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Ruhestand

In Rente gehen mit 63 Jahren: So verlierst du dabei kein Geld

Das Eintrittsalter für die Rente liegt derzeit bei 67 Jahren. Viele Menschen wünschen sich ihren Ruhestand schon früher. Wir zeigen, wie du es mit 63 Jahren schaffen kannst, ohne dabei finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen.
Wer vorzeitig in Rente geht muss oft hohe Abschläge in Kauf nehmen. Es geht aber auch ohne Geldverlust.
Wer vorzeitig in Rente geht muss oft hohe Abschläge in Kauf nehmen. Es geht aber auch ohne Geldverlust. Foto: Pixabay
  • Früher in Rente gehen: Viele Menschen wünschen sich das
  • Frührente beantragen: Auch mit 63 Jahren ist der Ruhestand bereits möglich
  • Die Möglichkeiten bei der Frührente im Überblick
  • Vorzeitige Rente ganz ohne Abschläge und Verlust

Den Ruhestand genießen? So früh wie möglich in Rente gehen? Es gibt durchaus Möglichkeiten, bereits mit 63 Jahren ganz ohne Verlust in Rente zugehen. Das Interesse daran wird immer größer. Rund eine Viertelmillion ältere Arbeitnehmer*innen sind bereits im Jahr 2019 abschlagsfrei im Alter von 63 Jahren in Rente gegangen: 253.492 Versicherte bezogen erstmals abschlagsfreie Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren. Das geht aus Angaben der Deutschen Rentenversicherung hervor. 

Rente mit 63: So kann die Frührente ohne Abschläge funktionieren

Aktuell prüft die Bundesregierung daher eine Änderung. Die Rente mit 63 Jahren scheint zu beliebt. Aktuell noch sind die Altersgrenzen für den Renteneinstieg je nach Jahrgang unterschiedlich. Für Arbeitnehmer aus dem Jahrgang 1964 oder später liegt das Renteneintrittsalter regulär bei 67 Jahren. Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Wie geht das? Hier bekommst Du wichtige Hinweise dazu, was möglich ist, und was nicht.

Das reguläre Renteneintrittsalter wird je nach Jahrgang festgelegt. Wer beispielsweise 1954 geboren wurde, der konnte 2019, nach 65 Jahren und acht Monaten Arbeitszeit, abschlagsfrei in Rente gehen.

Wer jedoch vorzeitig Altersrente beziehen möchte, der kann in sogenannte Frührente gehen. Dies ist ab dem 63. Lebensjahr möglich. Der Weg in die Frührente mit 63 kann allerdings auf verschiedene Weisen angegangen werden.

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Frührente ohne Abschläge: 45 Versicherungsjahre sind nötig

Wenn du auf 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung kommst, steht es Dir frei schon verfrüht in Rente zu gehen. Abhängig vom Geburtsjahr ist dies frühestens ab dem 63., bzw. 65. Lebensjahr möglich. Da man nach so langer Zeit als "besonders langjährig versichert" gilt, darf die Rente ohne Abschläge bezogen werden, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I) werden ebenfalls zur Wartezeit mit angerechnet, genauso wie Zeiten der Pflege (sofern Versicherungspflicht bestand), Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr, sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld.

Nicht angerechnet werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Auf der Seite der "Deutschen Rentenversicherung"  kannst du dein Renteneintrittsalter genau berechnen.

Nur 35 Versicherungsjahre? Mit diesen Abschlägen musst Du rechnen

Der Eintritt in den verfrühten Ruhestand ist auch mit 35 Versicherungsjahren möglich. Wer über diese Zeitspanne in die Rentenversicherung eingezahlt hat, der wird als "langjährig versichert" bezeichnet und darf, ganz unabhängig vom Jahrgang, mit 63 Jahren in Rente gehen - allerdings mit Abschlägen. Die ausgezahlte Altersvorsorge wird dauerhaft um 0,3 Prozent pro Monat vor dem regulären Rentenalter gekürzt.

