• Änderungen für Hundehalter und Züchter 2023: Das ist neu
    • Änderungen für Hundezüchter 
    • Aufwachsen und Training der Hunde
    • Verbot der Zurschaustellung von Qualzucht-Merkmalen und der Anbindehaltung
    • Ausnahmeregelung zur Hüttenpflicht
  • Fazit: Weitere Diskussionen - sind die Änderungen ausreichend?

Bist du Besitzer*in eines Hundes, ist es wichtig, über die geltenden Gesetze Bescheid zu wissen. Wir verraten dir, was sich 2023 ändert.

Hunde-Zucht: Das ändert sich für Züchter

Bereits im letzten Jahr trat die neue Tierschutzhundeverordnung in Kraft. Diese soll verstärkt auch wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Bedürfnissen der Hunde berücksichtigen. Einige der Änderungen, die in der Tierschutzhundeverordnung festgeschrieben wurden, wurden nun zum 1. Januar 2023 wirksam.

Eine der neuen Vorschriften betrifft die Zucht. Während in der alten Fassung der Hundeverordnung der Absatz zur Zucht nur sehr knapp ausfiel, steigen nun die Anforderungen. In der alten Fassung wurde lediglich gefordert, dass gewerbsmäßige Züchter*innen für bis zu zehn Hunde und ihre Welpen mindestens eine Betreuungsperson zur Verfügung stellen mussten. Diese mussten die Kenntnisse und Fähigkeiten der Tiere gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen. Ab 2023 hingegen brauchen gewerbsmäßige Züchter*innen eine Betreuungsperson für fünf Hunde und ihre Welpen. Es dürfen nur bis zu drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreut werden.

Weiterhin gilt jetzt sowohl für private als auch für gewerbsmäßige Züchter*innen, dass sie der Hündin spätestens drei Tage vor der erwarteten Geburt eine Wurfbox zur Verfügung stellen müssen. Alternativ kann auch eine Schutzhütte verwendet werden, bei der gewährleistet wird, dass die Welpen weder überhitzen noch unterkühlen. Ab dem 1. Januar 2024 muss einer Hündin mit Welpen in Zwingerhaltung mindestens das Doppelte an Fläche zur Verfügung stehen als ansonsten vorgeschrieben.

Auslauf, Betreuung und Halsbänder: Das solltest du wissen

Des Weiteren ist es für Hundezüchter*innen verpflichtend, Welpen ab einem Alter von 5 Wochen täglich Auslauf zu geben. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die Welpen vor Verletzungen geschützt sind. Darüber hinaus müssen Hundezüchter*innen in Zukunft sowohl eine ausreichende Sozialisation an Menschen und Artgenossen als auch eine Gewöhnung der Welpen an Umweltreize sicherstellen.

Sind die Welpen jünger als 20 Wochen alt, müssen sie mindestens vier Stunden am Tag Kontakt zu einer Betreuungsperson haben. Eine Trennung von dem Muttertier ist, wie bisher auch, erst ab einem Alter von 8 Wochen erlaubt.

Ein neues Verbot betrifft Stachelhalsbänder und Ausrüstung der Tiere. Konkret heißt es, dass es verboten ist, bei der Ausbildung, der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden. Der Antrag auf eine Änderung des Gesetzes für Diensthunde konnte nicht durchgesetzt werden. Damit gilt auch für Polizeihunde das Stachelhalsband-Verbot.

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Weitere neue Verbote und Regelungen

Ab dem 1. Januar wird die Anbindehaltung verboten. Die Zwingerhaltung bleibt weiterhin erlaubt, das Leben an der Kette soll es für Hunde hingegen zukünftig nicht mehr geben. Die Regelung gilt unter bestimmten Bedingungen nicht für Arbeitshunde, die beispielsweise eine Betreuungsperson begleiten.

Grundsätzlich ist es verpflichtend, dass Hunde, die im Freien gehalten werden, eine Schutzhütte zur Verfügung gestellt bekommen. Neu ist nun die Ausnahme dieser Hüttenpflicht für Herdenschutzhunde, die beispielsweise zum Schutz vor Beutegreifern mit einer Herde auf der Weide leben. Eine feste Hütte ist nicht verpflichtend, jedoch muss ihnen dennoch ein Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung stehen.

Das geltende Verbot der Ausstellung von Hunden mit tierschutzwidrig amputierten Ohren oder Ruten wurde inzwischen auf weitere Veranstaltungen erweitert. Das Verbot gilt damit für alle Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder beurteilt werden. Zudem wurde das Verbot auch auf Hunde mit Qualzucht-Merkmalen erweitert.

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Fazit - sind die Änderungen ausreichend?

Die mit dem 1. Januar 2023 wirksam gewordene überarbeitete Tierschutz-Hundeverordnung sieht einige Änderungen vor, die Hundetrainer*innen, betreuende Personen und selbstverständlich auch die Halter*innen selbst kennen sollten. Ob die Reform in diesem Ausmaß ausreichend ist oder in einigen Aspekten noch zu kurz greift, wird von Fachkreisen und Verbänden diskutiert. Letztlich muss sich jede*r erst einmal den neuen Herausforderungen stellen und es bleibt zu beobachten, wie sich die Regelungen zukünftig verändern werden.

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