So schön die bunten Blätter im Herbst anzusehen sind - das Laub später vom Gehweg oder im Garten zu entfernen, macht ganz schön Arbeit. Egal ob mit Rechen oder Laubbläser: Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten. Herbstzeit ist auch Igelbaby-Zeit. Laubhaufen bieten dabei einen super Nistplatz und Versteckmöglichkeiten für Igel und ihren Nachwuchs, denn sie haben es gerne ruhig und dunkel. Wenn ihr das Laub aus dem Weg räumt, solltet ihr vorsichtig sein, um die Tierchen nicht zu verletzen.  Igelbabys und Kehrpflicht: Worauf ihr beim Laub entfernen achten solltet Wer Igeln etwas Gutes tun möchte, kann in einer ruhigen Ecke des Gartens auch einen Blätterhaufen als Unterschlupf liegen lassen. In der Natur werden die Orte, die für Igel zum Überwintern geeignet sind, geeignet sind leider immer weniger. Dazu gehören zum Beispiel Totholz, Baumstümpfe, oder dichte Hecken. Alternativ könnt ihr auch ein Igelhaus als Unterschlupfmöglichkeit aufstellen. Beim Laubentfernen kann es aber nicht nur für Tiere gefährlich werden, es drohen auch Bußgelder. Unter Umständen könntest du zum Beispiel verpflichtet sein, die heruntergefallenen Blätter wegzuräumen. Das ist bei Bürgersteigen der Fall. Jede Kommune kann in ihrer Satzung selbst regeln, bei wem die Reinigungspflicht liegt. Sind es die Hauseigentümer, wird zudem festgelegt, in welchem Umfang der Gehsteig gereinigt werden soll. Wer zur Miete wohnt, sollte seinen Vertrag prüfen, denn den Eigentümern von Mietshäusern steht es frei, ob sie die Reinigungspflicht weitergeben oder selbst übernehmen.  Laub nicht vom Bürgersteig gekehrt: Wer haftet für Unfälle? Was passiert aber überhaupt, wenn man das Laub nicht vom Bürgerstein kehrt? Zum einen begeht jeder, der sich dauerhaft weigert, den Gehsteig freizuhalten, eine Ordnungswidrigkeit. Es droht also eine Anzeige und ein Bußgeld. Zum anderen kann es strafrechtliche Folgen haben, wie die HUK-Coburg mitteilt. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall, weil ein Passant auf den regennassen Blättern ausrutscht und sich verletzt, haften die Verantwortlichen. Das können dann die Hauseigentümer sein. Ob und in welchem Umfang sie für das Laub auf dem Gehweg haften, hängt von den jeweiligen Umständen des Vorfalls ab. Die verletzte Person kann Schmerzensgeld und möglicherweise eine Entschädigung für Verdienstausfall einklagen. Bleiben durch den Unfall dauerhafte Schäden zurück, könnten sogar lebenslange Rentenzahlungen anfallen. In der Regel greift hier aber die Haftpflichtversicherung, Eigentümer bleiben also nicht auf den Strafzahlungen sitzen. Trotzdem solltet ihr euch informieren, wie die genauen Regeln zum Beseitigen von Laub auf dem Gehsteig in eurer Kommune sind. Vorsicht beim Einsatz von Laubbläsern: Diese Zeiten gelten Auch wenn ihr einen Laubbläser oder Laubsauger einsetzen wollt, solltet ihr auf die Vorgaben achten. Seit einigen Jahren werden die Geräte immer beliebter, sie sind aber sehr laut. Der Lärm kann bis zu 115 Dezibel verursachen, selbst auf drei Meter Entfernung sind es noch rund 91 Dezibel. Das entspricht in etwa der Lautstärke eines Presslufthammers. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament eine Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung beschlossen, die in jedem deutschen Bundesland gültig ist. Laut Verordnung dürfen besonders laute Geräte wie Laubbläser ausschließlich werktags und nur in bestimmten Zeiträumen benutzt werden: von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Hohe Bußgelder möglich - Ausnahme für Akku-Geräte Es gilt aber eine Ausnahme für Laubbläser mit CE-Kennzeichnung (EG-Umweltzertifikat). Diese Geräte haben einen Elektromotor, sie laufen also mit Akku statt Benzin und sind dadurch leiser. Damit dürft ihr zwischen 7 und 20 Uhr Laub beseitigen. An Sonn- und Feiertagen müssen auch die Akkugeräte aus bleiben. Grundsätzlich solltet ihr vor dem Einsatz eures Laubbläsers zur Sicherheit die Verordnung eurer Gemeinde checken. In manchen Gemeinden können zusätzliche oder längere Ruhezeiten gelten. Beim Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung wird ein Bußgeld fällig. Je nach Verstoß kann euch das bis zu 50.000 Euro kosten, zum Beispiel wenn ihr euch nicht an die Sonntagsruhe haltet. Laubbläser können zudem zu Streit in der Nachbarschaft führen. Dann kann euch nicht nur eine Anzeige wegen Lärmbelästigung mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro drohen, sondern auch ein Gerichtsverfahren nach Paragraf 906 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Den Laubsauger solltet ihr deswegen auch im Herbst nicht mehr als unbedingt notwendig benutzen.