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Schwerbehinderung: Gibt es steuerliche Vorteile bei der Rente?

Von einer Schwerbehinderung sind bundesweit Millionen Menschen betroffen. Verfügen sie über einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis, profitieren sie später bei der Rente von steuerlichen Vorteilen.
  • Rente und Schwerbehinderung 
  • Diese steuerlichen Vorteile gibt es bei der Rente
  • Rentenfreibetrag: Diese Rolle spielt er

Ende 2021 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, berichtet das Statistische Bundesamt. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad einer Behinderung bei "wenigstens 50" vorliegt. Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, stellt das Versorgungsamt fest, wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt. Als Nachweis dient dann zum Beispiel der Schwerbehindertenausweis. Die Schwerbehinderung kann einen Einfluss auf die spätere Rente haben, allerdings kommt es hier auf bestimmte Voraussetzungen an.

Behindertenpauschbetrag: Diese Vorteile bringt er mit sich

Grundsätzlich gilt: Ja, es gibt steuerliche Vorteile. Bei Abgabe einer Einkommenssteuererklärung haben Betroffene Anrecht auf den Behindertenpauschbetrag. Dieser deckt sämtliche Kosten ab, "die typisch für die Behinderung sind und die man regelmäßig hat", erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Dazu zählen beispielsweise Arzneimittel.

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"Die Pauschbeträge werden bei der Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt, wenn Sie dort Ihre Schwerbehinderung als außergewöhnliche Belastung angeben", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber t-online. Dazu ist lediglich ein Nachweis der Schwerbehinderung nötig, eine Kopie des Schwerbehindertenausweises reicht normalerweise aus.

Wie hoch der Pauschbetrag ausfällt, ist abhängig von dem Grad der Behinderung (GdB): Je höher der GdB ist, desto mehr Geld steht Betroffenen zur Verfügung. Ein GdB von 20 gibt 384 Euro jährlich, ab einer Schwerbehinderung (GdB von 50) sind es 1140 Euro und bei einem GdB von 100 ganze 2840 Euro. Wie wirkt sich das auf die Steuern aus? Der Pauschbetrag wird von den Einkünften abgezogen. Somit verringert sich die zu versteuernde Geldsumme. 

Rente mit Schwerbehinderung: Das sind drei wichtige Voraussetzungen

Für die Rente für schwerbehinderte Menschen gibt es drei Voraussetzungen: das maßgebliche Alter, ein GdB von mindestens 50 und eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. 

In Bezug auf die Steuern gilt aktuell, dass nicht der gesamte Betrag versteuert werden muss. Das liegt an dem sogenannten Rentenfreibetrag. Dieser ist abhängig von dem Jahr, in dem der Renteneintritt erfolgt. Bis zum Jahr 2040 wird der Freibetrag laut der Deutschen Rentenversicherung auf null Prozent sinken. 

Ein Schwerbehindertengrad hat darauf übrigens keinen direkten Einfluss. Allerdings reduziert der GdB den Teil der Rente, der versteuert werden muss. 

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