Im Jahr 2025 stehen in Deutschland zahlreiche Änderungen an, die unterschiedliche Lebensbereiche betreffen. Von steigenden Stromkosten bis hin zu höheren Benzinpreisen werden viele Anpassungen erwartet.

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wird es in Deutschland zahlreiche Neuerungen geben, die sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken. Die Änderungen betreffen unterschiedliche Themen wie Mindestlöhne, Energiepreise, das Deutschlandticket sowie Krankenkassenbeiträge. Im Laufe des Jahres sollen zudem weitere gesetzliche Anpassungen folgen.

Direkte Auswirkungen spüren vor allem Arbeitnehmer, Haushalte und Patienten, während andere Neuerungen, zum Beispiel technische Standards für Hersteller, eher indirekt auf die Bevölkerung einwirken. Trotz dieser unterschiedlichen Schwerpunkte werden die Veränderungen deutlich in unserem Alltag spürbar sein.

Überblick: Das sind die wichtigsten Neuerungen und Änderungen im Jahr 2025

Mindestlohn steigt 

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine Erhöhung des Mindestlohns in Kraft. Der aktuelle Satz von 12,41 Euro wird auf 12,81 Euro brutto pro Stunde angehoben. Diese Neuregelung betrifft alle Arbeitnehmer, inklusive der Minijobber. Für Minijobber hat die Anpassung des Mindestlohns direkte Konsequenzen. Zum einen wird die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro auf 556 Euro erhöht. Dadurch ergibt sich über das Jahr gerechnet ein maximaler Verdienst von 6672 Euro.

Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2025 um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben.

Mehr Kindergeld und Senkung der Einkommensgrenze für Elterngeld

Ab dem kommenden Jahr gibt es für Familien einige finanzielle Änderungen. Der steuerliche Kinderfreibetrag erfährt eine Anhebung um 60 Euro und bewegt sich damit von 9.540 auf 9.600 Euro je Kind. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Entlastung von Familien weiter zu fördern. Zudem wird das Kindergeld erhöht. Zukünftig erhalten Familien für jedes Kind 255 Euro monatlich, was eine Steigerung von 5 Euro im Vergleich zum bisherigen Betrag bedeutet. Auch der Kinder-Sofortzuschlag, der speziell für Familien in prekären finanziellen Situationen gedacht ist, soll um 5 Euro angehoben werden.

Eine entscheidende Änderung betrifft das Elterngeld: Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug dieser Unterstützung gesenkt. Künftig erhalten nur noch Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro das Elterngeld. Die bisherige Grenze lag bei 200.000 Euro. Liegt das Einkommen oberhalb dieser neuen Grenze, entfällt der Anspruch auf diese Leistung.

Neue Bemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung

Zum 1. Januar 2025 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter erhöht. Bisher betrugen diese in den neuen Bundesländern 7.450 Euro und in den alten Bundesländern 7.550 Euro. Erstmals werden sie auf einheitlich 8.050 Euro pro Monat angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag, bis zu dem Einkommen zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Einkommen, das darüber hinausgeht, bleibt beitragsfrei.

Auch in der Krankenversicherung gibt es Anpassungen: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf jährlich 66.150 Euro, was einem monatlichen Betrag von 5.512,50 Euro entspricht. Im Jahr 2024 lag diese Grenze noch bei 62.100 Euro jährlich bzw. 5.175 Euro monatlich. Zudem wird die Versicherungspflichtgrenze, die den maximalen Einkommensbetrag festlegt, bis zu dem Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen, auf 73.800 Euro pro Jahr bzw. 6.150 Euro pro Monat angehoben. 2024 lag diese Grenze bei 69.300 Euro jährlich (5.775 Euro monatlich).

