Endspurt bei der Grundsteuer - Millionen müssen noch liefern Jeder Eigentümer ist verpflichtet, Angaben rund um die Grundsteuer zu erbringen Dabei sind aktuelle Angaben zum Bodenrichtwert unbedingt zu beachten Bei der Berechnung der Wohnflächen läuft man Gefahr zu viel zu bezahlen Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen müssen ihre Grundsteuererklärung abgeben. Immobilienbesitzern bleibt nur noch wenig Zeit, ihre Erklärungen abzugeben - viele Millionen müssen noch liefern. Bayern hat deswegen im Alleingang beschlossen, dass die Grundsteuererklärung für drei Monate, also bis Ende April, verlängert wird. Grundsteuererklärung: Das droht, wenn sie nicht eingereicht wird Mit Ablauf der Frist werden die Finanzämter zunächst Erinnerungsschreiben verschicken, wie etwa die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte. Die Finanzverwaltung habe dann aber auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zu erheben sowie Schätzungen vorzunehmen. Das bayerische Finanzministerium erklärte, die Finanzverwaltung werde bei Verspätungszuschlägen oder schlussendlich auch Schätzungen berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuer um "neues Recht" handle. Der Bund der Steuerzahler erklärte, jeder Bürger könne eine Verlängerung inklusive Begründung bei seinem Finanzamt individuell beantragen. Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge. Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offenbleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.Die "Musik" bei der Grundsteuer spiele bei den Kommunen, sagte Köbler. "Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne an die Versprechen der Gemeinden, dass es im Zuge der Grundsteuerreform zu keinen gravierenden Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger kommen soll." "Elster" vorübergehend lahmgelegt Die Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen können die Erklärung seit dem 1. Juli 2022 online abgeben. Kurz nach dem Start gab es technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war die Steuersoftware "Elster" lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Auch die Behörden-Steuersprache in den Erklärungen erleichtert die Sache nicht. Die neue Grundsteuer sei sehr kompliziert, kritisierte der Bund der Steuerzahler. "Weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der Länder abhängen, hatte sich schon früh ein Wirrwarr angekündigt: In der Regel handelt es sich um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe. Hier drohte den Eigentümern von Anfang an eine XXL-Bürokratie." Von einem "Kommunikations- und Technik-Desaster" sprach Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik beim Eigentümerverband Haus & Grund. "Wichtig wäre gewesen, den Steuerzahler nicht unnötig mit dem Zusammenpuzzeln von Angaben zu belasten, die größtenteils in den Behörden schon vorhanden sind. Daraus sollte man für künftige Erhebungen lernen." Es sollte großzügig mit Verspätungszuschlägen und Erinnerungsschreiben umgegangen werden. "Alles andere wäre den Bürgern gegenüber unfair." Viele Eigentümer hätten sich noch nie oder lange nicht mit der Grundsteuer beschäftigen müssen, so Barent. Sie erwartet, dass die Grundsteuerwerte oft deutlich ansteigen werden Warum musste die Grundsteuer reformiert werden? Das Bundesverfassungsgericht hat das System der grundsteuerlichen Bewertung 2018 für verfassungswidrig erklärt. Ursächlich dafür war, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Damit verstieß das Gesetz gegen das Gebot der Gleichbehandlung, welches im Grundgesetz verankert ist. Bis Ende 2019 musste eine neue Regelung getroffen werden. In ihrer jetzigen Form kann die Grundsteuer jedoch noch bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf der neuen Grundlage berechnet. Die bisherigen Berechnungen der Grundsteuer basieren auf alten Grundstückswerten, die bereits viele Jahrzehnte alt sind. So werden Grundstücke im Westen nach ihrem Wert im Jahr 1964 bewertet. Im Osten sind die Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahre 1935. Nach dem alten System werden die einheitlichen Werte mit dem Faktor der Steuermesszahl sowie dem Hebesatz multipliziert. Da sich die Werte von Gebäuden und Grundstücken seit diesen Jahren deutlich entwickelt haben, kommt es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Die Einheitsbewertung hat sich von den tatsächlichen Werten entkoppelt. Aktuell können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erhebliche Unterschiede in der Grundsteuer fällig werden. Bei den jetzt verlangten Angaben zur Grundsteuererklärung solltest du bestimmte Fehler unbedingt vermeiden.  