Steuern 2022: Diese steuerlichen Änderungen sollten Bürger*innen kennen Entlastung Arbeitnehmer*innen: Einkommen sollen geringer besteuert werden Homeoffice-Pauschale bleibt und wird mit Werbungskosten verrechnet Werbungskostenpauschale um 200 Euro erhöht Für betriebliche Altersvorsorge steht mehr Geld zur Verfügung Wichtigste Änderungen für Steuerzahler seit dem Jahreswechsel im Überblick Das Jahr 2022 brachte auch bei Steuern und Finanzen mehrere Neuerungen mit sich. Die Veränderungen betreffen sowohl Firmen als auch Privatpersonen. Beispielsweise werden unter anderem beruflich bedingte Umzüge neu geregelt. Hier erfährst du, welche Änderungen in Sachen Steuern und Finanzen im Jahr 2022 in Kraft getreten sind. Reichensteuer steigt: Top-Verdiener müssen jetzt tiefer in die Tasche greifen  Bei der Einkommensteuer gilt in der Regel ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Für absolute Top-Verdiener steigt dieser Steuersatz nun aber weiter. Seit Jahresbeginn gilt ein Steuersatz von 45 Prozent für folgende Personen:  Ledige mit mehr als 277.826 Euro Einkommen  Verheiratete Paare mit mehr als 555.652 Euro Einkommen Steuer-Änderung 2022: Grundfreibetrag steigt - das sind die konkreten Zahlen  Mit dem 1. Januar 2022 ist der sogenannte "Grundfreibetrag" der Einkommensteuer angestiegen: Für Ledige steigt er auf 9.984 Euro, das sind rund 240 Euro mehr als noch 2021. Für Verheiratete beträgt der Grundfreibetrag 19.968 Euro, 480 Euro mehr als 2021.  Als "Grundfreibetrag" wird die Summe bezeichnet, bis zu der das Einkommen eines Menschen nicht versteuert wird. Durch diese Regelung haben Arbeitnehmer*innen mehr Geld zur Verfügung. Der Staat zieht erst von Einkommen, die über dem Grundfreibetrag liegen, die Steuern ab. Körperschaftssteuer: Handwerksbetriebe können profitieren  - so funktioniert's Inhaber*innen von Betrieben können, wenn sie 2021 einen Antrag gestellt haben, im Jahr 2022 von einem neu geschaffenen Optionsmodell Gebrauch machen. Mit der Neuregelung können Handwerksbetriebe, welche als Personenhandelsgesellschaft geführt werden (GmbH oder AG) mit der Körperschaftssteuer besteuert werden.  Der große Vorteil dieser Option ist, dass die Höhe der Körperschaftssteuer bei 15 Prozent liegt. Mit dieser Änderung haben jetzt auch Personengesellschaften die Möglichkeit, größere Anteile des Netto-Gewinns zu reinvestieren. Das erklärt etwa die Kanzlei für Unternehmenssteuerrecht "Juhn Partner".  Steuerlich besser absetzbare Vorsorgeaufwendungen - das gilt für Alleinstehende und Ehepaare Ab 2022 können sogenannte "Vorsorgeaufwendungen" für den eigenen Ruhestand besser steuerlich abgesetzt werden. Der Bund der Steuerzahler etwa erklärt, dass für 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro gilt, Sonderausgaben bereits berücksichtigt. Von dieser Summe können höchstens 94 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Folgende Beträge können steuerlich geltend gemacht werden: Alleinstehende: 24.101 Euro  Verheiratete und eingetragene Lebenspartner: 48.202 Euro Mehr Geld für die betriebliche Altersversorgung - diese Verträge sind betroffen  15 Prozent Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge bekommt jeder, der bereits 2019 eine entsprechende Vorsorge abgeschlossen hat. Mit dem Beginn des neuen Jahres müssen diese 15 Prozent auch für ältere Verträge gewährt werden. Das bestätigt unter anderem auch die Stiftung Warentest. Wer außerdem unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen liegt, hat Anspruch auf den vollen Zuschuss. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2022 bei 58.050 Euro brutto.  Nachzahlungszinsen verfassungswidrig – Niedrigsatz gilt aber auch für Erstattungszinsen  Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Nachzahlungszinsen seitens des Finanzamts für den Zeitraum ab 1. Januar 2019 als verfassungswidrig. Deshalb muss die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90, die Grünen einen neuen Beschluss vorlegen. Bis dieser Beschluss vorliegt, gilt im Jahr 2022 statt der bislang festgeschriebenen sechs Prozent Zinsen ein deutlich niedrigerer Zinssatz. Allerdings gilt dieser auch für Erstattungszinsen. Denn: Schuldet das Finanzamt den Bürger*innen Geld und benötigt lange Zeit, bis das Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, ist es verpflichtet, auf die Summe Zinsen zu schlagen. So wird die lange Wartezeit entschädigt. Diese Summe bezeichnet man als Erstattungszinsen.  