Deutschland
Job & Karriere

Änderungen bei deiner Arbeit seit 2022: Krankschreibung, Homeoffice und 12 Euro Mindestlohn

2022 hat viele Veränderungen für Arbeitnehmer*innen mit sich gebracht: Von der Homeoffice-Pauschale, über die Erleichterung bei der Krankmeldung bis zum Mindestlohn, der gleich dreimal steigt. Auch andere Beschäftigte können sich über mehr Geld freuen.
Was ändert sich für Arbeitnehmer 2022?
Was ändert sich für Arbeitnehmer 2022? Symbolbild. Foto: blickpixel/pixabay (Symbolbild)
  • Angestellte und Arbeiter*innen haben 2022 einige Änderungen erlebt - manches steht noch bevor
  • Kein Stress mehr mit der Krankschreibung
  • Mehr Geld gibt es für Azubis, Pflegekräfte und Menschen, die Mindestlohn bekommen
  • Jedoch kommen auch neue Pflichten auf die Arbeitnehmer*innen zu

Ab 1. Januar 2022 treten einige Änderungen in Kraft, die vor allem Arbeitnehmer*innen betreffen. Dabei ändert sich sowohl für Berufseinsteiger*innen als auch für länger Erwerbstätige oder Minijobber*innen einiges. Das ist wichtig, denn auch die Preise werden 2022 weiter steigen. Wir geben einen Überblick, was im kommenden Jahr zu beachten ist und wer sich auf mehr Geld freuen kann. Was sich bei der Steuer 2022 ändert, haben wir ebenfalls in einem Artikel für dich zusammengefasst.

Änderungen für Arbeitnehmer: Mindestlohn wird gleich dreimal erhöht

2022 dürfen sich vor allem Menschen, die nach dem Mindestlohn bezahlt werden, über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Der Mindestlohn steigt nämlich ab dem 1. Januar 2022 von aktuell 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juli 2022 ist laut Bundesarbeitsministerium eine weitere Erhöhung um 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde geplant. Und eine dritte Erhöhung soll es im Oktober 2022 geben: Dann soll der Mindestlohn, wie im Wahlkampf versprochen, auf 12 Euro die Stunde ansteigen

Job-Änderungen 2022: Wer hat Anspruch auf Corona-Bonus?

Die Corona-Pandemie hat direkten Einfluss auf das Konto. Denn: Noch bis 31. März 2022 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1500 Euro bekommen. Und das Beste: Dieser Bonus ist steuerfrei.

Bestseller: Corona-Selbsttests bei Amazon ansehen

Bayern will sich für Pflegekräfte "einsetzen" - bekommen sie bald doppelten Netto-Lohn?

In Bayern könnte es für einige bald noch mehr Geld pro Monat geben: Hier denkt man über eine deutliche Ausweitung der im Bund geplanten Pflegeprämie nach.

Das bayerische Kabinett hat am 7. Dezember beschlossen, dass Pflegepersonal auf Intensivstationen im kommenden Jahr effektiv ein doppeltes Nettoeinkommen erhalten soll. Dies soll zum einen über Zuschläge und Sonderzahlungen passieren, aber auch durch Steuerbefreiungen ermöglicht werden. Der Freistaat startet hierzu eine Initiative im Bundesrat. 

Änderung 2022: Bezahlung von Auszubildenden steigt 

Auch Auszubildende sollen künftig mehr Geld verdienen. Jeder Azubi, der im Jahr 2022 seine Ausbildung beginnt, erwartet mindestens die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung. Die lag bislang bei 550 Euro und steigt im kommenden Jahr auf 585 Euro. Je nach Ausbildungsjahr erhöht sich der Betrag. Im 2. Ausbildungsjahr soll der oder die Auszubildende 18 Prozent mehr Geld verdienen, im 3. Ausbildungsjahr 35 Prozent mehr und im 4. Jahr der Ausbildung 40 Prozent mehr. 

Neuerung für Arbeitnehmer: Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen kommt 

Der Bundestag hat am 10.12.2021 beschlossen, dass für bestimmte Berufsgruppen eine Impfpflicht kommt. Ab dem 15. März 2022 müssen alle, die in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens arbeiten, einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen können. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, benötigt ein ärztliches Attest. Der Bundesrat hat am 10. Dezember ebenfalls zugestimmt, nachdem der Bundestag mit großer Mehrheit für die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt hatte. 

Minijobber-Pflichten werden eingeführt - das müsst ihr jetzt wissen 

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Minijobber*innen angeben, bei welcher Krankenversicherung sie versichert sind. Diese Regelung gilt bereits bei kurzfristigen Beschäftigungen. Potenzielle Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber erhalten außerdem die Information, ob der oder die potenzielle Arbeitnehmer*in weitere kurzfristige Beschäftigungen hat oder im laufenden Jahr bereits hatte. 

