Erneut Streik in Deutschland: Bahnreisende müssen sich am Freitag (21. April 2023) wieder nach Alternativen umsehen. Wegen eines mehrstündigen bundesweiten Warnstreiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) werden in der ersten Tageshälfte der Fern- und Regionalverkehr weitgehend zum Erliegen kommen.  Doch wie ist die Regelung, wenn der Bus zum Büro nicht fährt oder gar der Zug in die nächste Stadt ausfällt? Ist man als Arbeitnehmer verpflichtet, trotzdem zur Arbeit zu kommen?  "Wegerisiko": Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Als Arbeitnehmer trägt man das sogenannte "Wegerisiko". Das bedeutet, man ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen - auch wenn es auf dem üblichen Wege mal nicht möglich sein sollte. Kommt es also dazu, dass durch einen die Allgemeinheit betreffenden Umstand, wie eben ein Streik, aber auch ein Unwetter, beim Arbeitsweg umdisponiert werden muss, sollte man zuallererst mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen. Vor allem dann, wenn ein Streik rechtzeitig angekündigt wird, sollte das der Fall sein. Man ist dann verpflichtet, sich frühzeitig um eine Alternative zu kümmern. Hat man selbst kein Auto, bietet es sich beispielsweise an, mit Kollegen oder Bekannten Fahrgemeinschaften zu bilden. Bei einer kürzeren Distanz zum Arbeitsplatz bieten sich ansonsten immer das Fahrrad oder, sollte es nicht anders gehen, der Fußweg an. Das setzt das Arbeitsrecht voraus. Es ist allerdings auch so, dass diese Alternativen "zumutbar" sein müssen. Wenn der Streik nicht über einen ganzen Tag geht, gilt es beispielsweise als zumutbar, einen früheren Bus zu nehmen. Sich im Fernverkehr schon einen Tag früher auf den Weg zu machen, eher weniger. Alle Mehrkosten für den alternativen Arbeitsweg bleiben übrigens ebenfalls am Arbeitnehmer hängen, wie beispielsweise Arbeitgeberverbände und der DGB Rechtsschutz erklären. ÖPNV zur Arbeit fällt aus: Homeoffice als Kompromiss? Eine Kompromissmöglichkeit zwischen Arbeitnehmer und -geber ist das Homeoffice. Auch hier empfiehlt sich frühzeitig beim Vorgesetzten nachzufragen, denn ein Recht auf Homeoffice hat man als Arbeitnehmer nur, wenn es auch vertraglich so geregelt ist. Eine mehrfache Nichtbeachtung des "Wegerisikos" kann schnell zu einer Abmahnung führen. Am besten ist es also, sich bei Streiks rechtzeitig eine Alternative zu überlegen. Mehr zu den aktuellen Streiks: Verdi verzeichnet mehr als 45.000 neue Mitglieder Streiks legen Busverkehr in zahlreichen Städten lahm