Kinderzuschlag: 1,5 Millionen Berechtigte gehen leer aus 250 Euro: Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien werden finanziell unterstützt So kannst du den Antrag auf Kinderzuschlag stellen Zusätzlicher Bonus: Kinder-Sofortzuschlag bringt 480 Euro mehr im Jahr Wegen der extrem hohen Lebenshaltungskosten sind viele Familien in Deutschland auf Hilfe vom Staat angewiesen. Dennoch wird eine finanzielle Hilfe kaum genutzt: der Kinderzuschlag. Erst zum 1. Januar 2023 wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlags angehoben und liegt nun bei 250 Euro pro Monat. Die Zahlungen für Familien, die bereits den Zuschlag beantragt haben oder erhalten, werden automatisch angepasst. Eltern müssen demnach nicht tätig werden. Viele haben den Kinderzuschlag bisher jedoch noch gar nicht beantragt.  Kinderzuschlag von 250 Euro: Wer bekommt die Bonus-Zahlung? Das zusätzliche Geld hat nur etwa jedes dritte Kind erreicht, das Anspruch hätte. Das geht aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Im Dezember 2022 wurde die Leistung demnach für rund 800.000 Kinder ausgezahlt. Nach Schätzungen des Ministeriums sind das nur 35 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder. Einschränkend wird hinzugefügt, dass "allerdings keine Erhebungen und auch keine verlässlichen und belastbaren Schätzungen" zur Anzahl der Fälle vorlägen, die ihren Anspruch nicht wahrnähmen. "1,5 Millionen Kinder, die einen Anspruch hätten, gehen leer aus und verbleiben in der verdeckten Armut", kommentierte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Heidi Reichinnek, die Zahlen. In einem reichen Land wie Deutschland sei das ein Skandal. Sie forderte, den Zugang zum Kinderzuschlag, wie während Corona, durch eine vereinfachte Einkommensprüfung zu erleichtern, die Beratung zu verbessern "und ordentlich die Werbetrommel zu rühren". Der Kinderzuschlag kann bei der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden. Er richtet sich an Familien mit kleinem Einkommen, die aber kein Bürgergeld beziehen. Unter folgenden Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Kinderzuschlag: Die Eltern sind für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt  Das Einkommen der Eltern erreicht die sogenannte Mindesteinkommensgrenze (für Paare: 900 Euro, für Alleinerziehende: 600 Euro) Das Kind ist unter 25 Jahre alt Das Kind ist unverheiratet Das Kind lebt im selben Haushalt Sofortzuschlag für Kinder: Monatlicher Zuschuss ganz ohne Antrag Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Je höher das Monatseinkommen, desto niedriger der Kinderzuschlag. Maximal werden 250 Euro ausgezahlt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Die Agentur für Arbeit teilt außerdem mit, dass sich in wenigen Schritten online prüfen lässt, ob sich ein Antrag lohnt. Auf der offiziellen Website könnt ihr dafür den "kiZ-Lotse" nutzen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause eine Videoberatung vereinbart werden. Seit Juli 2022 gibt es zusätzlich einen Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche, die von Armut betroffen sind. Pro Monat beträgt dieser 20 Euro pro Kind. Anspruch haben Familien, die eine der folgenden Hilfen erhalten: Grundsicherung, zum Beispiel in Form von Bürgergeld oder Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt Kinderzuschlag Die Auszahlung erfolgt dann ganz unbürokratisch durch die Stellen, die auch die jeweilige Grundleistung zahlen, heißt es vom Bundesfamilienministerium. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Zu den maximal 250 Euro Kinderzuschlag kommen mit dem Sofortzuschlag nochmal 480 Euro pro Jahr. Wann kommt die Kindergrundsicherung? Der monatliche Sofortzuschlag soll Bundesregierung ein erster Schritt in Richtung Kindergrundsicherung sein. Die Kindergrundsicherung sollte die bisherigen Finanzhilfen für Familien wie Kindergeld und Harzt-IV-Leistungen für Kinder bündeln. Die Auszahlung sollte laut Plänen der Ampel-Koalition "automatisiert" werden und somit leichter zugänglich sein, ohne komplizierte Beantragung. Der Betrag soll sich aus zwei Teilen zusammensetzen: Ein garantierter Betrag, unabhängig vom Einkommen, der für alle Kinder gleich hoch ist und auch an alle ausgezahlt wird sowie ein Zusatzbetrag, abhängig vom Einkommen der Eltern. Bislang gibt es aber noch keinen Zeitrahmen, bis wann die Kindergrundsicherung eingeführt werden soll.