Bürgergeld statt Hartz IV: Das soll sich konkret ändern Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll auf 502 Euro steigen Schüler*innen und Studierende sollen profitieren Kritik von Parteien und Verbänden: "Brücken in die Arbeitslosigkeit" Die Bundesregierung will Hartz IV zum 1. Januar 2023 durch ein Bürgergeld ersetzen. Im Zuge der Umstellung soll sich die Situation für die Bezieher*innen verbessern. Inzwischen gibt es auch konkrete Zahlen dazu, wie hoch die neue Sozialleistung ausfallen soll. Hartz IV-Erhöhung im Januar: Das soll sich mit dem Bürgergeld ändern In Deutschland gibt es aktuell rund 5,2 Millionen Arbeitssuchende - für sie möchte die Ampel-Koalition die Bedingungen verbessern. Ein Punkt auf der Agenda ist die Erhöhung der Regelsätze. Laut dem Bundesarbeitsministerium sollen die Regelsätze "angemessen und deutlich steigen". Gegenüber der WAZ hatte sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Juli zu der geplanten Erhöhung geäußert. Dort habe er von einer Erhöhung von "etwa zehn Prozent" gesprochen. Geplant ist zur Zeit ein Betrag von 502 Euro im Monat für alleinstehende Erwachsene. Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sollen 420 Euro erhalten und für 6- bis 13-Jährige ist ein Betrag von 348 Euro monatlich vorgesehen. Für Kinder bis 5 Jahren sollen 318 Euro zur Verfügung stehen. Ob die Beträge tatsächlich so gelten werden, ist derzeit noch offen - aktuell laufen die Abstimmungen in den zuständigen Ressorts der Regierung. Die FDP spricht sich gegen den Vorschlag aus, neue Berechnungsweisen einzuführen. "Es gibt ein bewährtes Verfahren, nach dem die Regelsätze an Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst werden. Daran sollten wir festhalten", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) gegenüber der Funke Mediengruppe. Stattdessen setzt Lindner auf bessere Zuverdienstmöglichkeiten für Leistungsbezieher. "Durch die Kombination von Bürgergeld und einem Job sollen die Bezieher mehr Geld zur Verfügung haben als heute", sagte er. Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist anderer Meinung. Laut Berechnungen der Forschungsstelle müsste der Regelsatz aktuell mindestens bei 678 Euro liegen, um das "soziokulturelle Existenzminimum abzusichern" - angesichts der steigenden Preise. "Wer ein armutsfestes Bürgergeld will, kommt um eine Anhebung der momentanen Grundsicherung um mindestens 50 Prozent nicht herum", so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands in der Pressemitteilung. Wie die Erhöhungen letztendlich ausfallen, bleibt aktuell abzuwarten. Doch im Entwurf für das Bürgergeld finden sich noch mehr Änderungen. Bürgergeld: Das sind die geplanten Änderungen Schonvermögen wird erhöht Zwei Jahre lang sollen Menschen auch dann Bürgergeld beziehen können, wenn sie ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro besitzen, unabhängig von ihrem Alter. Danach sollen, so der Plan, 15.000 Euro erlaubt sein. Aktuell gilt für Erwachsene eine Höchstgrenze von 9.750 bis 10.050 Euro, abhängig vom Alter. Wohnung wird nicht überprüft Auch soll in den ersten zwei Jahren nicht überprüft werden, ob die Wohnung angemessen ist - also, ob sie klein und günstig genug ist. So sollen sich die Bürger*innen auf die Arbeitssuche konzentrieren können. Sanktionen sollen wegfallen Menschen, die Bürgergeld beziehen, sollen keine Leistungskürzungen befürchten, wenn sie zum Beispiel einen Termin im Jobcenter verstreichen lassen. Es soll eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten. Danach solle es aber bei „hartnäckigen Fällen“ Möglichkeiten für Sanktionen geben, also beispielsweise bei Menschen, die Termine überhaupt nicht wahrnehmen. Schüler*innen und Studierende sollen profitieren Bis zu 520 Euro sollen Schüler*innen und Studierende sich monatlich ohne Abzüge dazu verdient können - ohne, dass die Leistungen ihrer Eltern gekürzt werden.  Weiterbildung und zusätzliche Leistungen Geplant sind auch zusätzliche Leistungen: Unter anderem ein monatliches "Weiterbildungsgeld" von 150 Euro sowie ein "Bürgergeldbonus" von 75 Euro für die Teilnahme an „Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind“. Jobcenter sollen keine Kleinstbeträge mehr zurückfordern Wenn Leistungsempfänger fälschlicher weiße Geld bekommen haben, soll das auch künftig zurückgefordert werden - allerdings erst ab 50 Euro. Laut dem Entwurf verursacht das, bei etwa 1.100.000 Fällen im Jahr, Mehrausgaben von rund 15 Millionen Euro. Insgesamt werden, laut dem Entwurf, Mehrausgaben von rund 650 Millionen Euro im Jahr 2023 erwartet, die auf 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2026 anwachsen werden.  Kritik: Das sagen die Parteien und Verbände „Fördern und Fordern muss bleiben“, sagte FDP-Vizechef Johannes Vogel am 22. Juli 2022 im Deutschlandfunk. Sowohl FDP als auch CSU und Arbeitnehmervertreter befürchten, dass mit dem aktuellen Bürgergeld-Entwurf zu wenig Anreize gäbe, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Wie die Welt berichtet, befürchtet Steffen Kampeter, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dass "Brücken in die Arbeitslosigkeit" geschlagen werden. "Die Regelungen führen innerhalb der ersten zwei Jahre zu einem weitgehend bedingungslosen Grundeinkommen", meint er - und das bei dem aktuellen Mangel an Arbeitskräften in vielen Branchen. Der Arbeitsmarkt werde großen Schaden nehmen, prophezeite Kampeter. Linken-Chefin Janine Wissler, jedoch hält den Entwurf für nicht weitreichend genug: "Selbst wenn die FDP ihren Widerstand aufgibt, wird diese Erhöhung von der Inflation schneller aufgefressen, als man gucken kann", sagt sie gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Mehr zum Thema: Mehr Geld für Leistungsempfänger: Wann die Bonus-Zahlung kommt