Auch für Arbeitgebende gibt es Neuerungen: Diese müssen ab 1. Januar 2022 die Krankenversicherung von kurzfristig Beschäftigten gemeinsam mit der Meldung zur Sozialversicherung angeben. "Dafür genügt etwa eine Bescheinigung der Krankenkasse oder eines privaten Krankenversicherungsunternehmens. Auch eine Kopie der Versicherungskarte ist möglich", heißt es in einem Blog-Beitrag der Minijob-Zentrale.

Eine organisatorische Neuerung kommt im Jahr 2022 ebenfalls auf Minijobber*innen zu. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber müssen nämlich ab dem kommenden Jahr nicht nur die Steuernummer, sondern auch die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) an die Minijob-Zentrale übermitteln. Die Steuer-Identifikationsnummer besteht aus elf Ziffern und wird nur einmal im Leben vergeben. Die Nummer ist unter anderem auf erhaltenen Steuerbescheiden vermerkt.

Krankschreibung wird digital - von der Krankenkasse zum Arbeitgeber

Ab dem neuen Jahr soll die Krankmeldung nicht nur an die Krankenkassen, sondern auch an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin übermittelt werden. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss die Bescheinigung dann nicht mehr selbst zum Arbeitgebenden bringen, sondern die Übermittlung passiert digital. Alle näheren Infos dazu findest du hier.

Wahl von Betriebsräten ändert sich 2022

Das Wahlalter, ab dem Mitarbeitende einer Firma einen Betriebsrat wählen dürfen, wird ab Januar 2022 gesenkt. Schon ab 16 Jahren soll man dann seine Stimme abgeben dürfen. Bislang liegt das Wahlalter dafür bei 18 Jahren. Möchte man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer selbst Teil des Betriebsrates werden, so gilt noch immer das Mindestalter von 18 Jahren. 

Zuschuss für betriebliche Altersversorgung auch für Altverträge

Seit 2019 bereits gibt es 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab dem kommendem Jahr muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden, wie die Stiftung Warentest bestätigt. Wer unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt - sie beträgt 58.050 Euro brutto im Jahr 2022 - bekommt den vollen Zuschuss. Bei höheren Verdiensten darf der Zuschuss abgesenkt werden. 

Homeoffice-Pauschale wird verlängert

Wer in den vergangenen beiden Jahren wegen Corona nicht ins Büro kam, sondern zu Hause gearbeitet hat, konnte die Kosten teilweise von der Steuer absetzen. Bis zu 600 Euro pro Jahr konnten für Mobile Office, bzw. Homeoffice als Werbungskosten angegeben werden. Diese Regelung soll nun bis Ende 2022 verlängert werden. So hat es die Ampelkoalition unter Kanzler Olaf Scholz geplant und im Dezember beschlossen.

Freigrenze von Sachzuwendungen für Mitarbeiter steigt

Arbeitgeber sind schon lange berechtigt, sich bei ihren Mitarbeiter*innen mit Sachzuwendungen erkenntlich zu zeigen. Damit können unter anderem bestimmte Leistung gewürdigt oder Angestellte an den Betrieb gebunden werden. Allerdings ist der Wert der Sachzuwendungen vom Gesetzgeber begrenzt. Zum neuen Jahr würde er laut dem Service-Portal wissen.de geringfügig erhöht: Bisher durften die Zuwendungen einen  maximalen Gegenwert von 44 Euro haben, um steuerfrei zu sein - jetzt gilt eine neue Freigrenze von 50 Euro. Arbeitgeber müssen jedoch beachten, dass seit 1. Januar 2022 das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu berücksichtigen ist. Insbesondere den Paragrafen 2 Abs. 1 Nr. 10 (Ausnahmen bei den Zahlungsdiensten) müssen sie erfüllen, wenn sie ihren Angestellten Gutscheine oder Geldkarten zukommen lassen. Wer sich nicht an die neuen Regelungen hält, muss für Sachzuwendungen in Zukunft Steuern zahlen.

Arbeitslos melden jetzt auch online

Wichtig für jeden, der seinen Job verloren oder gekündigt hat: Seit 2022 können sich Arbeitslose auch online arbeitslos melden - und das rund um die Uhr und ortsunabhängig. Dafür nötig ist allerdings der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, wie die Deutsche Handwerks-Zeitung berichtet. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. Als Alternative bleibe die persönliche Arbeitslosmeldung aber weiterhin bestehen, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Der Online-Service zur Arbeitslosmeldung steht im Kundenportal der Bundesagentur für Arbeit auf arbeitsagentur.de zur Verfügung.

Überblick über die Änderungen 2022: 

 

 

 Artikel enthält Affiliate Links