Im Straßenverkehr müssen Autofahrer viele Regeln beachten. Dabei gibt es viele Verkehrszeichen, die keiner kennt - wie etwa der weiße Kreis mit grüner Welle. Und auch beim Parken kann man Fehler machen. Das Stellen der Parkscheibe wird auch häufig falsch gemacht. Jetzt verändert ein Urteil des Bundesgerichtshofs(BGH) auch noch die Regelung für "rechts vor links". Grundlage für die neue Gesetzeslage ist, wie unter anderem auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) dazu schreibt, ein Unfall zweier Autos auf dem Parkplatz eines Baumarktes. Die Fahrzeuge waren am Schnittpunkt von zwei Fahrgassen zusammengestoßen. Der von rechts kommende Autofahrer war demnach der Ansicht, für den Schaden nicht haften zu müssen und klagte.  Neues Gesetz für "rechts vor links" auf Parkplätzen Das BGH hat jedoch einen anderen Blick auf den Unfall. So entschieden die Richter, dass auf öffentlichen Parkplätzen ohne eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung eben kein"rechts vor links"gilt. Wie auch der ADAC dazu schreibt, gilt diese neue Regelung für Parkplätze, die öffentlich zugänglich sind. Das sind zum Beispiel Supermarktparkplätze. Das Urteil, das im November 2022 gefällt wurde, wurde im Januar in Karlsruhe veröffentlicht. Bekannt dürfte es aber wohl den wenigsten Autofahrern sein. Zunächst hatten zahlreiche Gerichte der unteren Instanzen unterschiedliche Entscheidungen dazu gefällt.  Doch der Bundesgerichtshof lässt in seinem Urteil zur Regelung für "rechts vor links" auf Parkplätzen noch Raum für Ausnahmen. Wer mit seinem Auto unterwegs ist, muss also noch mehr beachten.  Die Ausnahmen für das neue Gesetz zur Vorfahrt auf Parkplätzen Auch auf einem Parkplatz gilt die Vorfahrtsregelung, wenn die Fahrspuren, so heißt es im Urteil, "eindeutigen Straßencharakter" haben. Die Fahrgassen auf Baumarkt- oder Supermarktparkplätzen sind eben nicht gleichzusetzen mit einer Kreuzung von zwei Straßen. Der für rechts vor links erforderliche eindeutige Straßencharakter fehle hier, so die Karlsruher Richter. Diese Flächen seien hier nun mal vorwiegend zum Rangieren und zum Be- und Entladen da. Zudem sind auf Parkplätzen auch Leute zu Fuß unterwegs. Damit sei eine erhöhte Geschwindigkeit ohnehin nicht zulässig und einer Vorfahrtsregel nicht zwingend notwendig.  Wie schon beim Urteil zur Vorfahrt bei der "Verengte Fahrbahn", setzen die Richter auch in diesem Fall auf die Vernunft der Menschen. Autofahrer*innen müssten demnach aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen. Die beiden Fahrer vom Baumarkt-Parkplatz müssen sich den Schaden jetzt zu 30 und 70 Prozent teilen. Beide waren an der unübersichtlichen Stelle zu flott unterwegs, der eine aber schneller als der andere. Er muss deshalb mehr bezahlen. (Az. VI ZR 344/21) Zum Weiterlesen: Änderungen beim Führerschein: Attest für Ältere, digitaler Führerschein, Auffrischungskurse und mehr