Kosten für ein Pflegeheim Wie viel die Pflegekasse zahlt Antrag auf Sozialhilfe: Was das bedeutet Fazit Entscheidest du dich für ein Pflegeheim, musst du natürlich auch mit einkalkulieren, wie du den Platz finanzieren kannst. Wie viel ein Pflegeheim eigentlich kostet und wer die Kosten übernimmt, ist wichtig im Voraus zu wissen. Heimkosten und die verschiedenen Anteile Grundsätzlich ist es egal, für welche Wohnform du dich entscheidest: Es muss immer ein Eigenanteil einkalkuliert werden. Der bundesweite Durchschnitt dieses Anteils liegt bei 2.248 Euro im Pflegeheim; doch hier gibt es große regionale Unterschiede zu beachten. An sich kostet ein Heimplatz rund 3.500 Euro pro Monat. Den anderen Kostenteil übernimmt die Pflegeversicherung. Seit dem 1. Januar 2022 haben Versicherte Anspruch auf einen zusätzlichen Vergütungszuschlag. Dies ist im § 43c SGB XI festgelegt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Von den Gesamtpflegekosten wird immer nur ein Teil von der Pflegekasse gezahlt. Dieser schließt in der Regel nur die Pflegekosten mit ein. Der darüberliegende Teil muss von dir selbst gezahlt werden, ebenso die Unterkunftskosten. Im Pflegestärkungsgesetz II, das zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft getreten ist, ist festgelegt, dass der Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad und somit einheitlich ist. Überdies steht dir seit dem 1. Januar 2017 als Pflegebedürftige*r ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro zu. Der monatliche Betrag muss nicht sofort genutzt werden, sondern kann angespart und so beispielsweise für die Finanzierung des Eigenanteils verwendet werden. Reicht deine Rente nicht aus, um den Eigenanteil abzudecken, kannst du unter der Voraussetzung, dass du deine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kannst, einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Bei der Berechnung der Bedürftigkeit einer Person werden Einkommen und Vermögen der bedürftigen Person, des Ehegatten oder der Ehegattin und der Kinder betrachtet. Wer für deine Kosten aufkommt An erster Stelle muss immer der Ehegatte oder die Ehegattin für die Pflegeheimkosten aufkommen. Nur, wenn auch hier Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, ist eine Zahlungspflicht der Kinder denkbar. Doch auch hier werden zunächst verschiedene Variablen wie die Steuer- und Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen. Bleiben zuletzt noch mindestens 1.500 Euro monatlich übrig, könnte das Kind zur Zahlung herangezogen werden. Wichtig zu wissen ist, dass Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 vom Sozialamt keine Hilfe zur Pflege erhalten; selbst dann nicht, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken. Für Pflegegrad 2 bis 5 gilt: Die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt wird nur bereitgestellt, wenn auch die Heimbedürftigkeit festgestellt ist. Die Sozialhilfe kann dir nur auf Antrag gewährt werden. Deshalb ist es empfehlenswert, die Hilfe zur Pflege früh zu beantragen. Nachzahlungen für die Vergangenheit gibt es nämlich nicht. Stellst du einen Antrag, musst du in der Regel einen Personalausweis, den letzten Bescheid über Leistungen der Pflegekasse, Kontoauszüge der letzten drei Monate, einen Nachweis über die Höhe der Einkünfte (z.B. Rentenbescheid), einen Nachweis über das vorhandene Vermögen (z.B. Sparbücher oder Grundbesitz) und einen Nachweis über die Höhe der zu zahlenden Unterkunftskosten (z.B. Mietvertrag) vorlegen. Wie hoch der Betrag der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt ist, wird im Einzelfall entschieden. Fazit Reicht deine Rente nicht aus, um den Eigenanteil in einem Pflegeheim zu zahlen, könntest du einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Hier wird dein eigenes Vermögen und Einkommen, aber auch das deines Ehepartners oder deiner Ehepartnerin und das deiner Kinder betrachtet. Reicht das Einkommen auch bei letzteren nicht aus, um dich finanziell zu unterstützen, greift die Sozialhilfe. Aber auch hier muss nachgewiesen werden, dass du heimbedürftig bist. Wie hoch der Betrag ist, wird im Einzelfall entschieden.