Viele Menschen pendeln in Deutschland mit dem Auto tagtäglich zu ihrer Arbeitsstelle. Sie denken dabei wahrscheinlich kaum noch über das Autofahren an sich nach und können dadurch schnell Fehler machen. So passiert vielen beispielsweise beim Parkscheiben-Einstellen häufig ein Fehler. Auch das Blinken für den Richtungswechsel gehört für viele zur Routine - doch, wie lange muss man eigentlich genau blinken? Blinken: So lange musst du den Richtungswechsel anzeigen Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass ein Wechsel des Fahrstreifens "rechtzeitig und deutlich anzukündigen" ist. Wenn Autofahrer*innen abbiegen oder überholen wollen, ist das Blinkersetzen also Pflicht. Dies gilt auch, wenn kein Verkehr zu sehen ist. Eine Ausnahme bildet das Einfahren in einen Kreisel. Hier ist das Blinken beim Einfahren verboten. Nur, wer den Kreisverkehr verlässt, muss blinken. Auch, wenn man einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, ist das Setzen des Blinkers verpflichtend. Fährt man jedoch geradeaus weiter, wird nicht geblinkt. Eine genaue Vorschrift, wie oft beziehungsweise wie lange geblinkt werden muss, findet sich in der StVO allerdings nicht. Meist genügt es tatsächlich, wenn Autofahrer*innen dreimal blinken, um andere Verkehrsteilnehmer*innen das Ausscheren anzuzeigen. In vielen Autos leuchten die sogenannten Komfortblinker beim Antippen automatisch dreimal in Folge. Auf der Autobahn länger blinken Wer sich an dieses Intervall hält, wird also in der Regel keine Probleme bekommen. Auf der Autobahn ist es hingegen ratsam, den Blinker länger zu betätigen, wenn man anzeigen will, dass man abfährt. Kommt es zu einem Unfall, entscheidet letztendlich das Gericht darüber, ob "rechtzeitig" geblinkt wurde. Zum Weiterlesen: Flaschenöffner in jedem Auto versteckt - weißt du, wo?