Der Tierarztbesuch wird ab dem heutigen Dienstag, 22. November 2022, teurer. Das geht aus der aktualisierten „Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)“ im Bundesgesetzblatt hervor, die am 22. August 2022 veröffentlicht wurde.

Die Gebührenordnung für Veterinäre wurde erstmals seit 1999 umfassend verändert und ist ab 22. November 2022 gültig. Damit solle gewährleistet werden, dass sich nun auch neuere medizinische Verfahren wie etwa eine Computertomografie in der Verordnung wiederfinden. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erklärte der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Uwe Tiedemann.

Gebührenordnung für den Tierarzt aktualisiert: Kosten für Untersuchungen steigen

Bereits vor der Anpassung konnten größere Operationen Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Mit der Aktualisierung der Gebührenordnung werden notwendige medizinische Maßnahmen jetzt noch teurer. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt beispielsweise die Verbraucherzentrale Thüringen eine Tier-Krankenversicherung. Birgit Binder von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erklärte gegenüber dem MDR, dass Tier-Krankenversicherungen jedoch sehr teuer sein können und „nicht alle Versicherungen die gleichen Leistungen“ bieten würden. Etwa könnten manche Hunde aufgrund ihres Alters oder ihrer Rasse abgelehnt werden. Zudem würden mache Versicherungs-Anbieter Leistungen für Erkrankungen ausschließen, an denen das Tier bereits vor Versicherungsabschluss leidet.  

Besitzer*innen von Haustieren müssen für eine Behandlung ihres Tiers nun deutlich tiefer in die Tasche greifen. Laut Angaben der Tierärztekammer Thüringen steigt mit der Novelle der Gebührenordnung der Preis für allgemeine Untersuchungen bei Hunden um 10 Euro (von bisher 13,60 auf 23,50 Euro). Impfungen schlagen künftig anstatt mit 5,77 Euro mit 11,50 Euro zu Buche. Die Kosten für Röntgenaufnahmen steigen von 26,53 Euro auf 32,07 Euro. Doch auch die Halter*innen von Nutztieren sind betroffen: Bei Zuchtschweinen und Rindern müssen künftig anstatt 12,80 Euro nun 20,54 Euro für eine Untersuchung bezahlt werden. Zusätzlich zu diesen Kosten kommen dann noch Beratung, Schmerzmittel oder Narkose für das Tier hinzu. „Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes“, ist in der Gebührenordnung zu lesen. 

Nach Informationen von Focus sorgen sich Tierschützerinnen und Tierschützer aufgrund der steigenden Tierarztkosten um Einbußen beim Tierwohl. Der Bauernverband erklärte jedoch auf Nachfrage, dass diese Sorge unbegründet sei. 

Bundestierärztekammer sieht "Schutz vor Übervorteilung"

Laut der Bundestierärztekammer sorge die „gesetzliche Gebührenordnung für Transparenz und schützt Tierhalterinnen und Tierhalter vor Übervorteilung“. Der Wettbewerb zwischen Tierärztinnen und Tierärzten solle über Leistung und nicht über den Preis stattfinden, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundestierärztekammer. 

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Zusätzlich zu den beschlossenen Änderungen wurde das Gebührenverzeichnis neu strukturiert. Zukünftig müssen auch juristische Personen (GmbHs) die GOT anwenden. Auch werden Tierärztinnen und Tierärzte dazu verpflichtet, Wegegeld zu berechnen.

Außerdem muss für die Fälligkeit eine tierärztliche Rechnung erstellt und dem Tierhalter oder der Tierhalterin ausgehändigt werden. Jeder Verrichtung muss zukünftig die Nummer des Leistungsverzeichnisses hinzugefügt werden.

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