Geld auf der Straße gefunden: Darf ich es mitnehmen oder nicht? Wann es erlaubt ist, gefundenes Geld einzustecken Bis zu einer bestimmten Summe straffrei: Ab wann muss ich meinen Fund melden? Das droht bei Verstoß - und mit so viel Finderlohn darfst du rechnen Mindestens ein paar Cent hat wahrscheinlich jeder schon mal auf der Straße gefunden. Die Mühe, das Geld aufzuheben, macht sich bei kleinen Beträgen aber nicht jeder - doch wie sieht es mit Scheinen aus? Ist es eigentlich verboten, gefundenes Geld zu behalten? Geld gefunden: Was muss ich tun und wann darf ich es behalten? Auch wenn man sich vermutlich erstmal über einen besitzerlosen 20-Euro-Schein freut: Wer ihn aufhebt und einfach einsteckt, macht sich strafbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist genau geregelt, wie mit gefundenem Geld umgegangen werden sollte. Grundsätzlich gilt: Wer eine verlorene Sache findet und nicht weiß, wem sie gehört, muss den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden. Das kann das örtliche Fundbüro sein oder die nächste Polizeidienststelle. Doch ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, muss der Fund nicht angezeigt werden. Das bedeutet, Münzgeld, einen Fünf- oder Zehn-Euro-Schein darf man behalten. Von einem 20-Euro-Schein solltet ihr dagegen die Finger lassen, der muss zur Polizei gebracht werden. Gleiches gilt übrigens für Gegenstände, die mehr als zehn Euro wert sind. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, kann wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu Verantwortung gezogen werden. Ehrliche Finder und Finderinnen werden dafür belohnt. Wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige kein Besitzer oder eine Besitzerin meldet, bekommt man das Geld zurück. Meldet sich der- oder diejenige, steht einem ein Finderlohn zu. Bei Summen bis zu 500 Euro sind das fünf Prozent des Geldbetrags, bei mehr als 500 Euro drei Prozent. Finderlohn-Regeln bei der Deutschen Bahn Am Flughafen in Nürnberg hat zum Beispiel eine Frau knapp 10.000 Euro einfach auf dem Boden liegend gefunden. Das Geld war einem 52-Jährigen aus der Hosentasche gefallen. Glücklicherweise handelte die Finderin sofort und brachte das Geld zur nächsten Polizeiwache. Noch an Ort und Stelle bekam sie ihren Finderlohn. Laut Gesetz standen ihr in etwa 300 Euro zu. Für Fundsachen im Bereich der Deutschen Bahn gelten übrigens andere Regeln. Wer Geld oder Gegenstände im Bus oder Zug findet, erhält erst ab einem Wert von 50 Euro Finderlohn. Dabei gibt es bei bis zu 500 Euro Wert einen Finderlohn von 2,5 Prozent der Summe, ab 500 Euro 1,5 Prozent. Die Fundstücke können entweder in einem Fundbüro am Bahnhof zum Beispiel oder beim Personal in Bus oder Zug abgegeben werden.