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Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer wurde am 1.1.1960 geboren und hat eine zu erwartende Bruttorente von 1500 Euro. Statt wie üblich für diesen Jahrgang regulär am 1.5.2026 in Rente zu gehen, entschließt er sich seine Frührente in Anspruch zu nehmen und geht am 1.1.2023 in Pension.

Die Kürzung beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns. Dadurch sinkt die Rente in unserem Beispiel um 12 Prozent und der Bruttobetrag würde dauerhaft um 180 Euro von 1500 auf 1320 Euro fallen.

Zwischen Jahrgang 1947 und 1963: Wer darf wann in Rente gehen?

Die "Rente mit 63" funktioniert ohne Abzüge tatsächlich nur für Personen, die vor 1953 geboren sind. Denn für die Jahrgänge danach wird das Renteneintrittsalter von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Grenze gilt dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Für sie müsste es dann korrekterweise "Rente mit 65" heißen. Und weil sich eben die Regelaltersgrenze erhöht, erhöhen sich mit ihr die Abzüge bei Rente mit 63 für langjährig Versicherte je nach Jahrgang von 1947 bis 1964. Bis einschließlich Jahrgang 1958 erhöhen sich die Abzüge pro Jahrgang um 0,3 Prozent. Von Jahrgang 1959 bis einschließlich 1964 werden die Abzüge dann sogar jeweils um 0,6 Prozent erhöht. Das heißt: Wer 1947 geboren wurde, muss mit Abzügen bei einer Rente mit 63 von 7,5 Prozent rechnen. Wer 1964 geboren ist, mit ganzen 14,4 Prozent.

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Die Jahrgänge vor 1947 und nach 1963 haben es einfach. Erstere durften mit 65 Jahren in Rente und Letztere mit 67. Dazwischen jedoch gibt es viele monatsweise Abstufungen. Es gilt zudem zu unterscheiden zwischen Jahren, die man gearbeitet hat und dem eigenen Alter. Das Alter entscheidet wie bereits erklärt, wann du ohne Abschläge in den Ruhestand darfst. Die Zeit, die du gearbeitet hast, zählt zu den Versicherungsjahren: 

  • 1947: 65 Jahre und 1 Monat
  • 1948: 65 Jahre 2 Monate
  • 1949: 65 Jahre 3 Monate
  • 1950: 65 Jahre 4 Monate
  • 1951: 65 Jahre 5 Monate
  • 1952: 65 Jahre 6 Monate
  • 1953: 65 Jahre 7 Monate
  • 1954: 65 Jahre 8 Monate
  • 1955: 65 Jahre 9 Monate
  • 1956: 65 Jahre 10 Monate
  • 1957: 65 Jahre 11 Monate
  • 1958: 66 Jahre
  • 1959: 66 Jahre 2 Monate
  • 1960: 66 Jahre 4 Monate
  • 1961: 66 Jahre 6 Monate
  • 1962: 66 Jahre 8 Monate
  • 1963: 66 Jahre 10 Monate

Rente mit 63 Jahren: Das musst Du bei der Frührente beachten

Versicherte können durch Beitragszahlungen ab dem 50. Lebensjahr die Rentenminderung ganz bzw. teilweise ausgleichen. Der zusätzliche Beitrag wird individuell berechnet und setzt sich laut der "Deutschen Rentenversicherung" aus folgenden Faktoren zusammen: 

  • voraussichtlicher Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn
  • Höhe der Rentenminderung
  • Höhe des Beitrags, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnt

Die sich ergebenden Zahlungen sind allerdings nicht billig. In einem Beispiel der "Deutschen Rentenversicherung" wird vorgerechnet: "Wer bei einer Rente von 1.200 Euro monatlich drei Jahre früher in Rente gehen möchte, kann 130 Euro Rentenminderung (10,8 Prozent) durch rund 33.157 Euro ausgleichen."

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