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Ab Februar 2023: Das muss im Verbandskasten deines Autos sein

Ab Februar 2023 gelten für den Verbandskasten im Auto neue Regeln. Es war dabei geplant, dass künftig zwei Corona-Schutzmasken enthalten sein sollten. Eine Pflicht gibt es allerdings nicht.
Autofahrer müssen immer einen Verbandskasten mit sich führen. Was gehört alles hinein?
Autofahrer müssen immer einen Verbandskasten mit sich führen. Was gehört alles hinein? Foto: adexo_medical/Pixabay.com
  • Verbandskasten im Auto generell Pflicht
  • 2 Corona-Schutzmasken in neuen Erste-Hilfe-Sets 
  • Das droht bei abgelaufenem Verbandskasten
  • Verbandskasten bei Motorrädern Pflicht?
  • Das gehört alles in die neuen Verbandskästen

Alle Autofahrer in Deutschland sind verpflichtet, einen Verbandskasten in ihrem Auto mitzuführen. Was genau im Erste-Hilfe-Kasten sein muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem §35 h der StVZO.  Schon am 1. Februar 2022 wurde die DIN-Norm aktualisiert. Bis zum 31. Januar 2023 läuft noch eine Übergangsfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen alte Verbandskästen weiterhin verkauft werden.

Verbandskasten und Masken: aktuell keine Pflicht zum Nachrüsten

Laut der DIN-Norm müssten ab dem 1. Februar 2023 in jedem Verbandskasten zwei Corona-Schutzmasken vorhanden sein. FFP2-Masken sind jedoch nicht nötig. Außerdem fällt ein Dreieckstuch weg und das kleinere Verbandstuch wird ganz gestrichen.

Aber: Der Gesetzgeber hat sich bisher noch nicht entschlossen, die Straßenverkehrsordnung dahingehend anzupassen. Laut Aussage des ADAC plant das Bundesverkehrsministerium eine Anpassung des §35 h StVZO "derzeit nicht".

Das bedeutet, dass aktuell keine Pflicht zum Nachrüsten mit Masken oder gar zum Austausch alter Verbandskästen besteht. Der ADAC schreibt dazu: "Verbandkästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen weiterverwendet werden. Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig."

Der Bundesverband für Medizintechnologie hält das Mitführen von medizinischen Gesichtsmasken im Auto aber generell für sinnvoll.

Das droht bei unvollständigem oder abgelaufenem Verbandskasten

Grundsätzlich sollte der Verbandskasten regelmäßig auf seine Haltbarkeit geprüft werden. Verbandmaterial und Kompressen haben nämlich ein Verfallsdatum, da sie steril verpackt sind. Normalerweise halten Verbandkästen mindestens vier Jahre. 

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Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro.

Bei der Hauptuntersuchung wird überprüft, ob ein Verbandkasten vorhanden ist. Wenn dieser unvollständig ist, Produkte abgelaufen sind oder komplett fehlen, liegt ein geringer Mangel vor.

Ist ein Verbandkasten bei Motorrädern Pflicht?

Bei Motorrädern gibt es keine Verpflichtung, Verbandmaterial mitzuführen. Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber empfehlenswert. Es gibt dafür spezielle Kraftradtaschen.

Verbandskasten im Auto: Das gehört alles rein

Es kommen aber nicht nur Corona-Schutzmasken dazu: Einige Bestandteile des Verbandskastens fallen dafür weg. Autofahrer brauchten bislang zwei Dreieckstücher sowie ein Verbandstuch der Größe 40 x 60 Zentimeter. Ab Februar 2023 ist nur noch ein Dreieckstuch nötig, das genannte Verbandstuch wurde komplett gestrichen. Das muss ein Verbandskasten im Auto nach der neuen DIN 13164 enthalten:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2  Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3  Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160 cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K
  • 2 medizinische Gesichtsmasken

Diese weiteren Änderungen kommen im Jahr 2023: Mehrwegpflicht, deutlich mehr Kindergeld, Autofahren & Co.

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