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Erbe & Steuern

Arm durchs Erbe? Was du zur Erbschaftssteuer wissen solltest

Bei einem Erbe - vor allem einer Immobilie - freuen sich die meisten Menschen, auch wenn damit meist der Verlust eines wichtigen Menschen einhergeht. Allerdings kann die Erbschaftssteuer das Erbe schnell zunichtemachen und dich in eine finanzielle Schieflage bringen.
Die Erbschaftssteuer steigt ab 2023 massiv an. Ein Haus zu erben, kann dich unter Umständen sehr viel Geld kosten.
Die Erbschaftssteuer steigt ab 2023 massiv an. Ein Haus zu erben, kann dich unter Umständen sehr viel Geld kosten. Foto: Interpas/colourbox.de
  • Hohe Immobilienpreise führen bei Erbfällen zu kaum mehr bezahlbaren Steuern
  • Wie genau funktioniert die Erbschaftssteuer und welche Folgen hat sie für die Erben?
  • So kann man einer zu hohen Steuerbelastung als Immobilienbesitzer entgehen
  • Was man am besten schon vorher wissen sollte: Die besten Tipps zum Erbrecht

Auch wenn ein Erbe mit dem Tod eines Menschen einhergeht, freuen sich doch die meisten darüber, wenn sie Geld, Aktien oder gar Immobilien vererbt bekommen. Allerdings muss ein Erbe nicht immer etwas Gutes bedeuten und zudem kommt die Erbschaftssteuer auch noch hinzu. Alles, was du wissen musst, wenn du eine Immobilie vererbt bekommst.

Erbschaftssteuer: Das sollten Erben und Immobilienbesitzer wissen

Die Immobilienpreise befinden sich aktuell auf einem Rekordhoch. Dies mag Immobilienbesitzer*innen und vor allem Verkäufer und Verkäuferinnen freuen, kann aber bei einem Erbfall zu einem großen Problem werden. Nicht selten müssen heutzutage für Häuser in guten Innenstadtlagen Preise von mehreren Millionen Euro, in Großstädten wie zum Beispiel München manchmal sogar von über 10 Millionen Euro bezahlt werden.

Sind dann Erbschaftssteuersätze zwischen 7,5 und 50 Prozent fällig, haben die Erben oftmals Beträge von einigen hunderttausend bis zu mehreren Millionen Euro an den Fiskus zu überweisen. Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Erbschaftssteuer nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes. Wer das für sich gerne einmal berechnen möchte, kann dies zum Beispiel über einen Erbschaftssteuer-Rechner tun. Wer eine Immobilie erbt, muss dies dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten melden. Dieses erlässt dann in den Folgemonaten einen Steuerbescheid.

Für Verwandte gelten jedoch Freibeträge: Ehegatten oder Lebenspartner müssen 500.000 Euro nicht versteuern. Dazu kommt noch ein Versorgungsfreibetrag in Höhe 256.000 €. Auch sogenannte Zugewinnausgleichsansprüche müssen ebenfalls nicht versteuert werden. Kinder verfügen generell über einen Freibetrag von 400.000 Euro und erhalten zudem je nach Alter einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 52.000 Euro. Bei Enkeln beläuft sich der nicht zu versteuernde Erbanteil auf 200.000 €. Ganz schlecht trifft es im Erbfall die Ehepartner, wenn zuvor ein sogenanntes Berliner Testament aufgesetzt wurde. In diesem Fall erbt nur der Ehegatte oder der gesetzliche Lebenspartner, um zu vermeiden, dass dieser den Kindern ihren Erbanteil sofort auszahlen muss.

"Berliner Testament": Wenn die Kinder gar nichts erben

Erst, wenn auch der letzte Ehepartner verstorben ist, erhalten die Kinder ihr Erbe. Diese Variante hat jedoch den gravierenden steuerlichen Nachteil, dass Freibeträge nur einmal ausgenutzt werden können. Mit Blick auf millionenschwere Immobilienwerte entstehen jedoch auch in anderen Fällen immer noch Steuerlasten, die viele Menschen - ohne das Haus oder die Eigentumswohnung zu verkaufen -, nicht so ohne weiteres aufbringen können. Und gerade dann, wenn es sich um das eigene Elternhaus handelt, welches mit vielen Kindheitserinnerungen und Emotionen verknüpft ist, fällt ein Verkauf oftmals schwer. Doch was tun?

Wenn man bereits Erbe geworden ist, ist es eigentlich schon fast zu spät, um hohe Steuern zu vermeiden. Jedoch besteht gerade beim Familienheim die Möglichkeit, sich gänzlich dem Zugriff des Fiskus zu entziehen: Wer als Ehegatte oder gesetzlicher Lebenspartner die Immobilie selbst bewohnen möchte und dies dann auch tatsächlich für zehn Jahre tut, ist ganz von der Steuerpflicht befreit. Diese Entscheidung muss jedoch innerhalb von sechs Monaten ab dem Erbfall getroffen werden. Auch Kinder haben die Möglichkeit, das Elternhaus selbst zu bewohnen. Bei diesen gilt jedoch die Einschränkung, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreiten darf.

In allen anderen Fällen ist in der Regel der volle Steuersatz fällig. Wer seinen Erben solch eine Situation ersparen möchte, der kann bereits zu Lebzeiten Teile seines Besitzes verschenken. Auf diese Weise lassen sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausnutzen, was im Endeffekt zu einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung der steuerfreien Summen führen kann. Auch mittels einer Adoption oder Heirat kann man den Erben zu einer deutlich reduzierten Steuerlast verhelfen. 

Vor und nach dem Tod gilt es einiges geregelt zu wissen. Lies hier weiter, um informiert und vorbereitet zu sein: