Viele Änderungen für Autofahrer*innen in 2023 Die staatliche Prämie für neue E-Autos ändert sich 10 Millionen Autofahrer kommen in eine neue Versicherungs-Typ-Klasse Masken müssen in neuen Verbandskästen sein Neuer Rekord beim Bestand an Personenkraftwagen (Pkw) in Deutschland – die Anzahl der in der Bundesrepublik gemeldeten Pkw erreichte am 1. Januar des Jahres 2022 mit rund 48,54 Millionen Fahrzeugen den höchsten Wert aller Zeiten. Jetzt müssen die Fahrenden dazulernen, in 2023 gibt es einige Änderungen. Änderungen für Autofahrer: staatliche Prämie für neue E-Autos wurde geändert E-Auto-Prämien verändern sich: Die Bundesregierung hat die Förderung von Elektrofahrzeugen neu ausgerichtet. Ab 1. Januar 2023 gibt es Prämien noch für Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Konkret: Der sogenannte Umweltbonus ist auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert. Ab 2023 erhalten Plug-in-Hybride keine Förderung mehr. Die Elektromobilität ist inzwischen so populär, dass die Förderung reduziert werden kann. Die Zwei-Millionen-Marke wird 2023 voraussichtlich überschritten werden. Für E-Autos gilt ab 1. Januar 2023 eine neue, reduzierte Prämie: Bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro gibt es 4.500 Euro vom Staat und 2.250 Euro vom Hersteller. Das ergibt eine Fördersumme von 6.750 Euro. Bei Netto-Listenpreisen bis 65.000 Euro erhält man 3.000 plus 1.500 Euro, also insgesamt 4.500 Euro Förderung. Ab 1. September 2023 können zudem nur noch Privatpersonen die E-Auto-Förderung beantragen.  THG-Quote für E-Autos kann verkauft werden: Mit der Ausstellung und dem Verkauf eines CO₂-Zertifikats an die Firmen, die laut Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu viel Kohlendioxid ausstoßen, können E-Auto-Besitzende Geld verdienen (Zertifikatehandel). Der Verkauf des Zertifikats ist jedes Jahr von Neuem möglich – so auch 2023. 2022 konnten E-Autobesitzer rund 400 Euro Prämie einstreichen. Expert*innen schätzen für 2023, dass dieser Betrag um 60 Euro geringer ausfällt.  HU-Plakette, neue Typklassen bei Kfz-Versicherung und Masken im Verbandskasten HU-Plakette im neuen Design: Alle Jahre wieder müssen Autos in die Werkstatt zur Hauptuntersuchung. Im Jahr 2023 betrifft dies alle Wagen mit rosa Plakette, die nach bestandener Hauptuntersuchung einen orangen Stempel bis zum Jahr 2025 erhalten.  Die Kosten bei der Hauptuntersuchung bleiben in 2023 stabil. Der Neuwagen muss zum ersten Mal nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach ist ein Rhythmus von zwei Jahren vorgeschrieben. Die "normale" Hauptuntersuchung für Pkw bis 3,5 Tonnen kostet ab 56,60 Euro (TÜV Süd), doch meist ist eine Kombination von HU und Abgasuntersuchung (AU) sinnvoll. Beides fällt in der Regel gleichzeitig an. Dabei ergeben sich dann Kosten von rund 120,50 Euro beim TÜV-Süd. Weitreichende Änderungen bei Typ- und Regionalklassen: Ab 2023 sparen rund 4,8 Millionen Autofahrer*innen durch die neuen Typklassen der Kfz-Versicherung, rund 8,1 Millionen hingegen kommen mit ihrem Auto im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Für rund 29,3 Millionen Autofahrende ändert sich im Vergleich zu 2022 bei ihrer Kfz-Haftpflicht nichts. Somit bleibt es für rund 70 Prozent der Fahrzeuge bei den Typenklassen des Vorjahres. Die Regionalklasse ändert sich 2023 für rund 10,1 Millionen Autobesitzende hin zu einer höheren Stufe. Heruntergestuft werden rund 5,5 Millionen Autofahrende. 26,8 Millionen bleiben in der gleichen Regionalklasse wie 2022.  Maske im Verbandskasten: Im Februar 2022 wurde die DIN 13164 angepasst. Diese listet auf, was alles Teil des Verbandskastens ist. Nach der neuen Regelung sind zusätzlich zwei medizinische Masken Teil des Verbandkastens. Führerscheinumtausch geht weiter Führerschein umtauschen: Seit 2013 gibt es den in der EU einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat. Bis 2033 müssen alle Führerscheinbesitzer*innen ihren alten Führerschein, den sie vor 2013 erhalten haben, gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen. Ist der Führerschein vor 1999 ausgestellt worden, bestimmt das Geburtsjahr die Umtauschfrist. Bis 19. Januar 2023 haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 noch Zeit, ihre Führerscheine umzutauschen. Am gleichen Stichtag beginnt die Umtauschfrist von einem Jahr für die Jahrgänge 1965 bis 1970. Der neue Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Alle wichtigen Informationen zum Führerschein-Umtausch findest du hier. CO₂-Steuer für Treibstoff bleibt gleich Bei der CO₂-Steuer für Treibstoff ändert sich ausnahmsweise nichts: Eigentlich würden die CO₂-Abgaben für Benzin und Diesel 2023 auf die nächste teurere Stufe rutschen. Da die Energiekosten übermäßig angestiegen sind, hat die Bundesregierung jedoch beschlossen, die jährliche stufenweise CO₂-Steuererhöhung für 2023 auszusetzen. Das bedeutet, dass die Abgaben im neuen Jahr nicht von 30 Euro auf 35 Euro pro Tonne CO₂ klettern.