Deutschland
Straßenverkehr

Fahrverbot, Bußgelder: Was passiert, wenn ich zu schnell fahre?

Zu schnell gefahren, nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Man ist geblitzt worden. Was passiert, wenn man erwischt wurde? Wir klären auf.
Blitzermarathon
Was droht mir, wenn es geblitzt hat? Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Ob bei großangelegten Aktionen wie dem Blitzermarathon oder bei regelmäßigen Kontrollen: Die Polizei stellt immer wieder Radarfallen auf, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben zu überprüfen. 

Fährt man zu schnell, drohen ein Bußgeld und gegebenenfalls auch Punkte im oder gar ein Fahrverbot. Aber was passiert eigentlich genau, nachdem es geblitzt hat und welche Möglichkeiten bleiben Autofahrenden?

Es hat geblitzt - was passiert jetzt? 

In der Regel erhält man nach dem Verstoß einen Anhörungsbogen zugesandt. In diesem sind alle Informationen zum vorgeworfenen Tatbestand der Ordnungswidrigkeit enthalten, etwa, wie schnell man unterwegs war oder wo man geblitzt wurde. In dem Anhörungsbogen steht auch bereits geschrieben, wie hoch das zu erwartende Bußgeld ausfällt. Je nachdem, ob vorhanden, ist auch ein Foto beigefügt - das berühmte "Blitzerfoto". Es besteht die Möglichkeit, sich in dem Anhörungsbogen zur Tat zu äußern, jedoch ist das keine Pflicht. Verpflichtend sind nur Angaben zur Person, also Name, Geburtsdaten und die aktuelle Adresse. Sendet man den Bogen nicht zurück, beauftragt die Bußgeldstelle die Polizei, die dann die Person auf dem Blitzerfoto ausfindig macht. 

Es wird meist dazu geraten, keine Angaben zu machen, die einen selbst oder andere belasten würden, sondern stattdessen nur etwas in den Bogen zu schreiben, wenn dies entlastend wäre. So kann man hineinschreiben, wenn man zum Zeitpunkt des Verstoßes an einem anderen Ort war oder das abgebildete Kennzeichen nicht zum eigenen Auto gehört. Wichtig: Keine bewussten Falschangaben machen, denn sonst liegt hier eine Straftat vor: Falsche Verdächtigung nach § 164 StGB. 

Hat man den Anhörungsbogen zurückgeschickt, erhält man im Anschluss einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle. In diesem steht dann, welche Konsequenzen verhängt wurden, also die Höhe des Bußgelds, die Anzahl der Punkte und ggf. die Länge des Fahrverbots. Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen, ob dieser Aussicht auf Erfolg hat, ist aber fraglich. Im Einzelfall können Verkehrsrechtsanwält*innen hier Auskunft geben über die Erfolgsaussichten. Hört man übrigens innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß nichts von der Bußgeldstelle, gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt

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