Was ist ein Tiny-House? Wie viel Platz brauchst du dafür? Ist eine Baugenehmigung notwendig? Tiny-House: Selber bauen oder fertig kaufen? Darf ich mein Tiny-House vermieten? Wie so oft, der Trend kommt aus den USA. Dort wurde im Jahr 2017 der Begriff "Tiny House" mit der Definition einer Wohnfläche von bis zu 400 sq ft (ca. 37 Quadratmeter) ins Baugesetz aufgenommen.  Hierzulande gibt es noch keine offizielle baugesetzliche Definition für "Tiny- Houses". Dennoch liefert die wörtliche Übersetzung "winzige Häuser" eine gewisse Vorstellung davon, was gemeint ist. Was ist ein Tiny-House und wie groß ist es? Bei Tiny-Houses geht es um die minimalistische Form des Wohnens. In dem Zusammenhang trifft man auch häufig auf die Bezeichnungen "Mikro-, Mini- oder Kleinhaus". Den Anhänger*innen von Tiny-Houses geht es mehrheitlich um die Reduzierung auf das Wesentliche. Motive sind sowohl die finanzielle Freiheit und persönliche Unabhängigkeit als auch der eigene Beitrag zu Ökologie und Nachhaltigkeit. Die erste Marktstudie zu Tiny-Houses für den deutschen Markt basiert auf einer repräsentativen Umfrage unter 24 deutschsprachigen Tiny-House-Herstellern und zahlreichen Expertengesprächen. Danach wollten 58 Prozent der Tiny-House-Käufer*innen dauerhaft in ihrem Kleinhaus wohnen. Als Wochenend- oder Ferienhaus wollten es 42 Prozent nutzen. Die Grundfläche der meisten in Deutschland verkauften Tiny-Houses liegt laut Studie zwischen 16 und 30 Quadratmetern. Davon abhängig variiert die Wohnfläche zwischen 8 und 55 Quadratmetern. Weil beim Tiny-House vermehrt auch ökologische Aspekte im Vordergrund stehen, sind viele der Minihäuser autark. Sie benötigen keine Anschlüsse für Strom, Wasser oder Abwasser. Stattdessen erzeugen, speichern und verbrauchen sie eigenen Strom und verfügen über einen eigenen Wasserkreislauf. Die Ausstattung kann dabei, abhängig vom Geldbeutel, durchaus sehr hochwertig sein und sogar den ein oder anderen Luxus, wie beispielsweise eine Fußbodenheizung, enthalten. Denn bei der Planung und Einrichtung eines Tiny-Houses kommt es besonders auf die Effektivität an: maximaler Nutzen auf kleinstem Raum. Außer zum Wohnen bieten sich Tiny-Houses auch als Ferien- oder Gästeunterkunft, als transportabler Büroraum oder als gemütliches Gartenhaus an.   Es braucht eine Baugenehmigung Wenn ein Tiny-House auch noch so klein ist, so ohne Weiteres drauflosbauen oder kaufen und einfach hinstellen, das geht leider nicht. Auch ein Tiny-House muss baurechtlichen Bestimmungen entsprechen. Leider sind diese bundesweit nicht einheitlich geregelt. Daher erkundige dich am besten im Vorfeld bei den für deine Region zuständigen Behörden, welche Vorgaben du einzuhalten hast. Sie entscheiden letztlich, wie Wohnrecht bzw. Nutzung ausgelegt werden. In Bayern darfst du zum Beispiel genehmigungsfrei ein einfaches Gartenhaus mit einem Rauminhalt von bis zu 75 m³ errichten. Sobald du es aber zu Aufenthaltszwecken nutzen möchtest, musst du eine Baugenehmigung beantragen. Übrigens: Wenn du dir für dein Tiny-House einen Dauerstellplatz auf dem Campingplatz suchst, brauchst du keine Baugenehmigung. Tiny-House: Selber bauen oder fertig kaufen? Die Frage, ob du dein Tiny-House selber bauen oder aber bei einem Hersteller fertig kaufen möchtest, hängt im Wesentlichen von deinen handwerklichen Fähigkeiten sowie deinen zur Verfügung stehenden zeitlichen und finanziellen Ressourcen ab. Die Kosten bestimmen sich vor allem nach Größe und Ausstattung. Es gibt günstige, schlüsselfertige Tiny-Houses bereits für knapp unter 5.000 Euro. Nach oben sind kaum Grenzen gesetzt. So kannst du auch mehr als 100.000 Euro investieren. Laut der oben erwähnten Studie lag der Quadratmeterpreis 