Die "degressive Abschreibung" wird aufgehoben – doch es gibt einen Haken  Aufgrund der Corona-Pandemie gab es beim Kauf von Gegenständen für den Betrieb bzw. des Anlagevermögens eine "degressive Abschreibung". Diese Regelung legte fest, dass bei Investitionen in ein Unternehmen eine zweieinhalbfach höhere Summe betrieblich "abgeschrieben" (erstattet) werden konnte. Die Erstattung wurde bei maximal jedoch 25 Prozent der Investitionssumme gedeckelt. Ab 2022 soll diese Regelung aufgehoben werden. Allerdings könnte die degressive Abschreibung angesichts der derzeitigen pandemischen Lage seitens des Bundesfinanzministeriums noch einmal verlängert werden. Homeoffice-Pauschale verlängert - gemeinsam mit Werbungskosten verrechnet Noch im Dezember hat der Bundestag die "Homeoffice-Pauschale" (rund fünf Euro pro Tag) verlängert. Eigentlich sollte sie im Jahr 2022 auslaufen. Insgesamt 600 Euro pro Jahr können die Arbeitnehmer*innen damit beim Finanzamt als sogenannte "gewinnmindernde Betriebsausgaben" steuerlich geltend machen.  Allerdings wird die Homeoffice-Pauschale gemeinsam mit der Werbungskostenpauschale verrechnet. Da für die Werbungskosten pauschal mit 1200 Euro angerechnet werden, profitieren nur diejenigen von der Pauschale, bei denen die Werbungskosten über dieser Summe liegen. Zuvor lag der Betrag bei 1000 Euro. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde die Pauschale um 200 Euro erhöht. Wer wegen seines Jobs umziehen muss, kann auch diese Kosten als Werbungskosten angeben. Im April 2022 wurden die absetzbaren Beiträge bei Umzug erhöht, wenn auch nur gering. Folgende Summen lassen sich bei einem Umzug seit April 2022 absetzen: 886 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer  590 Euro pro Ehepartner und Kind  Steuerliche Entlastungen bei Unterstützungsleistungen von Eltern oder Kindern Eltern, die ein volljähriges Kind finanziell unterstützen, obwohl sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeldzahlungen haben, können diese Unterstützung steuerlich geltend machen. Diese Unterstützungsleistungen gelten als sogenannte "außergewöhnliche Belastung". 2022 handelt es sich dabei um maximal 9984 Euro. Diese Summe erhöht sich zusätzlich, wenn Eltern für ihr Kind die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Wiederum gesenkt wird der Beitrag mit jedem Einkommen und Bezug des Kindes, das ein monatliches Einkommen von 624 Euro übersteigt. Keine Vergünstigungen erhalten Eltern, sollte das Kind mehr als 15.500 Euro besitzen. Unterstützungsleistungen gelten aber nicht nur für Kinder, sondern auch für Steuerzahlende, die ihre Eltern finanziell unterstützen. Kaufrecht wird verändert – Beweislastregel verlängert Kaufverträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, haben eine veränderte Beweislastregel. Das bestätigt die Verbraucherzentrale aus Nordrhein-Westfalen. Bislang galt die Regel: Taucht bei einem gekauften Gerät innerhalb von sechs Monaten ein Defekt oder Fehler auf, lag dieser Mangel schon beim Kauf vor. Aus diesen sechs Monaten werden nun zwölf Monate.  Finanzielle Entlastung mit dem "Altersentlastungsbetrag" - das steckt dahinter 2022 profitiert jede und jeder, die oder der in diesem Jahr 64 Jahre alt geworden ist. Möglich macht das der sogenannte "Altersentlastungsbetrag". Dabei senkt das Finanzamt die zu versteuernden Einnahmen 2022 um 14,5 Prozent. Maximal kann das zu versteuernde Einkommen um 684 Euro gesenkt werden. Renten versteuern 2022  Jeder Steuerzahlende, der 2022 in die Rente eintritt, muss 82 Prozent der Brutto-Rente versteuern. Nach insgesamt zwölf erhaltenen Rentenbezügen ermittelt das Finanzamt 2023 den sogenannten "Rentenfreibetrag" von rund 18 Prozent der Bruttorente. Der ermittelte Rentenfreibetrag hat dann bis zum Lebensende Bestand. Weitere Änderungen bei der Rente 2022 erklären wir hier.