• Impfpflicht für Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei Pflegediensten ab dem 16. März 2022
  • Detaillierter Überblick über Berufsgruppen: Impfpflicht auch in Zahnarztpraxen und bei Rettungsdiensten 
  • Es handelt sich um eine spezielle oder einrichtungsbezogene Impfpflicht 
  • Ampel-Parteien: Übergangsfrist biete genügend Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen

Im Kampf gegen Corona kommt es zu weiteren Gesetzesänderungen. Die Ampel-Koalition bessert das Infektionsschutzgesetz nach, wie am Freitag (10. Dezember) sowohl vom Bundestag als auch Bundesrat beschlossen wurde. Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wird es in Deutschland eine Impfpflicht geben - allerdings nur für bestimmte Berufe.

Allgemeine Impfpflicht ab 15. März 2022: Diese medizinischen Berufe sind betroffen

Zum 15. März 2022 wird eine sogenannte "einrichtungsbezogene Impfpflicht" eingeführt. In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken, hieß es zur Begründung. Beschäftigte müssen bis zum 15. März ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen - oder Arzt-Bescheinigungen vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber*innen müssen das zuständige Gesundheitsamt informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in - oder den Zutritt zu  - den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen. 

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Das Bundesgesundheitsministerium erklärt auf seiner Website, in welchen Einrichtungen ab 16. März eine Impfnachweispflicht gilt:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
  • Rettungsdienste
  • sozialpädiatrische Zentren
  • medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
  • voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftiger Menschen
  • ambulante Pflegedienste und weitere Unternehmen, die den genannten   Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten

Dem Ministerium zufolge seien Personen von der Regelung ausgeschlossen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. In diesem Fall sei aber die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses erforderlich. 

Corona-Impfpflicht kommt: Es drohen Geldstrafen

Ab dem 16. März 2022 ist ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich. Eine Missachtung gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldstrafen geahndet. Die Übergangsfrist gewährt allen Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen. Insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen sollen mit der durch die Maßnahmen der Gesetzesnovelle besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Sorgt die Impfpflicht für eine Kündigungs-Welle in Kliniken? Fränkische Kliniken haben sich zur Lage geäußert.

Auch die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht steht im Raum, die Politik will darüber zu Beginn des Jahres 2022 entscheiden. Der Ethikrat hat sich bereits für eine Ausweitung der Impfpflicht auf "wesentliche Teile der Bevölkerung" ausgesprochen. Häufig ist auch von einem Impfzwang die Rede. Doch zwischen Pflicht und Zwang gibt es einen entscheidenden Unterschied.

Überblick über die Änderungen 2022: 

 

 

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