Bamberg
Rente

Von Generationenvertrag bis Entgeltpunkt: Praxiswissen zum Rentensystem

Wie funktioniert das Rentensystem, wer ist zuständig und woher weiß ich, ob der Rentenbescheid stimmt? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rente.
Der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm   warb in den 80ern um Vertrauen in den Staat und prägte den Slogan "Denn eins ist sicher: Die Rente".  picture alliance / Peter Popp
Der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm warb in den 80ern um Vertrauen in den Staat und prägte den Slogan "Denn eins ist sicher: Die Rente". picture alliance / Peter Popp

1. Was ist dDer Generationenvertrag

Trotz Wirtschaftswunder stieg die Altersarmut nach dem Zweiten Weltkrieg - eine Rentenreform war nötig. Bundeskanzler Konrad Adenauer hörte dabei auf den Wirtschaftswissenschaftler Wilfried Schreiber: Er riet, die Beiträge der Erwerbstätigen direkt als Zahlungen an die Rentner weiterzureichen. Alternative wäre gewesen, dass Arbeitnehmer im Lauf ihres Erwerbslebens eine Rente ansparen. Aber mit dem Sparen hatten die Menschen nach Inflation und Geldentwertung schlechte Erfahrungen, außerdem war die Kapitalbasis der alten Rentenversicherung zerstört und der Staat hätte für die damaligen Rentner aufkommen müssen. Also wurde bei der Rentenreform 1957 das "Umlageverfahren" eingeführt. Es wird als Generationenvertrag bezeichnet, weil die Jungen die Alten finanzieren (auch wenn es keinen echten Vertrag zwischen den Generationen gibt). Das funktionierte gut, bis in den 80er Jahren die Arbeitslosigkeit zunahm und der Beginn des demografischen Wandels langsam sichtbar wurde. Der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm warb um Vertrauen in den Staat und prägte den Slogan "Denn eins ist sicher: Die Rente". Seitdem wird am Rentensystem herumreformiert.

2. Wie hoch ist die Rente?

Vergangenes Jahr bekamen Männer durchschnittlich 1300 Euro Rente, Frauen 760 Euro. Aufgrund von Familienzeiten, Teilzeitstellen und im Schnitt geringerem Verdienst zahlen Frauen weniger in die Rentenkassen ein und sind deshalb häufiger von Altersarmut betroffen. Die Rente wird durch die im Lauf des Arbeitslebens erworbenen Entgeltpunkte bestimmt. Wer genau soviel verdient wie der Durchschnitt, erwirbt pro Jahr einen Entgeltpunkt - entspricht derzeit einer lebenslangen monatlichen Rente von 32,03 Euro. Für 2018 wird als Durchschnittsverdienst ein Jahreseinkommen von 37 873 brutto Euro angenommen. Wer das Doppelte verdient, erreicht zwei Entgeltpunkte, wer die Hälfte verdient einen halben. Als Eck-Rentner wird ein Arbeitnehmer bezeichnet, der die Standardrente bekommt: Wer immer den Durchschnittsverdienst hat und 45 Jahre lang einzahlt, hat derzeit einen Anspruch auf 1441,35 Euro Rente. Knapp 18 Millionen Menschen bekommen Altersrente. Hinzu kommen Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten. Witwenrente bekommen auch Männer, allerdings liegt sie nach dem "Sterbevierteljahr" (nach dem günstigeren alten Recht) maximal bei 55 Prozent der Bezüge des Partners.

3. Wie hoch ist die Pension?

Anders als bei der Rente spielt bei der Höhe der Pension vor allem die Besoldung der letzten Jahre eine Rolle. Pensionäre sind ehemalige Beamte, aber auch Richter, Soldaten und Pfarrer. Im Schnitt bekommen sie monatlich 3000 Euro Pension. Davon müssen sie Steuern abführen und höhere Beiträge an die private Krankenversicherung zahlen, dennoch stehen Pensionäre im Schnitt besser da als Rentner. Dies wird u.a. damit gerechtfertigt, dass sie besser ausgebildet sind als der Durchschnitts-Arbeitnehmer und während ihrer Dienstzeit weniger verdient haben, als sie im freien Markt bekommen hätten. Es gibt 1,25 Millionen Pensionäre.

4. Wer ist der Rentenversicherer?

Bei der Geburt bekommt jeder Bundesbürger eine Rentenversicherungsnummer, die bis zum Tod gilt. Sie steht auf dem Sozialversicherungsausweis, der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, die der Arbeitgeber jährlich verschickt und der Renteninformation, die Arbeitnehmer über 27 jährlich zugeschickt bekommen. Dort steht auch, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist. Die "Deutsche Rentenversicherung" besteht aus vierzehn Regionalträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung Nordbayern), der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zuordnung erfolgt automatisch, es gibt seit der Organisationsreform 2005 keine Unterscheidung mehr zwischen Angestellten und Arbeitern.

5. Wobei hilft der Träger?

Auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de können Sie Broschüren herunterladen und Seviceleistungen unter "Online-Dienste" von zu Hause aus nutzen: Auskünfte zu Ihrem Rentenkonto anfordern, Anträge stellen und Beratungstermine buchen. Über Ihre Postleitzahl finden Sie eine Beratungsstelle in der Nähe. Kostenlose Hilfe zu Fragen der Altersvorsorge gibt's auch telefonisch unter 0800 1000 48018. Die Experten sind Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und Freitag bis 15.30 Uhr erreichbar (Versicherungsnummer bereithalten). Familien sollten sich die Möglichkeiten aufzeigen lassen und beispielsweise ermitteln, wie sich Kinder und Teilzeitarbeit später auf die Rente auswirken.

6. Ist der Rentenbescheid richtig?

Den Rentenantrag stellen Sie ein paar Monate vorm Ruhestand, dann bekommen Sie vom Rentenversicherer den Rentenbescheid (nicht zu verwechseln mit der jährlichen Renteninformation). Prüfen Sie gründlich! Passt die Rentenart (z.B. Erwerbsminderungsrente oder Altersrernte), ist die richtige Krankenversicherung genannt und erfasst, wenn Sie Eltern sind? Sind Kindererziehungszeiten vermerkt? Pflegezeiten für die Pflege naher Angehöriger? Arbeitslosigkeit? Auch sogenannte Anrechnungszeiten sollten aufgeführt sein: z.B. Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Reha-Maßnahmen, Schulbesuch und Studium. Ist Ihre Lehrzeit korrekt? Sind alle Zeiten richtig? Stimmen die Beträge (mit alten Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsbescheinigungen vergleichen)? Sind ggf. auch freiwillige Beitragszahlungen aufgeführt? Wurde bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich richtig berücksichtigt? Sind Ansprüche aus Witwen- oder Hinterbliebenenrente richtig angegeben? Bei Fehlern innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Hat dies keinen Erfolg, ist eine Klage vorm Sozialgericht möglich. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist können Sie ein Überprüfungsverfahren beantragen, wenn Sie Fehler entdeckt haben. Werden diese anerkannt, zahlt die Rentenversicherung fehlende Beträge maximal vier Jahre rückwirkend.