2019 für ein Tiny-House im Schnitt bei rund 2.300 Euro. Wesentliche Kostenfaktoren sind: Grundstück - fällt bei eigenem Garten weg Hausbau - Größe, Material, Qualität Anschlussgebühren - wenn du es nicht vollständig autark baust Versorgungstechnik - Heizung, Strom, Wasser Innenausstattung - Küche, Schlafen, Wohnen Außenanlage - spielt beim Standort im eigenen Garten vermutlich nur eine untergeordnete Rolle Baunebenkosten - wie etwa die Genehmigungskosten Mit Eigenleistung lässt sich bekanntlich einiges sparen. Vorausgesetzt, du hast Erfahrung und solide Grundkenntnisse in Bezug auf dein Bauvorhaben. Bei eher gering ausgeprägtem handwerklichem Geschick und weniger Fachwissen kann die verrichtete Eigenleistung auch schnell teuer werden. Von daher gilt hier der gleiche Tipp wie beim Bau eines großen Hauses: Bei Gewerken wie z.B. Heizung, Sanitär, Elektrik, die eine besondere Fachkenntnis erfordern, solltest du nicht sparen. Malerarbeiten oder einfachere Tätigkeiten bei der Innenausstattung, die du dir zutraust, kannst du selbst übernehmen und somit deinen Geldbeutel etwas schonen. Wenn du dein Tiny-House selber baust, hast du natürlich völlig freie Hand. An der Stelle sei erwähnt, dass die meisten Hersteller ein Baukastenprinzip anbieten. Hierbei sind kleinere Anpassungen kostenlos, für weitergehende individuelle Wünsche musst du einen gewissen Aufpreis zahlen.  Darf ich mein Tiny-House vermieten? Ob du dein Tiny-House im Garten lieber selber nutzen oder aber als Geschäftsmodell etablieren möchtest, bleibt dir überlassen. Wenn du als Vermieter*in bzw. Gastgeber*in Einnahmen mit deinem Tiny-House erzielst, begibst du dich in den gewerblichen Nutzungsbereich. Hier gibt es einige Punkte zu beachten. Ähnlich wie bei den baurechtlichen Bestimmungen solltest du daher beim Bau- oder Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde im Vorfeld Auskünfte einholen. Wenn du eine behördliche Erlaubnis hast, dein Tiny-House vermieten zu dürfen, beachte darüber hinaus:  Für eine kurzfristige Vermietung (drei Monate oder weniger) musst du für jeden Gast eine Meldebescheinigung erstellen. Für die Speicherung der vom Gast erhobenen persönlichen Daten musst du die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) beachten. Einnahmen aus kurzfristigen Vermietungen zählen zu deinem steuerpflichtigen Einkommen. Ob du dafür Einkommensteuer (nach § 21 EStG, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), Gewerbesteuer oder auch Umsatzsteuer zahlen musst, hängt beispielsweise davon ab, ob du dein Tiny-House ausschließlich zu Vermietungszwecken (Gewinnerzielungsabsicht) oder zum überwiegenden persönlichen Gebrauch nutzt. Hierzu solltest du dich bei deinem Finanzamt oder der Steuerberatung erkundigen. Die Sicherheit in deinem Tiny-House (Stufen, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, Kohlenmonoxid-Detektor, Sicherungen) sollte selbstverständlich auch bei der eigenen Nutzung im Vordergrund stehen. Bei externer Vermietung wird sie jedoch mit Blick auf Haftungsfragen umso wichtiger. Prüfe daher, ob deine bestehenden Versicherungsverträge eventuelle Schadensfälle, die im Zusammenhang mit der Vermietung eintreten können, abgedeckt sind. Wenn du dein Tiny-House regelmäßig und professionell vermieten möchtest, ist es ratsam, dein Angebot entsprechend (z.B. auf Vermietungs- oder Urlaubsportalen) zu vermarkten. Dazu solltest du dir einige Gedanken zu Zielgruppen und deren Ansprüchen machen. Ebenso solltest du über Serviceleistungen (Gästeinformationen, Wäscheservice, Reinigung) und den Ablauf von Check-in und Check-out nachdenken. Natürlich kann man auch Urlaub in Tiny-Houses machen: Besondere Übernachtungsmöglichkeiten findest du hier.