Wer Schnee und Eis auf dem Auto nicht ausreichend entfernt, riskiert eine Geldstrafe. Zwar ist Eiskratzen im Winter eine lästige Angelegenheit, allerdings gibt es ein paar wertvolle Tipps. Achtung: Wer seinen Motor warmlaufen lässt oder die Frontscheibe des Autos nicht genügend freikratzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.  Dach, Kennzeichen und Frontscheibe müssen vom Schnee befreit werden Wer sein Auto im Winter benutzen möchte, sollte darauf achten, es möglichst vollständig von Schnee und Eis zu befreien - auch das Kennzeichen. Wer mit einem zugeschneiten Kennzeichen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld von 10 Euro. Mehr Informationen findest du in unserem Bußgeldrechner. Teurer wird es, wenn das Autodach nicht von Schnee befreit ist - in diesem Fall werden 25 Euro fällig. Auch die Frontscheibe sollte bestmöglich von Eis und Schnee befreit werden. Wird lediglich ein "Guckloch" in die Frontscheibe gekratzt, droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.   Um den gesamten Prozess zu beschleunigen, lassen viele Autofahrer zunächst den Motor warmlaufen. Das ist allerdings verboten, da es sich um die in der Straßenverkehrsordnung in § 30 festgehaltene unnötige Abgasbelästigung handelt. Darin heißt es: "Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen [...]." Ein Verstoß kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro nach sich ziehen.