Rentensteuer-Problem: Viele Rentner müssen doppelt Steuern zahlen Rentenerhöhung 2023 geplant Rentenversicherung informiert: Alle Renten-Änderungen 2023 im Überblick Für 2023 ist von der Regierung eine Rentenerhöhung angekündigt worden. Demnach dürfen sich Rentner*innen in Westdeutschland ab 1. Juli 2023 über 4,39 Prozent mehr Rente freuen; Rentner*innen im Osten Deutschlands über 5,86 Prozent.  Schluss mit Doppelbesteuerung der Rente: Rentensystem soll gerechter werden Darüberhinaus fordern viele Experten, dass das Rentensystem in Deutschland gerechter werden soll. Auch wenn grundlegende Erneuerungen noch ausstehen, hat die Ampel-Regierung im Bund bereits eine Verbesserung in die Wege gebracht: Sie will die Doppelbesteuerung der Renten abschaffen. Manche Jahrgänge profitieren von dieser Änderung besonders - andere wiederum gehen leer aus. Alle Änderungen für Rentner ab 2023 im Überblick. Die Ampelkoalition möchte eine Doppelbesteuerung der Rente verhindern. Aktuell ist die Lage so, dass Beschäftigte während ihres Berufslebens erst Steuern auf die Versicherungsbeiträge und anschließend auch noch auf die Rente entrichten müssen.  Darauf wurde reagiert: So soll die gesetzliche Rente in Zukunft zwar voll versteuert werden, die Versicherungsbeiträge während der Erwerbstätigkeit können dann jedoch in voller Höher von der Steuer abgesetzt werden.   Rentensteuer: So viel müssen Rentner abgeben  Da in Deutschland alle Einkünfte ab einem gewissen Freibetrag versteuert werden, muss auch die Rente zumindest einmal besteuert werden. Dies soll in Zukunft jedoch bei der Auszahlung der Rente geschehen und nicht mehr vorher.  Wer 2021 in Rente gegangen ist, der muss 81 Prozent der Rentenzahlung mit dem individuellen Steuersatz versteuern. 2022 sind es schon 82 Prozent der Rente, die besteuert werden. Aktuell ist der Stand, dass Personen, die 2040 in Rente gehen, 100 Prozent ihrer Rente versteuern müssten. Das liegt daran, dass die zu versteuernden Anteile aufgrund des demografischen Wandels mehr werden müssen. Jedes Jahr kommen weitere Prozentpunkte hinzu, bis die Rente schließlich zu 100 Prozent versteuert werden muss. Die Übergangszeit bis 2040 soll nun allerdings bis 2060 gestreckt werden. Heißt: Erst 2060 soll dann die Rente zu 100 Prozent besteuert werden, die Prozentpunkte steigen langsamer. Die jährliche Steigerung der Besteuerung würde sich dadurch verlangsamen. Aktuell wird eine Steigerungsrate von 0,5 Prozent pro Jahr angenommen. In diesem Übergang möchte man weg von der Besteuerung der Einzahlung in die Rente, hin zur Besteuerung der Rentenauszahlung. Durch die verlängerte Übergangszeit soll dann auch eine etwaige Doppelbesteuerung ausgeglichen werden. Betroffen sind davon aktuell vor allem Mitt- bis End-Vierziger. Diese müssen ab 2040 die Rente voll versteuern, können die Rentenbeiträge jedoch erst ab 2025 voll von der Steuer absetzen. Bedeutet: Sowohl auf die Rentenversicherungsbeiträge zu Erwerbszeiten als auch auf die Rente später müssen hier Steuern gezahlt werden. Was soll sich bei der Rente ändern? Ampel-Regierung plant Reform Die Ampel-Regierung hat indessen schriftlich festgehalten, dass eine derartige doppelte Besteuerung in Zukunft vermieden werden soll. Momentan ist rund ein Viertel der 20 Millionen Rentner*innen in Deutschland davon betroffen. Der restliche Teil ist vor der Neuordnung in Rente gegangen oder erhält nur so geringe Einkünfte, dass gar keine Steuern gezahlt werden müssen.  Für Rentner*innen, die 2017 in Rente gegangen sind, liegt der zu viel besteuerte Anteil während des Berufslebens knapp unter 10.000 Euro. Bei Rentnern, die 2020 in den Ruhestand gegangen sind, lag der Betrag bereits bei mehr als 22.000 Euro. Wer 2040 die Rente antritt, bei dem wurden über 53.000 Euro zu viel besteuert. Die aktuelle Übergangszeit geht also nicht auf, teilweise werden mehr als 20 Prozent der Rente zusätzlich besteuert. Erst in 50 Jahren hat dies laut der Studie von Finanzmathematiker Werner Siepe ein Ende.  