• Was sind die Folgen, wenn man Hausrat oder andere Abfälle in der Natur entsorgt?
  • Illegale Müllentsorgung: Noch eine Ordnungswidrigkeit oder bereits eine Straftat?
  • Wie man seine Abfälle auf legale Weise und zudem noch kostenlos loswerden kann.

Wer seinen Hausrat oder die Verpackungen seines Essens in der Natur deponiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Doch wie sehen diese Konsequenzen aus? Kann man noch von einem Kavaliersdelikt sprechen oder ist das schon eine Straftat? So ist die Lage.

Seinen Müll einfach in der Natur zu entsorgen kann teuer werden

Wer von uns kennt das nicht: Wir machen gerade einen schönen Waldspaziergang und entdecken plötzlich hinter einem Gebüsch etwas, was da definitiv nicht hingehört. Dabei kann es sich um alte Autoreifen, einen defekten Kühlschrank oder einfach nur um die Verpackung einer Fastfood-Malzeit handeln. Gelegentlich entdecken wir auf Spaziergängen oder auch nur im Vorbeifahren Naturfreunde, die sich die Mühe machen, mithilfe von langen, spitzen Stangen und großen Abfallsäcken den Müll unachtsamer Zeitgenossen zu beseitigen. Doch was passiert eigentlich, wenn die dafür verantwortlichen Umweltsünder auf frischer Tat ertappt werden? Ist das dann wirklich nur eine Lappalie oder müssen sich diese Menschen womöglich sogar vor einem Gericht verantworten?

Über eines sind wir uns wohl alle einig, nämlich dass weder unser Hausmüll noch irgendwelche Essensverpackungen sowie Flaschen und Dosen in die Natur gehören. Dementsprechend gilt das Entsorgen solcher Gegenstände in Wald und Flur zumindest als Ordnungswidrigkeit. Diese ist dann je nach Bundesland sowie Art und Menge des ausgebrachten Gegenstands mit Bußgeldern belegt, die in extremen Fällen durchaus eine Höhe von bis zu 100.000 Euro erreichen können.

Doch die illegale Müllentsorgung kann in bestimmten Fällen auch zu einer richtigen Straftat werden. Und zwar genau dann, wenn es sich im Sinne von § 326 Strafgesetzbuch (StGB) um einen "Unerlaubte(n) Umgang mit Abfällen" handelt. Dies ist dann der Fall, wenn diese Gegenstände und Stoffe zum Beispiel Gifte und Krankheitserreger enthalten und somit für Mensch und Tier gefährlich und gesundheitsgefährdend sein können. Oder wenn diese explosiv, selbstentzündlich oder nicht nur minder radioaktiv sind. Aber auch falls durch diese Stoffe potenziell die Umwelt gefährdet und Tiere und Pflanzen geschädigt werden, gilt deren Entsorgung in der freien Natur als eine Straftat.

Giftstoffe können auch im Grundwasser landen

Dies kann sogar bei relativ vielen Stoffen der Fall sein, die wir im Alltag permanent benutzen. Dazu gehören zum Beispiel Reinigungsmittel, Farbreste, Lösungsmittel, Motoröl, Treibstoff oder aber auch Baustoffe wie zum Beispiel alte Teerpappe oder asbesthaltige Materialien wie Fassadenplatten, PVC-Bodenfliesen oder Dachplatten aus Welleternit. In solchen Fällen kann die illegale Müllentsorgung sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen. Das ist ganz eindeutig kein Kavaliersdelikt mehr.

Denn wer eine Schädigung des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen billigend in Kauf nimmt und seinen Müll sogar aufwändig in den Wald oder in die Natur transportiert, kann dann vom Gesetzgeber kein Verständnis mehr erwarten. Und dies ganz besonders deshalb nicht, weil es in fast allen Gemeinden nicht nur die zumeist völlig kostenlose Möglichkeit gibt, seinen Sperrmüll von zu Hause abholen zu lassen, sondern gerade auch giftige und andere Stoffe und Materialien bei der örtlichen Abfalldeponie zu entsorgen.

Von möglichen Strafen einmal ganz abgesehen, sollten Umweltsünder zudem bedenken, dass Giftstoffe früher oder später auch im Grundwasser und damit vielleicht sogar im eigenen Wasserhahn landen oder über den Naturkreislauf in den Lebensmitteln von uns allen.