Preis bei Kfz-Versicherungen steigt deutlich

Im kommenden Jahr müssen Autofahrer mit deutlich höheren Kosten für ihre Kfz-Versicherungen rechnen. Die Prämien können, abhängig vom Umfang des gewählten Versicherungsschutzes, um bis zu 20 Prozent ansteigen. Die Verbraucherzentrale führt dies, wie bereits im Jahr 2024, auf die gestiegenen Reparaturkosten infolge der hohen Inflation zurück. Ein Vergleich der Versicherungsanbieter ist ratsam. Bei erhöhter Beitragsmitteilung haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von vier Wochen nach Erhalt in Anspruch genommen werden kann.

Benzinpreise sollen steigen: Anhebung der CO₂-Preises 

Die Preise für Benzin und Diesel sollen ab dem 1. Januar 2025 steigen. Dieser Preisanstieg ist auf die geplante Erhöhung des CO₂-Preises, welcher von 45 auf 55 Euro pro Tonne klettern wird, zurückzuführen. Experten haben bereits Vorhersagen darüber getroffen, wie sich diese Änderungen auf die Kosten an den Tankstellen auswirken könnten.

Zukunft ungewiss: Deutschlandticket wird teurer 

Der Preis für das Deutschlandticket erhöht sich deutlich: Ab Januar wird es 58 Euro statt der bisherigen 49 Euro kosten. Das Ticket bleibt weiterhin ein deutschlandweit gültiges Angebot für den Nah- und Regionalverkehr und steht als monatlich kündbares Abonnement zur Verfügung. Dennoch steht das "Deutschlandticket" mit dem möglichen Aus der Ampelkoalition auf dem Prüfstand. 

Steigende Stromkosten: Stromumlagen deutlich teurer

Ab 2025 erfolgt eine Erhöhung der Stromumlage um circa 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh), sodass sie insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde betragen wird. Diese Kostensteigerung werden die Anbieter voraussichtlich an die Verbraucher weiterleiten, was für Haushalte spürbare finanzielle Auswirkungen haben könnte. Eine durchschnittliche Familie mit einem Jahresverbrauch von 3000 Kilowattstunden müsste mit Mehrkosten von etwa 40 Euro rechnen, während ein Einpersonenhaushalt gemäß der Verbraucherzentrale mit zusätzlichen Aufwendungen von rund 20 Euro pro Jahr konfrontiert wäre.

Der Hauptgrund für diesen Anstieg liegt in den Anpassungen der Netznutzungsentgelte. Diese Änderungen sind darauf ausgerichtet, Regionen, die einen hohen Anteil an erneuerbarer Energieerzeugung aufweisen, finanziell zu entlasten. Die Umverteilung der Kosten soll dabei einen faireren Ausgleich schaffen. Smarte WLAN-Steckdose mit Strommessung bei Amazon ansehen*.

Europaweit einheitliches Ladekabel – USB-C als neuer Standard

Die Europäische Union führt eine neue Richtlinie ein, um das Kabelwirrwarr und die Menge an Elektroschrott zu reduzieren. Beginnend im Jahr 2025 wird USB-C der verpflichtende Ladestandard für Smartphones, Tablets und diverse andere elektronische Geräte sein. Für Laptops tritt diese Regelung dann ab 2026 in Kraft.

Neue EU-Richtlinie für Entsorgung von Altkleidern

Zum 1. Januar tritt eine neue EU-Richtlinie für Altkleider in Kraft. Ab diesem Datum sollen alte Textilien im Altkleidercontainer entsorgt werden, selbst wenn sie beschädigt oder verschlissen sind. Diese Regelung verfolgt das Ziel, die Mengen an Müll zu verringern und das Recycling von Textilien zu verbessern.

Gleichzeitig appellieren die Deutsche Kleiderstiftung und andere gemeinnützige Organisationen an die Bürger. Sie bitten weiterhin darum, nur tragbare und brauchbare Altkleider in die Container zu geben. "Kaputte oder verschmutzte Kleidung" solle hingegen, wie bisher, über den Restmüll entsorgt werden, da es "für sie keine Möglichkeit gibt, Altfasern zu recyceln."

red/mit dpa

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