Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer*innen im Jahr 2022 Es gibt neue Pflichten wie die Maskenpflicht oder zu sicheren Assistenzsystemen Für Benziner und Diesel-Autos wird es teurer, für E-Autos billiger Alte Führerscheine müssen rechtzeitig umgetauscht werden Seit Beginn des Jahres 2022 gelten für Autofahrer*innen in Deutschland mehrere neue Verordnungen, Regelungen und Gesetze. Beispielsweise wurde die Straßenverkehrsordnung geändert - auch eine Maskenpflicht im Auto wird kommen.  Änderungen für Autofahrer in 2022: Neuer Bußgeldkatalog  Bereits seit 9. November 2021 gilt auf Deutschlands Straßen der aktualisierte Bußgeldkatalog. Der sollte eigentlich bereits Anfang 2020 in Kraft treten, war aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Vor allem Raser*innen soll die Änderung nun deutlicher teuer zu stehen kommen. Aber auch Falschparker*innen oder Autofahrer*innen, die keine Rettungsgasse bilden, werden härter bestraft. Alle neuen Bußgelder im Überblick findet ihr hier. Die Bußgelder für kleinere Vergehen werden ebenfalls höher: Das Parken in einer Park- und Halteverbotszone kostet jetzt anstatt 15 satte 55 Euro Für das Parken und Halten in der zweiten Reihe sind bis zu 110 Euro fällig. Fahrverbote drohen sogar, sollte man sich weigern eine Rettungsgasse zu bilden oder sogar selbst die Rettungsgasse befährt. Neben dem Fahrverbot für einen Monat warten dann bis zu 320 Euro Strafe. Wer eine E-Auto-Ladestation blockiert wird mit 55 Euro Geldbuße bestraft. Bestraft wird inzwischen auch das "Posen" mit dem Auto. Also das unnötige und zu laute Herumfahren in Verbindung mit dem Verursachen vermeidbarer Abgasbelästigung. Das kostet künftig bis zu 100 Euro. Blockiert man den Weg einer Straßenbahn, kostet das 80 Euro. Frist nicht verpassen: Führerschein muss umgetauscht werden  Alle, die im Zeitraum zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein im Portemonnaie haben, muss diesen bis zum 19.1.2022 umzutauschen. Laut einer neuen EU-Vorgabe muss der Führerschein durch ein fälschungssicheres Dokument im Scheckkarten-Format ersetzt werden. Wer trotzdem weiterhin mit dem alten Führerschein unterwegs ist und dabei erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro. Der umgetauschte Führerschein muss der Polizei im Nachgang vorgelegt werden, sonst droht eine erneute Strafe.  Maskenpflicht im Auto kommt - das gehört in deinen Verbandskasten Ab 2022 müssen mindestens zwei Corona-Schutzmasken in jedem Auto, Bus oder Lkw vorhanden sein. Getragen werden müssen sie nicht, vielmehr sind sie als Ergänzung der Ausrüstung im Erste-Hilfe-Kasten gedacht. Die entsprechende DIN-Norm dafür soll angepasst werden. Wann genau die Regelung in Kraft tritt, ist noch nicht geklärt, genauso wie die zu erwartende Höhe des Bußgeldes. Aktuell wird das Fehlen der Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto mit fünf Euro bestraft. Bei deinem Erste-Hilfe-Kasten musst du auch sonst auf den Inhalt achten - hier gelten genaue Vorgaben. Aber was muss überhaupt in den Verbandskasten? Dieser Inhalt sollte vorhanden sein:  1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455 1 Erste-Hilfe-Broschüre 2 Feuchttücher zur Hautreinigung 1 Fertigpflasterset (14-teilig) 1 Verbandpäckchen K 2022 werden neue Sicherheitssysteme in Autos Pflicht Mitte des Jahres 2022, am 6. Juli, greift eine neue EU-Verordnung, die vor allem der "allgemeinen Sicherheit und dem Schutz der Fahrzeuginsassen" dient. Das bedeutet: Bevor neue Fahrzeuge von den Regierungen genehmigt werden können, müssen sie bestimmte Assistenzsysteme vorweisen. Bis die genehmigten Fahrzeuge aber tatsächlich auf dem Markt sind, wird noch einige Zeit vergehen. Denn ab dem 7. Juli 2024 müssen diese Neuerungen erst serienmäßig bei Neuwagen verbaut sein.  