Welche Auswirkungen hat das alles für Rentner? Die verlängerte Übergangszeit bedeutet erstmal für viele Rentner eine potenzielle Steuerentlastung. Beim Jahrgang 1975 und einem durchschnittlichen Einkommen von etwa 3250 Euro brutto, läge die steuerliche Entlastung insgesamt bei knapp 12.500 Euro. Topverdiener mit rund 7050 Euro brutto könnten bis zu 23.500 Euro im Laufe ihres Lebens an Steuern sparen. Ebenfalls gut würde der Jahrgang 1980 abschneiden, Durchschnittsverdiener erhalten einen Steuervorteil von rund 9950 Euro. Topverdiener sogar etwa 18.800 Euro. Den geringsten Vorteil haben Menschen aus den Jahrgängen 1960 und 1990. Bei ihnen rechnet man mit gerade einmal 1500 bis 2900 Euro Steuererleichterung. Wie viel du von deiner Rente versteuern musst, kannst du mit einem Rentensteuer-Rechner herausfinden. Was passiert, wenn ich mehrere Renten beziehe? Beziehen steuerpflichtige Rentner Renteneinkünfte aus unterschiedlichen Quellen, wird für jede Rente ein gesonderter Freibetrag ermittelt. Unterschiedliche Renten können etwa eine Alters-, Witwen- oder eine sogenannte Rürup-Rente sein. Die Festschreibung des Rentenfreibetrags führt dazu, dass künftige Rentenerhöhungen immer in voller Höhe steuerpflichtig sind und nicht nur mit dem prozentualen Besteuerungsanteil. Renten-Änderungen 2023 im Überblick: Das plant die deutsche Rentenversicherung Zum Jahresbeginn 2023 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen, auf die die Deutsche Rentenversicherung zum Jahreswechsel in einer Mitteilung hinweist. Reguläre Altersgrenze wird angehoben Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente steigt zu Beginn des nächsten Jahres auf 66. Das gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter. 2031 ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht. Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt Bei der abschlagsfreien "Rente ab 63" für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und vier Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 dann die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten fällt weg Seit Januar 2023 fällt die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogenen Altersrenten weg. Zusätzliche Einkünfte führen für "Frührentner" somit nicht mehr zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden. Die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen Änderungen gibt es auch bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro. Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch eine sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird die Länge der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Endete die Zurechnungszeit bei einem Rentenbeginn im Jahr 2022 mit 65 Jahren und elf Monaten, so endet diese bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 mit 66 Jahren. Beitragssatz bleibt stabil Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2023 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung. Beitragsbemessungsgrenze ändert sich Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich 7050 auf 7300 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6750 auf 7100 Euro. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt. Freiwillige Rentenversicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigt Auf 96,72 Euro steigt 2023 der Mindestbeitrag. Grund hierfür ist die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde und der damit verbundenen Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich. Der Höchstbetrag zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2023 steigt in den alten und neuen Bundesländern von 1311,30 Euro auf 1357,80 Euro im Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Sie dürfen allerdings nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind auch Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen. Midijob: Höchstgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt Die seit Oktober 2022 geltende monatliche Höchstgrenze für Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich wird ab 1. Januar 2023 von 1600 Euro auf 2000 Euro angehoben. Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen 520 Euro und 2000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen Midijobber einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich dadurch aber nicht, sondern werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet. Höherer Steueranteil für Neurentner Wer 2023 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2023 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 82 auf 83 Prozent. Somit bleiben 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.