Finanzierung und Formen der Pflege Wie teuer ist ein Pflegeplatz?  Was tun, wenn man kein Geld dafür hat?  Mögliche Alternativen zum Pflegeheim Fazit Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung müssen alle zahlen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Im laufenden Jahr 2022 liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Für Kinderlose beträgt er 3,4 Prozent. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in der Regel an fünf Pflegegrade gekoppelt. Welcher im Einzelfall zur Anwendung kommt, entscheiden Gutachter*innen im Auftrag der Krankenversicherungen. Wie teuer ist ein Pflegeplatz? Im Durchschnitt kostet in Deutschland der Platz in einem Pflegeheim monatlich etwa 3.200 Euro. Diese Kosten können je nach Bundesland, Pflegeheim und Zimmerausstattung jedoch auch weit darüber liegen. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll, unterschiedliche Angebote einzuholen und zu vergleichen.  Wenn ein Pflegefall eintritt und ein Gutachten den Pflegegrad bestimmt hat, übernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Pflegekosten bzw. leistet Zuschüsse. Ohne eine anerkannte Pflegebedürftigkeit ist der Einzug in ein Pflegeheim zwar auch möglich, allerdings zahlst du dann alle Kosten selbst. Ohnehin trägst du auch im Falle der leistenden Pflegeversicherung die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die sog. Investitionskosten selber. Auch eventuelle Zusatzleistungen musst du vertraglich mit dem Pflegeheim vereinbaren und schriftlich festhalten.  Wie hoch der monatliche Zuschuss für die Pflegekosten in Pflegeheimen ausfällt, richtet sich nach fünf Pflegegraden:  Pflegegrad 1 mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 125 Euro Pflegegrad 2 mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 770 Euro Pflegegrad 3 mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: 1.262 Euro Pflegegrad 4 mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. 1.775 Euro Pflegegrad 5 mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung: 2.005 Euro Häufig denkt man bei Pflegebedürftigkeit nur an alte und gebrechliche Menschen. Allerdings stehen Pflegeleistungen auch Menschen zu, die bereits in jungen Jahren mit Krankheiten und körperlichen Einschränkungen zu kämpfen haben. Dabei kann es sich z.B. um Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, Parkinson oder Multiple Sklerose handeln. Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Die Leistungen aus der Pflegeversicherung decken keinesfalls die Pflegekosten vollständig ab. Somit wirst du immer mit einem Eigenanteil rechnen müssen. Je nach Umfang des Pflegebedarfs und dem Standard der Einrichtung kann das sehr teuer werden. Wenn dein Einkommen oder die Rente bzw. das Vermögen der Pflegebedürftigen nicht ausreichen, kannst du Unterstützungsleistungen wie z.B. "Hilfe zur Pflege" oder "Sicherung im Alter" beantragen. Hier übernimmt dann das Sozialamt zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegekosten. Diesen Anspruch hast du jedoch nur, wenn nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind. Das Sozialamt prüft in dem Fall die vorliegenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sind Einkommen, Renten oder Vermögen der Pflegebedürftigen für die notwendige pflegerische Versorgung aufgebraucht, werden im nächsten Schritt unterhaltspflichtige Verwandte ersten Grades (Kinder) zur Leistung herangezogen. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde hierzu Anfang 2020 vom Gesetzgeber jedoch eine relativ hohe Einkommensgrenze von mehr als 100.000 Euro festgelegt, ab der eine Leistungspflicht besteht. Sozialhilfeleistungen beantragst du beim Sozialamt der jeweils zugehörigen Stadt. Nach Einreichung des entsprechenden Antragsformulars prüft das Sozialamt die wirtschaftlichen Verhältnisse sowohl der antragstellenden Person als auch ggf. die der unterhaltspflichtigen Angehörigen. Bei erfolgreichem Antrag erhältst du eine monatliche Auszahlung. Ansonsten wird dir ein Ablehnungsbescheid zugesandt. Mögliche Alternativen zum Pflegeheim Außer für die Pflege in einem Pflegeheim gibt es auch anderweitige Unterstützungsleistungen. So kannst du je nach Pflegebedarf auch Zuschüsse für Leistungen der häuslichen Pflege beantragen. Sich bei den verschiedenen Leistungen zurechtzufinden, stellt viele zusätzlich zur emotionalen Belastung vor eine echte Herausforderung. Hier empfiehlt sich deshalb eine Pflegeberatung. So dient beispielsweise das Pflegegeld als finanzieller Anreiz, die Pflege des Angehörigen, wenn möglich, selbst zu übernehmen. Je nach Pflegegrad kannst du monatlich zwischen 316 und 901 Euro Pflegegeld erhalten. Das Geld wird entweder direkt an die pflegebedürftige Person oder auf deren ausdrücklichen Wunsch auch an die pflegenden Angehörigen gezahlt. Anspruch auf diese Leistung besteht ab dem zweiten Pflegegrad. Der Vorteil von Pflegegeld ist, dass es nicht zweckgebunden gezahlt wird. Du kannst es flexibel einsetzen und z.B. für die Finanzierung anderer Betreuungsangebote wie einer 24-Stunden-Pflege oder einer stundenweisen Betreuung verwenden. Für Pflegesachleistungen kannst du ein monatliches Budget zwischen 724 und 2.095 Euro beantragen. Es steht Pflegebedürftigen ab dem zweiten Pflegegrad zur Verfügung und steigt pro Pflegegrad an. Anders als das Pflegegeld sind Pflegesachleistungen zweckgebunden. Sie werden für die Finanzierung anerkannter ambulanter Pflegedienste eingesetzt, die dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Fazit Wenn ein Pflegefall eintritt, ist das für alle Beteiligten eine enorme emotionale, psychische und in der Regel auch körperliche Belastung. Zumal, wenn es z.B. durch einen Unfall unvorhergesehen und plötzlich geschieht. Zusätzlich ergeben sich eine Anzahl vieler Fragen. Die finanzielle Belastung durch einen notwendigen Pflegebedarf gehört sicher dazu. In dieser Situation helfen dir verschiedene Beratungsstellen, dich verlässlich zu orientieren.   Über die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützen Zuschüsse die Kosten für Pflegeleistungen - abhängig vom Pflegegrad. Neben Leistungen für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim können auch Leistungen für die häusliche Pflege beantragt werden. Wenn diese nicht erbracht werden kann und ein Platz in einem Pflegeheim notwendig wird, musst du bzw. die pflegebedürftige Person mit Kosten von etwa 3.000 bis 4.000 Euro monatlich rechnen. Reichen Rente, Einkommen und Vermögen nicht aus, die Kosten zu tragen, gibt es die Möglichkeit beim Sozialamt Unterstützung zu beantragen.