Als Beispiele für künftig verpflichtende Assistenz- und Sicherheitssysteme in Fahrzeugen nennt der Adac folgende Assisenten: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: überwacht die Geschwindigkeit und gibt Rückmeldung, wenn das Auto zu schnell fährt Müdigkeitsassistent: warnt bei nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrenden. Rückfahrassistent: erkennt Personen und Gegenstände hinter dem Fahrzeug und warnt den Fahrenden. Notbremsassistent: erkennt Gefahrensituationen und kann selbst Bremsung einleiten. Notfall-Spurhalteassistent: erkennt, wenn das Auto die Spur verlässt und warnt. Das System kann bei Bedarf eingreifen. Abbiegeassistent/Totwinkelassistent/Kollisionswarnsystem für Busse und Lkw: Die Systeme erkennen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die sich in unmittelbarer Nähe der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs befinden, geben eine Warnung ab und können einen Zusammenstoß verhindern. Mehr Rechte beim Autokauf  Wer haftet bei einem Mangel am Neu- oder Gebrauchtwagen? Wie der ADAC mitteilt, sind Kund*innen seit dem 1. Januar 2022 bei einem Autokauf im Autohandel besser geschützt als bisher. Demnach wurde die Rechtslage (Verlängerung der Beweislastumkehr) weiter zugunsten des Käufers verbessert. Nun wird für 12 Monate nach dem Kauf davon ausgegangen, dass das Auto bereits bei der Auslieferung mangelhaft war. Bisher waren es nur 6 Monate. Nach Ablauf der Frist muss der Kaufende den Beweis führen, dass der Mangel oder Schaden von Anfang an vorhanden war - was in der Praxis meist schwierig ist. Wichtig für Navi-Nutzer*innen: Beim Kauf von digitalen Produkten oder Inhalten - was vor allem Navigationsgeräte im Fahrzeug betrifft - müssen Verkäuferin oder Verkäufer nun für einen bestimmten Zeitraum für kostenlose Updates sorgen. Das gilt für Kaufverträge seit dem 1. Januar 2022. Kfz-Versicherung: Das ändert sich 2022 bei Vollkasko und Teilkasko  Die Beiträge für die Kfz-Versicherung werden ebenfalls geändert. Ab 2022 werden wie jedes Jahr die Typklassen für Fahrzeuge vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neu eingestuft. Davon sind etwa neun Millionen Autofahrende betroffen. Etwa fünf Millionen werden in höhere Stufen einsortiert, etwa vier Millionen Autofahrende werden von besseren Typklassen profitieren. Bei dem Großteil der Autofahrenden, rund 30 Millionen, ändert sich jedoch fast nichts. Von Vollkaskoversicherten rutschen drei Prozent in eine höhere Einstufung, 40 Prozent in eine niedrigere Einstufung. Von Teilkaskoversicherten rutschen vier Prozent in eine höhere Einstufung, 32 Prozent in eine niedrigere Einstufung. E-Auto-Förderung: Hybrid-Modelle müssen Anforderung erfüllen  Pünktlich zum neuen Jahr ändert sich Richtlinie für Förderungen bei Hybrid-Fahrzeugen sowie der E-Auto-Prämie von Staat und Herstellern.  Sogenannte "Plug-in-Hybrid-Modelle" müssen jetzt eine Mindestreichweite von 60 Kilometern garantieren. Ab 2025 sogar 80 Kilometer. Bislang lag die Reichweitengarantie bei 40 Kilometern. Der vorgeschriebene Emissions-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer bleibt bestehen.  