Deutschland
Wintereinbruch

Ohne Winterreifen unterwegs: Mit diesen Strafen müssen Autofahrer rechnen

Schnee und Eis können oft ganz plötzlich kommen. Für Winterreifen sind die Autofahrer selbst verantwortlich - sonst drohen Strafen.
Der Winter hat längst auch Franken erreicht. Wer noch immer mit Sommerreifen unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Foto: Robert Wagner
Der Winter hat längst auch Franken erreicht. Wer noch immer mit Sommerreifen unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Foto: Robert Wagner

Wer trotz Schnee und Glätte mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister. "Selbst wenn es im August schneien sollte, müssen Autofahrer auf Winterreifen zurückgreifen", sagt eine Sprecherin des Automobilclubs ADAC gegenüber inFranken.de. Wenn es wegen den falschen Reifen zu Behinderungen kommt, kann sich das Bußgeld auf 80 Euro erhöhen. Kommt es sogar zu einem Unfall, werden 120 Euro fällig.

Auch für den Versicherungsschutz hat das Fehlen von Winterreifen Auswirkungen. Kommt es wegen Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur erhebliche Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen.

Angemessene Bereifung ist wichtig

Im Haftpflichtfall können fehlende Winterreifen zu einer Mitschuld führen - selbst wenn der Autofahrer keine Schuld am Unfall hatte. In diesem Fall muss das Unfallopfer nachweisen, dass die Sommerreifen trotz winterlicher Bedingungen nicht für den Unfall (mit-)verantwortlich waren. Das kann im Einzelfall schwierig werden.

Der ADAC empfiehlt daher, stets auf eine angemessene Bereifung zu achten. Doch was passiert, wenn man beispielsweise über Ostern unterwegs war und erst bei der Rückkehr vom Urlaubsort der Winter zurückkommt? "Wenn möglich sollte man die Rückreise verschieben", sagt eine Sprecherin des Autoclubs. Denn wer trotz schlechter Straßenbedingung mit Sommerreifen fährt, mache sich stets schuldig. Ausnahmeregelung gebe es nicht.

Von O bis O - von Oktober bis Ostern - diese Faustregel ist trotzdem für den Einsatz von Winterreifen sinnvoll, betont der ADAC. Denn bei warmen Temperaturen und trockenen Straßen haben Winterreifen schlechtere Fahreigenschaften als Sommerreifen.

Die Strafen im Überblick

Tatbestand: Bei Glatteis, Schnee, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen gefahren: 60 Euro und 1 Punkt

  • mit Behinderung: 80 Euro und 1 Punkt
  • mit Gefährdung: 100 Euro und 1 Punkt
  • mit Unfall: 120 Euro und 1 Punkt
Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (zum Beispiel Nebel und Glatteis): 100 Euro und 1 Punkt

  • mit Gefährdung: 120 Euro und 1 Punkt
  • mit Unfall: 145 Euro und 1 Punkt

Weitere Strafen

  • Auto warmlaufen lassen: 10 Euro
  • Frontscheibe nicht ordnungsgemäß freigekratzt: 10 Euro
  • Fahrzeug nicht von Schnee befreit: 25 Euro
  • Gefahren trotz verschneitem und damit schlecht lesbarem Kennzeichen: 5 Euro
  • Fahrzeug mit Spikes geführt: 50 Euro
  • Straße ohne Schneeketten befahren, obwohl Schneeketten vorgeschrieben war: 20 Euro
  • Schneeketten unvorschriftsmäßig benutzt: 25 Euro
  • Fahrzeug nicht von Eisplatten befreit und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt: 80 Euro (mit Unfall 120 Euro und 1 Punkt)