Barrierefreie Websites Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Vorteile barrierefreier Websites So wird deine Website barrierefrei Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Fazit Barrierefreie Websites sind so aufgebaut und programmiert, dass alle Menschen, die diese Webseiten aufrufen, sie verstehen, nutzen und bedienen können. Der entsprechende englische Begriff "Accessibility" macht es noch klarer und vereinfacht das Verständnis: Barrierefreie Websites ermöglichen allen Nutzer*innen einen ungehinderten Zugang zu den Inhalten, zu nutzwertigen Informationen und Angeboten. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) Die Gedanken zu einer Website, die barrierefrei sein soll, greift auf das Verständnis der Inklusion zurück: Es sind nicht die Menschen mit Behinderung, die ihr Leben an vorhandene Strukturen anpassen sollen, sondern vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die alle einschließen. Eben auch Menschen mit einer Behinderung.  In Deutschland werden die Regelungen für barrierefreie Websites auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) durch die sogenannte "Barrierefreie Informationstechnik Verordnung" (BITV 2.0) festgelegt. Sie gilt für Websites, Apps, Intranets, Extranets und elektronische Verwaltungsabläufe. Dabei geht die BITV in ihrer Ausgestaltung in einigen Bereichen sogar über die Forderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinie 2016/2102 ("European Accessibility Act" EAA) hinaus. Beispielsweise müssen wesentliche Inhalte einer Seite in leichter Sprache und Gebärdensprache bereitgestellt werden. Weltweit veröffentlicht die Web Accessibility Initiative (WAI) international gültige Standards für Webinhalte. Die sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) haben zum Ziel, dass Menschen mit Behinderungen einen verbesserten Zugang zu Webinhalten erhalten. Zu diesen Behinderungen zählen beispielsweise Blindheit, Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder ein nachlassendes Hörvermögen. Ebenso sollen durch barrierefreie Websites die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit eingeschränkten Bewegungsfähigkeiten, Sprach- und Lernbehinderungen oder neurologisch bedingten Erkrankungen vereinfacht werden. Mit Fokus auf den fortschreitenden demografischen Wandel und der damit anteiligen Zunahme älterer Menschen an der Weltbevölkerung, helfen die Standards für barrierefreie Websites tendenziell ohnehin immer mehr Menschen.   Vorteile barrierefreier Websites Barrierefreie Websites haben zusätzlich zu dem wichtigen Aspekt der Inklusion einige weitere Vorteile. Generell profitieren alle Menschen von Websites, die barrierefrei gestaltet sind. Denn sie vereinfachen die Orientierung, die Nutzung und den Zugang zu den bereitgestellten Informationen. Auch die Betreiber barrierefreier Websites ziehen einen Nutzen daraus. So werden beispielsweise grundlegende Marketingziele, wie etwa eine erhöhte Reichweite oder bessere Kundenzufriedenheit durch eine geräteunabhängige Benutzerfreundlichkeit (Usability) gerade eben durch barrierefreie Websites erreicht. Zudem zeigen sich im wichtigen SEO-Bereich positive Effekte in Form besserer Rankings, wenn eine Website barrierefreien Grundsätzen folgt. Die "Web Content Accessibility Guidelines" folgen bei ihrem weltweit empfohlenen Standard für barrierefreie Websites vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit Bedienbarkeit Verständlichkeit Robustheit Eine barrierefreie Wahrnehmbarkeit bedeutet zum Beispiel, dass sehbehinderte Menschen textliche Alternativen (zum Beispiel durch skalierbare Schriftgrößen) und/oder lesefreundliche Farbkontraste (Abstimmung von Hintergrund und verwendeten Schriften und Grafiken) nutzen können. Barrierefrei zu bedienende Websites müssen zum Beispiel auch ohne Maus zu navigieren sein. Ebenso vereinfachen aussagekräftige Seitentitel und Linktexte das Verständnis und damit die Nutzung der Website. Die Verwendung einer einfachen und leicht zu verstehende Sprache erhöht im Sinne einer barrierefreien Website die allgemeine Verständlichkeit. Ein logischer Aufbau sowie eine intuitive Navigation, leicht zu lesende und auszufüllende Eingabemasken oder Formulare gehören gleichsam zu den Kriterien barrierefreier Websites. Robustheit meint im Sinne der WCAG, dass Inhalte zum Beispiel von einer Software, die Inhalte erfasst und verarbeitet, einschließlich assistierender Technologien (zum Beispiel ein Tool mit Vorlesefunktion), interpretierbar sein müssen. Hierfür ist unter anderem ein valider HTML-Code notwendig. So wird deine Website barrierefrei Außer den oben bereits genannten Aspekten, gibt es noch weitere Maßnahmen, mit denen du deine Website barrierefrei gestaltest:  Inhalt, Struktur und Design einer Website gehören zu den drei Kernelementen einer jeden professionell gestalteten Website. Ihre Trennung voneinander schafft Voraussetzungen dafür, dass sich diese drei Elemente unabhängig vom Endgerät (PC, Laptop, Tablet, iPhone