Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Januar 2023 Das muss künftig bei der Krankmeldung beachtet werden Rechtliche Fragen sind noch offen: So sichern sich Arbeitnehmer ab Wer krank ist und nicht arbeiten kann, hat bislang von seinem Arzt einen "gelben Schein" bekommen. Bei Arbeitgeber und Krankenkasse musste man diesen dann als Bescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit vorweisen. Ab Januar 2023 entfällt die nervige Pflicht endlich. Bis zum Jahreswechsel läuft noch die Pilotphase für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die soll den Vorgang des Krankmeldens für Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber und Arbeitnehmende einfacher machen. Aktuell gibt es allerdings erst einmal einen Mehraufwand. Elektronische Krankmeldung: Was ändert sich ab 2023 für Arbeitnehmer? Eigentlich sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon früher digital werden. Seit Oktober 2021 können Vertrags- und Zahnärzte die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen senden. Seit Januar 2022 können Arbeitgeber und Steuerberater die Daten der Arbeitsunfähigkeiten bei den Krankenkassen erfragen. Ende Juni 2022 sollte die Pilotphase dann enden. Das klappte so jedoch nicht, da nicht alle Praxen für das eAU-Verfahren ausgestattet sind. Es fehlte teilweise die technische Infrastruktur. Die Pilotphase der eAU ist daher bis Ende Dezember 2022 verlängert worden. Einige Arztpraxen arbeiten derzeit sogar doppelt, wenn sie eine Krankmeldung ausstellen. Das heißt: Sie übermitteln die Daten elektronisch an die Krankenkassen, müssen aber trotzdem den "gelben Schein" in dreifacher Ausführung ausstellen. Zum 1. Januar 2023 ist damit Schluss. Ab dann müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch keine Bescheinigung mehr an die Krankenkasse oder den Arbeitgeber schicken. Nervige Pflicht entfällt ab 2023 - aber was gilt zwischen den Jahren? Aber natürlich musst du weiterhin deinen Arbeitgeber informieren, wenn du wegen Krankheit ausfällst. Es entfällt nur die Pflicht, den Nachweis dafür in Papierform vorzulegen. Viele Firmen akzeptieren bereits ein gescanntes Dokument, die neue Regel gilt also eher für Unternehmen, die noch den Einwurf per Post verlangen. Ab wann du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzeigen musst, kann je nach Arbeitsvertrag unterschiedlich sein. Meistens muss die Krankmeldung spätestens ab dem dritten oder vierten Tag eingegangen sein, einige Betriebe fordern jedoch schon ab dem ersten Tag einen ärztlichen Nachweis. So oder so liegt diese Pflicht ab 2023 nicht mehr bei den Arbeitnehmenden. Wenn du krankgeschrieben bist, solltest du deine Vorgesetzten darüber informieren, wie lange du ausfällst. Das kann zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail geschehen. Die tatsächliche Krankmeldung kann der Arbeitgeber dann bei der Krankenkasse anfragen. Wenn du noch im Dezember 2022 bei deinem Arzt einen "gelben Schein" erhältst, solltest du diesen eigenständig an Arbeitgeber und Krankenkasse schicken. Frage im Zweifelsfall direkt bei deiner Praxis nach, wie sie es handhaben. Auch ab dem 1. Januar kann es in einigen Praxen noch Startschwierigkeiten geben. Daher: lieber nachfragen und um einen schriftlichen Ausdruck bitten. Rechtlich bist du damit auf der sicheren Seite. Für wen gilt die elektronische Krankmeldung nicht? Und Vorsicht: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deckt nicht alle Arbeitsverhältnisse und jeden Versicherungsstatus ab. Nach bisherigem Stand gelten die eAU nur für Menschen, die gesetzlich versichert sind. Privatversicherte müssen weiterhin den "gelben Schein" an ihre Vorgesetzten weiterleiten. Auch Minijobber in Privathaushalten können die elektronische Krankmeldung nicht nutzen. Krankschreibungen von Reha-Kliniken, Physio- und Psychotherapeuten müssen ebenfalls auf altem Wege übermittelt werden. Und was ist, wenn ich im Urlaub krank werde? Auch dann ist der Weg zur Post leider noch notwendig. Ausländische Arztpraxen und Kliniken können die eAU bislang nicht übermitteln. eAU: So funktioniert die digitale Krankschreibung Die Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist erkrankt und geht zu einem Arzt oder einer Ärztin. Eine Arbeitsunfähigkeit wird festgestellt und die eAU wird erstellt. Der Arbeitnehmer bekommt dann nur noch eine ausgedruckte Version für sich selbst. Die Daten werden an die Krankenkasse übermittelt. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommt einen Ausdruck der eAU-Daten. Im Anschluss meldet man dem Arbeitgeber die Erkrankung und das Datum des Arztbesuchs. Die AU in Papierform - der "gelbe Schein" wird nicht mehr ausgehändigt. Der Arbeitgeber wendet sich an die zuständige Krankenkasse und erfragt die erforderlichen Daten. Übermittelt werden nur: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Aktuell gibt es noch einige rechtliche Unklarheiten, wie der MDR berichtet. Der Arbeitsrechtler Silvio Lindemann rät ganz klar zur ausgedruckten Bescheinigung. Lindemann zufolge empfehlen das auch Arbeitgeber. Denn die gedruckte Bescheinigung gilt als durchschlagendes Beweismittel, sollte der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit seiner Angestellten haben, sagt Lindemann. Ob das für die digitale Variante gleichermaßen gelte, sei strittig, denn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier enthalte eine Originalunterschrift des behandelnden Arztes. Das gebe es bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht. Wie das technisch abgewickelt werde – mit Signatur und sicherem Übermittlungsweg – das sei alles aktuell noch ungeklärt. Rechtliche Lage noch unklar: Das raten Anwälte bei elektronischer Krankmeldung Bis die Rechtslage geklärt ist, solltet ihr euch die Krankschreibung von der Arztpraxis schriftlich bestätigen lassen. Den Ausdruck hebt ihr idealerweise auch auf. Dann habt ihr einen Beweis, falls euer Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck im Gespräch mit Focus Online. "Nur so sichert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und vermeidet eine Abmahnung oder Kündigung wegen Untätigkeit."