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E-Rezept und Datenschutz: Wie sicher ist es?

Seit dem 1. September 2022 können E-Rezepte in ganz Deutschland eingelöst werden. Dabei stellt sich die Frage, wie es mit dem Datenschutz der digitalen Rezept-Version aussieht.
Die erste Phase des E-Rezept-Rollouts hat bereits begonnen.
Die erste Phase des E-Rezept-Rollouts hat bereits begonnen. Foto: Bild: Pexels / Pavel Danilyuk
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  • Grundlegendes über das E-Rezept
  • Sicherheitsgrundlagen
  • Fazit

Das Bundesministerium für Gesundheit gab am 1. September dieses Jahres den Startschuss für das E-Rezept. Die digitale Version soll dabei das Papierrezept ablösen. Wie sicher die Rezepte sind und wie es mit dem Datenschutz aussieht, sind Fragen, die dich als Nutzer*in verständlicherweise beschäftigen.

Wissenswertes rund um das digitale Rezept

Die Digitalisierung schreitet immer weiter vor. So hast du heutzutage beispielsweise die Möglichkeit, dich per Videosprechstunde ärztlich beraten zu lassen. Infolgedessen wurde es notwendig, das Konzept des Papierrezeptes zu überdenken: Immerhin kann dir die medizinische Fachkraft auf der anderen Seite des Bildschirms nicht direkt ein Rezept in Papierform übergeben. Während es zunächst nötig war, nach der Sprechstunde das Rezept persönlich in der Praxis abzuholen, soll dies nun auch einfacher gehen: Am 1. September 2022 hat die erste Stufe des E-Rezept-Rollouts gestartet.

Das E-Rezept, welches du bald auch nach persönlichen Besuchen bei deiner Ärztin oder deinem Arzt erhalten sollst, kannst du im Anschluss in einer Online-Apotheke oder einer Apotheke in deiner Nähe einlösen. Damit du Rezepte empfangen und einlösen kannst, benötigst du als gesetzlich Versicherte*r die E-Rezept-App der gematik. Nach Wunsch kannst du dir das E-Rezept in der ärztlichen Praxis auch wie gewohnt ausdrucken lassen. Dieses enthält dann einen Rezept-Code, welcher von dem Fachpersonal in der Apotheke gescannt wird. Für Privatversicherte gibt es derzeit noch keine Möglichkeit, Zugang zum E-Rezept zu bekommen; dies ist jedoch in Planung.

Der gesamte Weg von der Ausstellung des Rezeptes über die Übermittlung an die Versicherten bis hin zur Einlösung und Abrechnung wurde nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit bereits intensiv getestet. Erst nach Abschluss der Testphase wurde am 31. Mai 2022 der einstimmige Beschluss gefasst, dass der E-Rezept-Rollout in Arztpraxen und Krankenhäusern ab dem 1. September 2022 starten soll. Das Einführungsverfahren ist zeitlich und regional gegliedert. Die Apotheken sollen ab diesem Datum bereits flächendeckend in ganz Deutschland E-Rezepte einlösen und abrechnen können.

Der Datenschutz beim E-Rezept

Die Einführung des E-Rezeptes ist auf Basis des am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG) geregelt worden. Anhand dieser wird die Sicherheit der Daten gewährleistet. Das Bundesministerium für Gesundheit versichert, dass durch das Gesetz jede*r Nutzer*in der Telematikinfrastruktur, sowohl Ärzte und Ärztinnen, Krankenhäuser oder Apotheker*innen, für den optimalen Schutz der von ihm oder ihr verarbeiteten Patientendaten verantwortlich ist. Alle Details dazu seien lückenlos geregelt worden. 

Zur Übermittlung des E-Rezepts wird die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Das Informations- und Kommunikationsnetz gilt als besonders sicher. Alle Daten des E-Rezeptes werden verschlüsselt auf den Servern der TI gespeichert. 100 Tage nach Einlösung des Rezeptes werden die Daten automatisch gelöscht. Du als gesetzlich Versicherte*r kannst alternativ bereits vorher selbst aktiv werden und die Daten eigenständig löschen.

Zum Thema des Datenschutzes äußert sich unter anderem die Verbraucherzentrale. Anhand der qualifizierten elektronischen Signatur, mit welcher die Arztpraxis das E-Rezept versieht, kann die Apotheke technisch sicher feststellen, von wem das Rezept ausgestellt wurde. Zudem kann die Apotheke anhand der Signatur prüfen, ob der Inhalt des E-Rezeptes verändert wurde. Den Inhalt des E-Rezeptes können nur die Arztpraxis, welche es ausgestellt hat, sowie deine Apotheke einsehen.

Fazit

Die Digitalisierung des Papierrezeptes erfordert hohe Sicherheitsstandards, damit unsere sensiblen Daten zuverlässig geschützt werden. Dies ist mit der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens gesichert. Wichtig ist, dass du Codes nicht per Mail oder SMS weiterleitest: In dem Falle können deine Daten gefährdet werden. Gehst du den offiziellen Weg über die E-Rezept-App, ist dies aufgrund der elektronischen Signatur sehr fälschungssicher und deine Daten werden zuverlässig geschützt.