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Halten oder Parken: Wo liegt der Unterschied? Die "3-Minuten-Regel" erklärt

"Hältst du noch oder parkst du schon?": Diese Frage haben sich wohl schon viele Autofahrer gestellt. Wir erklären, wie die "3-Minuten-Regel" bei der Suche nach der richtigen Antwort helfen kann und welche Bußgelder beim Falschparken drohen.
Wer zwischen Halten und Parken unterscheiden möchte, sollte sich an die "3-Minuten-Regel" halten.
Wer zwischen Halten und Parken unterscheiden möchte, sollte sich an die "3-Minuten-Regel" halten. Foto: Possessed Photography/Unsplash.com (Symbolbild)
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  • Halten oder Parken: Wo liegt der Unterschied?
  • so hilft die "3-Minuten-Regel" weiter
  • diese Bußgelder drohen Falschparkern

Halten oder Parken - das ist die Frage, die sich viele Autofahrer*innen stellen. Zum Beispiel: nur mal kurz halten, um zum Bäcker zu gehen. Aber auch dabei kann es sich unter Umständen um Parken handeln und womöglich eine Bußgeldstrafe nach sich ziehen. Wir erklären dir, wie dir die "3-Minuten-Regel" bei der Unterscheidung von Halten/Parken helfen kann.

Halten oder Parken: Wieso gibt es überhaupt eine Unterscheidung?

Die Unterscheidung zwischen Halten und Parken ist deshalb wichtig, weil es in der Straßenverkehrsordnung unterschiedliche Regelungen und Verbote für das Halten und Parken gibt.

Beispielsweise ist das Parken direkt an Kreuzungen verboten, das Halten jedoch nicht. Genauso, wie auch vor Einfahrten zwar gehalten, aber eben nicht geparkt werden darf. Allgemein gesehen, ist das Halten wesentlich häufiger erlaubt, als das Parken.

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Halten: Diese Reglungen gelten

In der Straßenverkehrsordnung sind Halten und Parken eindeutig geregelt. Halten wird definiert als "gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist". Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du Mitfahrende an einem Gehweg aussteigen lässt. Im Gegensatz dazu gibt es auch "unfreiwillige Stopps", wie etwa das Halten an einer Ampel oder im Stau. 

Das Halten ist laut der Straßenverkehrsordnung unzulässig:

  • an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
  • in scharfen Kurven
  • auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
  • auf Bahnübergängen
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Parken: Diese Regelungen gelten

Das Parken lässt sich vom Halten ganz klar durch die "3-Minuten-Regel" abgrenzen: wenn du dein Auto verlassen und dich außer Sichtweite des Autos bewegst oder länger als drei Minuten hältst und dabei im Auto sitzt, parkst du. Verlässt du dein Auto jedoch nicht länger als drei Minuten und bleibt es in deiner Sichtweite, handelt es sich nicht um Parken, sondern um Halten. Der Unterschied hierbei liegt darin, dass du sofort eingreifen kannst, sollte es nötig sein.

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Das Parken ist laut der Straßenverkehrsordnung unzulässig:

  • bis zu fünf Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
  • vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • vor Bordsteinabsenkungen

Straßenverkehrsordnung: weitere Besonderheiten

Absolutes und eingeschränktes Halteverbot: Es gibt Verkehrszeichen, die unmissverständlich andeuten, was erlaubt ist und was nicht. Zum einen gibt es ein Verkehrsschild, dass ein absolutes Halteverbot anzeigt. Kurz anhalten und Mitfahrer aussteigen lassen, sollte man hier vermeiden.

Des Weiteren gibt es ein Verkehrsschild, das ein eingeschränktes Halteverbot anzeigt. Das kommt einem Parkverbot gleich. Diese Zeichen sind nicht nur zu befolgen, wenn sie sich auf Schildern befinden, sondern auch, wenn sie auf dem Boden aufgesprüht sind. 

Parken in zweiter Reihe: Das Parken in zweiter Reihe - also komplett auf der Straße - ist verboten. Auch als Fahrradwege gekennzeichnete Streifen sind ein absolutes Park-Tabu. Möchte man per Warnblinklicht anzeigen, dass man gleich wieder zum Auto zurückkommt, sollte man das ebenso unterlassen. Denn die Warnblinkanlage ist nur in potenziellen Gefahrensituationen einzusetzen.

Rechtliche Folgen bei Falschparken

Wer falsch parkt, wird mit einem Bußgeld bestraft. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht diese Bußgeldhöhen vor:

  • Parken an unübersichtlichen Stellen, scharfen Kurven, auf dem Zebrastreifen: 35 Euro.
  • Parken auf Geh- oder Radwegen: 55 Euro. Wenn dabei jemand behindert wurde, droht Ihnen ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Parken vor/auf einer Feuerwehrzufahrt: 55 Euro. Wenn dabei Einsatzfahrzeuge behindert wurden, droht Ihnen ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Parken in zweiter Reihe: 55 Euro. Wenn dabei jemand behindert wurde, droht Ihnen ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
  • Parken vor privaten Einfahrten, Kreuzungen, auf Schachtdeckeln: 10 Euro.

Fazit: Unterscheiden kann man Halten und Parken einfach an der "3-Minuten-Regel". Verlässt du dein Auto, sodass es außer Sichtweite ist, oder stehst du mit deinem Auto länger als drei Minuten, parkst du. Stehst du mit deinem Auto nur kurz still oder verlässt es für weniger als drei Minuten, wobei es in Sichtweite ist, hältst du. 

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