden "Merit-Order-Prinzips" bestimmt der jeweils höchste erzielbare Preis den Strompreis für alle Energie-Erzeugungsarten.

Im Moment handelt es sich dabei um den hohen Preis der Gaskraftwerke. Diesen Preis können dem Prinzip zufolge auch alle anderen, günstigeren Stromerzeuger verlangen. Insbesondere die Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien, Kohle und Atomstrom machen dadurch momentan erhebliche Gewinne. Schließlich sind die Gaspreise hoch wie nie.

Nach den Plänen der Regierung soll nun für Stromerzeuger, deren Kosten sich infolge des Ukraine-Kriegs nicht maßgeblich erhöht haben, eine Preisobergrenze für die Kilowattstunde festgelegt werden. Alle Erlöse, die über diese Grenze hinausgehen, werden dann abgeschöpft. Vergleichbar ist dieses Vorgehen mit der EEG-Umlage - nur umgekehrt. Durch diese Abschöpfung möchte die Ampel dann die Strompreisbremse finanzieren.

Strompreisbremse: Profitieren am Ende nur Geringverdiener?

Unklar ist allerdings noch, ob die Strompreisbremse für alle Haushalte gelten soll - wie das Beschlusspapier des Koalitionsausschusses eigentlich nahelegt - oder nur für die mit geringen Einkommen. Wie die FAZ berichtet, hat sich eine Sprecherin des Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) am Montag (05. September 2022) zu dieser Frage eher vage geäußert.

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"Auch das kann ich nicht abschließend beantworten, auch das wird diskutiert und dann in einen konkreten Vorschlag gegossen", zitiert die FAZ die Sprecherin. Legt man dieser Aussage den Entwurf des Entlastungspakets zugrunde, ist sie überraschend, denn der liest sich nicht so, als würden bestimmte Haushalte bei der Strompreisbremse ausgenommen. Dort heißt es konkret: "Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch). Die Haushalte werden so finanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorger-Tarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte."

Auch Äußerungen des Grünen-Chefs Omid Nouripour legen die Vermutung nahe, dass wohl nicht jeder von der Bremse profitieren wird. Dem Deutschlandfunk gegenüber sagte der nämlich: "Wir reden über eine Familie in 48 Quadratmetern und nicht über eine Villa." Es werde bei der Basismenge um eine kleine Strommenge gehen, die man brauche, um über die Runden zu kommen. Wie die insgesamt 19 Entlastungen im Detail umgesetzt werden sollen, bleibt also in vielen Punkten noch offen. 

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