Betrunken auf dem Fahrrad unterwegs: Gerade im Sommer ist die Versuchung groß - viele Menschen setzen sich trotz ein paar Bier und Wein auf ihren Drahtesel, wenn sie den Heimweg antreten. Doch das ist nicht nur unverantwortlich und gefährlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Bei genügend Promille im Blut drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) und Führerscheinentzug.   Rechtliche Grundlage Gemäß § 316 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen.     Betrunken Fahrradfahren - welche Strafen drohen? Ja, das Fahrrad ist nach dieser Definition ein Fahrzeug. Insofern gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Strafgesetzbuchs. Worin sich der angetrunkene Fahrrad- vom angetrunkenen Autofahrer unterscheidet, ist der Promillewert der zu Fahruntüchtigkeit führt:     Wie viel Alkohol darf man trinken und dann Fahrradfahren? Autofahrer gelten ab einer "Blutalkoholkonzentration" (BAK) von 1,1 Promille als "absolut" fahruntauglich. 1986 legte der Bundesgerichtshof fest, dass die Promillegrenze für Fahrradfahrer bei 1,7 Promille liegt (Grundwert von 1,5 + Sicherheitszuschlag von 0,2). Aufgrund verfeinerter Messmethoden wurde der Sicherheitszuschlag mittlerweile auf 0,1 gesenkt und man geht von einer Promille-Obergrenze von 1,6 aus. Bei 1,6 Promille befinden sich Radfahrer bereits im sogenannten Rauschzustand. Das bedeutet es treten Orientierungsstörungen, Verwirrtheit, eingeschränkte Bewegungskoordination sowie ein gesteigertes Selbstbewusstsein auf. Im Volksmund wird dieser Zustand auch als "betrunken", "dicht" oder in Franken auch: "bsuffm" bezeichnet.     deferscript("https://platform.twitter.com/widgets.js", 'twitter-954310139934334976', 600, function() { jQuery(function(){ var container = document.getElementById("tweet-954310139934334976"); twttr.widgets.createTweet('954310139934334976', container); }); }); window.addEventListener("jQueryloaded", function(e) { });     Kann ich wegen Alkohol auf dem Rad meinen Führerschein verlieren? Ja, ab 1,6 Promille am Lenker droht der Verlust des Führerscheins: Tatsächlich tritt dieser Verlust erst dann ein, wenn man eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verweigert oder durch den Test fliegt.     Gibt es auch ein Radfahrverbot? Nicht nur Autofahrern droht ein Fahrverbot: Auch reine Radler müssen in extremen Fällen damit rechnen, dass ihnen ein Radfahrverbot erteilt wird.     Welche Strafen drohen noch für Trunkenheit beim Fahrradfahren? Des weiteren können saftige Geldstrafen folgen: Zwischen 1600 und 5900 Euro können an Zahlungen anfallen. Darüber hinaus können bis zu sieben Punkte in Flensburg eingetragen werden.     Strafen drohen auch bei weniger Promille Wer weniger als 1,6 Promille Alkohol im Blut hat, ist deswegen allerdings noch lange nicht auf der sicheren Seite: Schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann es zu Strafen kommen. Dann nämlich, wenn der Fahrradfahrer auffällig fährt (z.B. Schlangenlinien) oder sogar einen Unfall verursacht. Auch in diesem Fall droht ein Strafverfahren.     Wann darf mich die Polizei anhalten? Fahrradfahrer, die unter 1,6 Promille im Blut haben und unauffällig fahren, darf die Polizei die Weiterfahrt nicht untersagen.     Bei Rot über die Ampel? Betrunken auf dem Fahrrad kann es durchaus passieren, dass eine rote Ampel übersehen wird. Die Konsequenz lautet 60 Euro. Gefährdet man Andere oder die Ampel hatte bereits länger als eine Sekunde auf Rot geschalten, können es sogar 100 Euro Strafe sein.