Deutschland
Bußkatalog

Auch Fußgänger müssen zahlen: Für diese "Alltagsvergehen" drohen Bußgelder

Nicht nur Autofahrer*innen müssen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung manchmal tief in die Tasche greifen. Auch für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, gelten bestimmte Regeln. Und auch hier gilt: Wenn man sie nicht einhält, kann es teuer werden.
Strafen für Fußgänger: Für diese "Alltagsvergehen" drohen Bußgelder
Auch für Fußgänger*innen gelten Regeln im Straßenverkehr. Foto: Felix Hörhager/dpa/Symbolbild

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland nicht nur für Autofahrer*innen. Auch Fußgänger*innen gelten als Verkehrsteilnehmer*innen. Daher gibt es auch für den sogenannten Fußverkehr Regeln zu beachten. Diese sind in Paragraf 25 der StVO festgelegt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 350 Euro rechnen. 

Im Bußgeldkatalog sind alle möglichen Verstöße aufgelistet, die Fußgänger*innen begehen können. Das sind beispielsweise das Überqueren einer Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten, nicht den kürzesten Weg zu nehmen oder das Betreten der Straße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle. Sollten dabei Menschen gefährdet werden, blüht in diesen Fällen ein Bußgeld von fünf Euro. Kommt es gar zu einem Unfall, müssen zehn Euro gezahlt werden. 

Bußgeldkatalog für Fußgänger: Diese Verstöße können teuer werden

Ähnlich ist es bei roten Ampeln. Fußgänger*innen, die bei Rot über die Straße laufen, müssen fünf Euro zahlen. Sollte dadurch ein Unfall entstehen, wird das Doppelte fällig. Wer Absperrungen übersteigt oder Fahrbahnen betritt, obwohl ein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist, kann mit einem Bußgeld von fünf Euro belangt werden. Auch hier verdoppelt sich die Strafe, wenn es zu einem Unfall kommt. Ein Spaziergang auf der Autobahn kann mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet werden.

Bei einem bestimmten Verstoß wird es allerdings richtig teuer für Fußgänger*innen: Wer zu Fuß einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranken überquert, riskiert ein Bußgeld von satten 350 Euro. Dabei sollte man wissen, dass Punkte in Flensburg auch ohne Führerschein gesammelt werden können. 

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