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Änderung bei Rente und Hinzuverdienst: Das solltest du dazu wissen

Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wird 2023 aufgehoben. Was bedeutet das und wer profitiert davon?
Ab 2023 fällt die Hinzuverdienstgrenze.
Ab 2023 fällt die Hinzuverdienstgrenze. Foto: Bild: #40273357/colourbox.de
  • Rente: Was genau ist die Hinzuverdienstgrenze?
  • Welche Auswirkungen hat es, wenn sie überschritten wird?
  • Wer profitiert von der Aufhebung der Grenze?

Gerade Menschen, die vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, müssen Abzüge bei der Rente in Kauf nehmen. Dies soll sich nun mit dem Fallen der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ändern.  

Rente, Frührente, Abzüge und Hinzuverdienst: Das solltest du dazu wissen

Das reguläre Renteneintrittsalter in Deutschland liegt zurzeit bei 67 Jahren. Es ist zwar möglich, auch vorher schon in Rente zu gehen, was aber mit Abzügen bei den Bezügen einhergeht. Momentan sind dies 0,3 Prozent je Monat vor Eintritt des regulären Rentenalters, die abgezogen werden, maximal 14,4 Prozent. Das entspricht einem Eintritt von 4 Jahren vor Erreichen des Rentenalters.

Dieser Abzug gilt für die gesamte Bezugsdauer und kann im Geldbeutel wehtun. Ausnahmen kann es geben, wenn die Mindestversicherungszeit von aktuell 35 Jahren erreicht wurde. Ein Hinzuverdienst ist prinzipiell möglich, doch durfte dabei die Grenze von 6.300 Euro je Kalenderjahr nicht überschritten werden, ansonsten drohten Rentenkürzungen. 

Während der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten auf 46.060 Euro je Kalenderjahr erhöht. Diese galt jedoch nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Hier galt weiter die 6.300-Euro-Grenze. 

Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ist abgeschafft

Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wurde ab 1. Januar 2023 ersatzlos abgeschafft. Damit, so Hubertus Heil, würde der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet. Dies betrifft nicht nur die Vorruheständler, sondern auch die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Letztere waren von der vorübergehenden Erhöhung des Hinzuverdienstes während der Corona-Pandemie ausgeschlossen. Hier sollen jetzt ebenfalls Veränderungen stattfinden: Lag die Hinzuverdienstgrenze bisher bei 6.300 Euro pro Jahr, ist diese nun auf circa 17.820 Euro angehoben worden.

Bei den Erwerbsminderungsrenten war die Hinzuverdienstgrenze bisher statisch, das heißt, sie war immer gleich hoch. Ab 2023 soll diese nun dynamisch angelegt werden, was bedeutet, dass sie sich jährlich ändern kann. Basis ist die Bezugsgröße, welche sich an der Lohnentwicklung orientiert. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze das 9,72fache der monatlichen Bezugsgröße, welche mit den Entgeltpunkten des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre multipliziert wird. Bei allen Erhöhungen der Grenzen ist allerdings zu beachten, dass dafür Abgaben, sprich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, anfallen

Ein weiterer Vorteil bei dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Frührentner: Es ist möglich, mit dem Hinzuverdienst in die Rentenkasse einzuzahlen. Damit erhöht sich am Ende der Rentenanspruch bei Erreichen des regulären Rentenalters. Genaue Auskünfte solltest du dir bei deinem Rentenversicherungsträger oder beim VdK einholen.

Fazit

Durch die Anpassung können Menschen, die zwar im Vorruhestand sind und noch weiter arbeiten wollen, ihren Abschied von der Arbeitswelt flexibler und mit weniger hohen finanziellen Einbußen gestalten. Auch für Menschen, die wegen Krankheit aus dem Arbeitsleben ausscheiden mussten, werden Möglichkeiten geschaffen, sich wieder zu integrieren oder ihre Rente zu erhöhen. 

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Folgende Änderungen kommen 2023 noch auf uns zu: 

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