Geld für Nutzer von E-Autos: Gesparte Emissionen an Unternehmen verkaufen Der Adac zufolge können Halter*innen von rein elektrischen Fahrzeugen ab 2022 ihre eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen verkaufen. So können Fahrer*innen von E-Autos mehrere Hundert Euro im Jahr dazu verdienen. Der Hintergrund: Um die Klimaziele im Verkehrsbereich zu erreichen, gibt die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Kartenzahlung an E-Ladesäulen und transparente Preise Ein Problem, dass bei allen Nutzer*innen von E-Autos für Ärger sorgt: Wer an einer Ladesäule lädt, kann nur schwer erkennen, was das kostet - noch. Denn eine entsprechende Verordnung, die eine verbraucherfreundlichere Darstellung der Preise regelt, tritt laut Adac am 28. Mai 2022 in Kraft. Betreiber*innen öffentlich zugänglicher Ladestationen müssen danach den Verbrauchern das "Ad-hoc-Aufladen" ohne Vertrag ermöglichen und am Ladepunkt den "Arbeitspreis je Kilowattstunde" angeben. Warten müssen Fahrer*innen von elektrischen Autos allerdings noch auf auf eine weitere sinnvolle Neuerung beim Stromtanken: Kartenlesegeräte an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge werden erst ab Juli 2023 verpflichtet. Die Regelung soll nur für alle neuen Ladesäulen gelten, bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden. Spritpreise: Benzin und Diesel werden 2022 teurer Benzin wird wohl etwas teurer als bislang werden. Zum 1. Januar 2022 greift die nächste Stufe des CO2-Zuschlags - wie ihr trotzdem sparen könnt, erfahrt ihr hier. Der Preis pro Tonne CO2 steigt zum neuen Jahr auf rund 30 Euro an. Dieser Anstieg wiederum wird auf den Kunden umgelegt, was zu steigenden Benzinpreisen führt. Damit soll Benzin im Schnitt um 1,4 Cent pro Liter teurer werden. Der Diesel-Preis soll um 1,6 Cent pro Liter steigen. Der Preis von CO2 wird jedoch jährlich steigen. Bis zum Jahr 2025 soll eine Tonne CO2 dann 55 Euro kosten.  Unabhängig vom CO2-Preis könnte speziell Diesel aber noch teuer werden: Die Ampel-Koalition überlegt, die Energiesteuer für Diesel an die für Benzin anzugleichen. Damit würde Diesel pro Liter um rund 18 Cent teurer werden.  Urlauber aufgepasst: Mautgebühren für Österreich und Schweiz steigen 2022 Die Gebühren für die Vignette in Österreich steigen zum neuen Jahr 2022 um 1,4 Prozent. Erhältlich ist sie seit Ende November 2021 für den Zeitraum vom Dezember 2021 bis Januar 2023. Der Preis wird entsprechend der gestiegenen Inflationsrate erhöht. Die Jahresvignette kostet damit 93,80 Euro, eine Zwei-Monats-Vignette 28,20 Euro und das "Pickerl" für zehn Tage 9,60 Euro. Motorradfahrer*innen müssen 37,20 Euro, 14,10 Euro und 5,60 Euro für die verschiedenen Vignetten bezahlen. Eine digitale Vignette gibt es ebenfalls. Eine Jahresvignette für die Schweiz kostet 2022 39 Euro, umgerechnet entspricht das 40 Schweizer Franken. Gültig ist die Vignette für Autos bis 3,5 Tonnen für einen Zeitraum von 14 Monaten (1.12.2021 bis 31.1.2023). Mit dem Jahr 2023 soll es dann auch in der Schweiz eine elektronische Alternative zum gleichen Preis geben.  Höhere Bußgelder und Strafen im Ausland In den Niederlanden wurden zum 1. Januar 2022 die Bußgelder für viele Verkehrsvergehen erhöht, darunter Verstöße gegen das Tempolimit, erklärt der ADAC. Rauchende Brummi-Fahrer*innen trifft es besonders hart: Seit 2022 gilt in den Niederlanden ein Rauchverbot in Lkws. Das berichtet das Transporthandels-Portal trans.info. Der Grund: Da die Fahrerkabine des Lastwagens als Arbeitsplatz gilt, ist das Rauchen auch dort ab sofort verboten. Die Geldstrafe bei Nichtbeachtung liegt zwischen 450 Euro und 450.000 Euro pro Verstoß. Italien plant die Einführung eines absoluten Rauchverbots am Steuer, dass allerdings damit begründet wird, dass die Zigarette am Lenkrad eine Quelle der Ablenkung ist - ähnlich wie das Smartphone. Noch ist laut trans.info unklar, wann die neuen Vorschriften in Italien in Kraft treten. Härtere Strafen für Raser*innen planen Polen und Österreich. In der Alpenrepublik soll dem ADAC zufolge künftig sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei extremer Raserei oder Wiederholungstätern möglich sein. In beiden Nachbarländern sind die verkehrsrechtlichen Entscheidungen allerdings noch nicht vollzogen.