Grundsteuererklärung: Diese Fehler solltest du vermeiden Um teure Fehler zu vermeiden, gilt es, alle wichtigen Punkte zu beachten. Ansonsten wird die Berechnung der Grundsteuer fehlerhaft durchgeführt und du zahlst unter Umständen deutlich mehr Geld als du müsstest. Diese Fehler wieder rückgängig zu machen, ist ziemlich aufwändig.  Fehler 1: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen Der Bodenrichtwert ist der Wert für einen Quadratmeter unbebautes Land in der jeweiligen Kommune. Dieser Richtwert wird zur Wertschätzung von Immobilien eingesetzt. Damit der Wert korrekt angegeben wird, sollten alle Eigentümer darauf achten, auch die aktuellen Werte anzugeben. Diese sind bei den entsprechenden Bodenrichtwertinformationssystemen der Bundesländer online einsehbar. Wenn, auch wenn es unbeabsichtigt ist, veraltete Angaben gemacht werden, dann droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Achte hier also gut auf korrekte Angaben. Allerdings sind davon nicht alle Bundesländer betroffen, ausgeschlossen von der eigenständigen Angabe der Bodenrichtwerte sind Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg, dort spielt der Wert keine Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer. In Niedersachsen und Hessen wird der Wert von der Finanzverwaltung eingeholt. Fehler 2: Stichtag 31. Januar 2023 für die Angaben missachten Eine verzögerte Abgabe kann genau wie das komplette Ignorieren zu einer Strafe führen. Zunächst drohen Zusatzkosten, wenn du der Verpflichtung nicht nachkommst. Zudem hat der Verband Privater Bauherren darauf hingewiesen, dass es im Falle eines Verzugs zu Schätzungen seitens der Behörden kommen kann, die sich nachteilig für Eigentümer auswirken. Sollte eine Verlängerung der Frist unausweichlich sein, dann gilt es Kontakt zum zuständigen Finanzamt aufzunehmen und um eine Verlängerung zu bitten. Ein rechtlicher Anspruch besteht darauf jedoch nicht und die Entscheidung obliegt der Behörde. Wird das Verfahren komplett boykottiert, riskierst du sogar Zwangsgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Das Finanzamt darf zwar nicht sofort zu hohen Strafen greifen, auch weil die Probleme vieler Bürger mit der Erklärung bekannt sind. Gibt man jedoch gar keine Erklärung ab, dann läuft man zumindest Gefahr, dass diese zu hoch geschätzt wird. Fehler 3: Die Flächen falsch berechnen Bei der Angabe der eigenen Wohnfläche können ebenfalls Fehler auftreten. Schließlich ist nicht immer klar, welche Flächen dazu zählen und welche als Nutzflächen. Online findet man dazu jedoch Hilfestellungen. So sind Wohnflächen immer Flächen, die zu reinen Wohnzwecken dienen. Daher gilt auch ein häusliches Arbeitszimmer als Wohnfläche. Nutzflächen sind dagegen ausschließlich Flächen, die betrieblichen Zwecken vorbehalten sind und die keine Wohnflächen sind. Dazu gehören Büros, Verkaufsräume oder Werkstätten. Nutzflächen gehören demnach zur Wohnfläche dazu, wenn sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohneigentum befinden. Bei Mietwohnungsgrundstücken wird die Nutzfläche separat in der Feststellungserklärung angegeben. Nebenräume oder Zubehörräume sind Keller, Waschküchen, Abstellräume, Trockenräume oder Heizungsräume. Diese müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn die Flächen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören. Die Wohnfläche erhöhen sie dagegen nicht. Gibst du zu viel relevante Fläche an, dann bezahlst du im Zweifelsfall zu viel Grundsteuer. Fazit Das gesamte Unterfangen rund um die Grundsteuerreform ist kompliziert, jedoch nicht unmöglich zu verstehen. Wer frühzeitig damit beginnt und sich ausreichend informiert, der läuft keine Gefahr, schwerwiegende Fehler zu machen. Zusätzlich findest du im Internet umfangreiche Ausfüllhilfen, Finanzämter haben eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet und auch bei einer Steuerberatung kannst du dich informieren.  mit Material von dpa