oder Smartwatch) wieder so zusammenfügen können, dass die Inhalte der Website problemlos gelesen und genutzt werden können. In dem Zusammenhang wirst du vielleicht auch schon mal den Begriff des Responsive Designs gehört haben. Technische Unterstützung liefern unter anderem sogenannte "headless Content-Management-Systeme" (CMS) über eine Programmierschnittstelle (API), die Inhalte auf jedem Gerät ohne ein integriertes Front-End oder eine andere Form von Präsentationsebenen ausspielen. Du wirst es vermutlich auch kennen: In jeder Branche oder bestimmten Jobumfeldern werden unter den Mitarbeitenden regelmäßig typische und fachspezifische Begriffe verwendet. Darunter fällt oftmals gerne die Verwendung von Akronymen und Abkürzungen. Die sind für Außenstehende zunächst einmal unverständlich und nicht nachvollziehbar. Mit der Vermeidung von Akronymen und Abkürzungen gestaltest du daher deine Website barrierefrei. Denn gemäß dem Inklusionsgedanken sollen ja keine Menschen von der Nutzung ausgeschlossen werden. Unter dem oben genannten Aspekt einer einfachen und verständlichen Sprache verbietet sich daher die Verwendung von komplizierten branchenspezifischen Begriffen. Auch wenn die Wahl einer Fachsprache und die Verwendung spezieller Fachbegriffe Kompetenz und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe signalisieren sollen, grenzt dies aber (manchmal auch gewünscht) aus. Vergegenwärtige dir dazu einfach mal die oft gescholtene und komplizierte Beamten- oder Behördensprache. Sie ist zum Beispiel nicht nur für Menschen mit Migrationshintergrund, sondern selbst häufig für deutsche Muttersprachler*innen kaum zu verstehen.  Wenn du dich mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) beschäftigst, dann wirst du sicherlich wissen, dass Metadaten und Bildbeschreibungen wichtig sind, um bei Google in den Rankings möglichst gut abzuschneiden. Metadaten sind zusätzliche Informationen, mit denen Dokumente, Videos oder Bilder angereichert werden, damit sie von Suchmaschinen maschinell und automatisiert verarbeitet werden können. Fehlen Metadaten, "bestraft" Google dies mit schlechteren Platzierungen. Mit Blick auf barrierefreie Websites sorgen Metadaten dafür, Inhalte richtig ein- und zuordnen zu können. Wenn beispielsweise Bilder oder Grafiken ohne weiter beschreibende Erläuterungen ausgespielt werden, haben es Nutzer*innen schwer, einen Bezug zu erkennen und können diese Inhalte nicht richtig nutzen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Mit dem sogenannten Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BMAS) tritt ab dem 28. Juni 2025 ein Gesetz in Kraft, womit die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act - EAA) umgesetzt wird. Für Angebote und Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucher*innen nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, gelten ab dann grundsätzlich die Anforderungen für barrierefreie Websites. Somit sind künftig nicht nur behördliche Institutionen verpflichtet, Websites barrierefrei zu gestalten, sondern auch die Privatwirtschaft. Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind ab dem 28. Juni 2025 betroffen: Hersteller Händler Importeure bestimmter Produkte sowie die Erbringer bestimmter Dienstleistungen Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, müssen jedoch auch die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes beachten. Obgleich mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Umsetzung des European Accessibility Act in nationales Recht die Behindertenverbände europaweit einen großen Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft sehen, gibt es auch Kritik. Abseits der Ausnahmeregelungen sind es vor allem die langen Übergangsfristen (zum Beispiel für Bankautomaten), die kritisch gesehen werden. "Mit derart langen Übergangsfristen kommen wir einer inklusiven Gesellschaft nur im Schneckentempo näher", kritisiert Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK. Fazit Ein inklusives Gesellschaftsbild ist der Leitgedanke zur Gestaltung barrierefreier Websites: Alle Menschen, die im Internet Webseiten aufrufen, sollen diese ohne Hindernisse verstehen, nutzen und bedienen können. Für öffentliche Verwaltungen gelten diese verpflichtenden Regelungen übrigens schon seit dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 1. Mai 2002. Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren von barrierefreien Websites. Wenn Websites lesefreundlich, mit kontrastreichen und skalierbaren Schriften gestaltet, die Inhalte allgemein und leicht verständlich formulierte sind und der Navigation intuitiv zu folgen ist, dann hilft das allen Nutzer*innen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird ab dem 28. Juni 2025 die Anforderungen für barrierefreie Websites ab dann auch auf den Großteil der Privatwirtschaft übertragen. Vor dem Hintergrund erlangen barrierefrei gestaltete Websites künftig noch mehr an Bedeutung. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen.