Deutschland
Rente und Grundsicherung

Grundsicherung: So viel bekommen Rentner, wenn sie nie gearbeitet haben

Wer nie gearbeitet hat, bekommt keine Rente. Das stimmt zwar streng genommen, aber im Sozialstaat Deutschland gibt es eine Grundsicherung, damit niemand ins Bodenlose fällt. Doch wie viel Geld ist das genau?
  • Altersrente versus Grundsicherung - das ist der Unterschied
  • Reichen 502 Euro für Alleinstehende zum Leben?
  • Grundsicherung und Bürgergeld: Wo ist der Unterschied?
  • Alle 12 Monate ist ein neuer Antrag fällig

Du hast zu keiner Zeit in die Rentenkasse eingezahlt und dann erwartest du trotzdem im Alter eine monatliche Zahlung? Schließlich haben doch alle Bürger*innen einen Mindestanspruch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Diese Annahme ist alles andere als richtig: Eine allgemeine Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Es gibt nur eine Alternative, das ist die Grundsicherung (Sozialhilfe) des Staates. Kann das zum Leben reichen?

Altersrente versus Grundsicherung: Das ist der Unterschied

Die Höhe deiner Rente richtet sich ausschließlich nach deinem individuellen Versicherungsleben, also danach, wie lange und wie viel du in die Kasse eingezahlt hast. Leistungen aus der Rentenversicherung kannst du nur beanspruchen, wenn du ihr vorher mindestens fünf Jahre angehört hast. "Angehört" meint in diesem Fall, dass du eingezahlt haben musst. Die fünf Jahre sind also der Schlüssel für Leistungen aus der DRV, egal ob Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung und Rente wegen Todes. In diesem Zusammenhang sprechen die Sozialexperten von einer "beitragsbasierten Absicherung".  

Eigentlich ist der Erwerb eines Rentenanspruchs problemlos. Arbeitnehmende zahlen mit dem Erhalt ihres Gehalts einen Beitrag (2023: 9,3 Prozent vom Brutto) zur DRV, der Arbeitgeber zahlt in gleicher Höhe. Du bist also pflichtversichert. Aber: Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitslose, also Menschen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen diesen Beitrag nicht unbedingt. Sie können sich aber freiwillig bei der DRV versichern.

Bei Selbständigen und Unternehmer*innen hofft der Staat, dass sie ohne gesetzliche Verpflichtung für Risiken im Alter vorsorgen. Das ist in vielen Fällen aber nicht der Fall. Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann die Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen. Das ist eine Leistung, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert ist und unterstützt diejenigen, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Reichen 502 Euro für Alleinstehende zum Leben?

Die Grundsicherung, die beim Sozialamt deines Wohnbezirks zu beantragen ist, kann nur beanspruchen, wer keine anderen Reserven hat, beispielsweise kein eigenes Vermögen (Geld, Wertpapiere und Immobilien). Aktuell gibt es eine Diskussion über das "bedingungsloses Grundeinkommen", das alle erhalten, egal ob Millionär*in oder Bettler*in. Aber das ist Zukunftsmusik. Aktuell haben Anrecht auf Grundsicherung nur bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen oder ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen damit nicht decken können. Die Grundsicherung kannst du ebenfalls bei voller Erwerbsminderung und entsprechend kleiner Rente beantragen. 

Wie hoch ist die Grundsicherung? Alleinstehende Erwachsene bekommen seit Januar 2023 502 Euro monatlich. Bei Ehepaaren und Paare, die eheähnlich leben, liegt die Grundsicherung für den Lebensunterhalt bei 902 Euro im Monat. Die Leistungen für Kinder sind abhängig vom Alter: 420 Euro bekommen Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kinder vom 6. bis zum 13. Lebensjahr erhalten 348 Euro. Bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr liegt der Satz bei 318 Euro. Die Grundsicherung fällt alles andere als üppig aus: Wie zwei Personen von 902 Euro im Monat leben sollen, bleibt schleierhaft. Entsprechend laut ist die Kritik der Sozialverbände.

Beziehende von Grundsicherung erhalten neben dem Lebensunterhalt die Miete und Heizung erstattet. Bei diesem Punkt gibt es ab 2023 eine einjährige Karenzzeit. Während dieser Karenzzeit sind die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft in voller Höhe bei der Berechnung der Leistungen zu berücksichtigen, selbst wenn sie unangemessen sind. Für Personen, die bereits im Jahr 2022 Leistungen bezogen haben, gilt diese Regelung ebenfalls. Die Karenzzeit gilt ausschließlich für die Unterkunft. 

Grundsicherung und Bürgergeld: Wo ist der Unterschied?

Was ist der Unterschied zwischen der Grundsicherung und dem seit Januar 2023 eingeführtem BürgergeldDie Regelungen zum Bürgergeld (bislang im Volksmund Hartz IV genannt) betreffen Arbeitssuchende, also erwerbsfähige Menschen, die bei den Arbeitsagenturen gemeldet sind. Bei diesen Arbeitslosen ist die Zeit, in denen sie Arbeitslosengeld erhielten, abgelaufen. Danach erhalten sie Bürgergeld.

Das kommt aber nur für Personen infrage, die in der Lage sind, eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich aufzunehmen. Das Bürgergeld berechnet die Agentur für Arbeit und wird von dieser ausgezahlt. Der Ansprechpartner für diese Gruppe ist also nicht das Sozialamt, die Sätze zum Lebensunterhalt sind aber gleich. 

Im Gegensatz dazu betreffen die Regelungen zur Grundsicherung Personen, die nicht mehr arbeiten können. Dies können durch Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähige Menschen sein, Rentner*innen mit zu geringen Ansprüchen oder anderweitig in Not geratene Menschen. Ziel des Bürgergelds und der Grundsicherung ist es, das Existenzminimum zu sichern. Die erhaltenen Leistungen müssen nicht zurückbezahlt werden. 

Alle 12 Monate ist ein neuer Antrag fällig

Zurück zur Grundsicherung, dazu ein Beispiel: Wenn in München eine alleinstehende Person monatlich 700 Euro Miete zahlt (was angesichts des dortigen Mietniveaus als angemessen gilt), beträgt der monatliche Bedarf 1.202 Euro (700 Euro und 502 Euro). Liegt das monatliche Einkommen, plus Warm-Miete, unter diesem Betrag, wird der Differenzbetrag vom Sozialamt als Grundsicherungs-Zuschuss gewährt. Und was ist, wenn du zur Grundsicherung etwas hinzuverdienst? Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Grundsicherung. Wie sich aus § 82 SGB XII ergibt, werden 30 Prozent des Brutto-Hinzuverdienstes abgezogen, maximal die Hälfte des Eckregelsatzes.

Wer Anrecht auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, ist in SGB XII geregelt. Etwas mehr als die Hälfte der Menschen, die Grundsicherung empfangen, sind Rentner*innen. Bei ihnen reicht die Altersrente schlicht nicht zum Leben. Die Grundsicherung wird 12 Monate lang ausgezahlt, danach bedarf es eines neuen Antrags. Pflegegeld (ambulant oder stationär) ist eine zweckgebundene Leistung, die nicht dem Lebensunterhalt zuzurechnen ist. Aus diesem Grund wird sie auch nicht als Einkommen auf staatliche Leistungen auf die Grundsicherung.

Wer Grundsicherung erhält, soll damit die monatlichen Lebenshaltungskosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und persönliche Bedürfnisse abdecken. Hinzu kommen Miete und Heizung. Ebenso werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen. Den Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17 Prozent vom Regelsatz können Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte und bestimmte Gruppen unter den Rentner*innen beantragen. Einmalige Leistungen für besondere Situationen gibt es beispielsweise für die Erstausstattung einer Wohnung (Herd, Kühlschrank und Waschmaschine). Außerdem können Grundsicherungs-Empfänger*innen das Bildungspaket für Minderjährige beantragen.

Fazit - Grundsicherung für viele alternativlos

Das deutsche Rentensystem beruht auf den Einzahlungen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Wenn du eine hohe Rente haben willst, musst du viel Geld und das möglichst lange einzahlen. Eine Grundsicherung vom Staat gibt es. Sie ist zwar nicht üppig, aber für viele alternativlos.

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Vorschaubild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa