• Ab 01. Januar 2023 verpflichtend: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den "gelben Schein" ab
  • Änderungen betreffen in erster Linie Arztpraxen und Krankenkassen
  • Nervige Pflicht für Arbeitnehmer entfällt
  • Vorteile: Sicherung von Krankengeld und Zeitersparnis
  • Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken?

Wer krankheitsbedingt auf der Arbeit ausfällt, musste bisher eine nervige Pflicht erfüllen - nämlich sowohl seinen Arbeitgeber als auch die Krankenkasse zu informieren. Ab Januar 2023 ändert sich diesbezüglich aber einiges - denn dann gilt die Pflicht zur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese löst den herkömmlichen "gelben Schein" ab und bringt den Arbeitnehmern Vorteile: neben der Zeitersparnis unter anderem das Vermeiden von Krankengeld-Ausfällen. Wir stellen dir die eAU und ihre Vorzüge vor.

Pflicht ab Januar 2023: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt den "gelben Schein" - wen betrifft das?

Die Umstellung des "gelben Scheins" auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) betrifft in erster Linie Arztpraxen und Krankenkassen. Diese sind laut der Techniker Krankenkasse ab 01. Januar 2023 verpflichtet, die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch zu übermitteln und den Arbeitgebern bereitzustellen. 

Das bedeutet für alle Arbeitnehmer, dass keine AU mehr in Papierform beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Dennoch soll weiterhin eine ärztliche Bescheinigung auf Papier erhalten bleiben, damit die Arbeitsunfähigkeit in dieser Form auch vor Gesetz bewiesen werden kann.

Lese-Tipp: Alle Änderung bezüglich Autofahren, Steuern, Bahn und Rente, die 2023 auf dich zukommen, erfährst du in unserem Artikel.

Wichtige Änderung bei der Krankmeldung: Das musst du wissen

Was bisher als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bekannt war, wird nun um die Bezeichnung "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (eAU) erweitert - das bedeutet, dass die Krankschreibung nicht mehr in Papierform vorliegt, sondern in elektronischer Form übermittelt werden kann. Diese Regelung wird in der Pilotphase bereits seit 1. Oktober 2021 getestet, darauf weist die AOK hin. Ursprünglich sollte die Pilotphase bis zum 30. Juni 2022 laufen - aufgrund fehlender technischer Ausstattung der Arztpraxen wurde sie allerdings bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. 

Doch was bedeutet das konkret für dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Wenn du krank wirst, kannst du dich von einem Arzt oder einer Ärztin krankschreiben lassen. Öko-Test weist darauf hin, dass du diese Krankschreibung spätestens ab dem dritten Tag benötigst. Bisher hast du dann drei Exemplare deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform von deinem Arzt oder deiner Ärztin ausgehändigt bekommen, von denen du dann zwei sowohl bei deinem Arbeitgeber als auch bei deiner Krankenkasse einreichen musstest. Ein Exemplar ist für deine Unterlagen.

Durch die Neuerung bezüglich des "gelben Scheins" liegt die Zuständigkeit, die Bescheinigung bei der Krankenkasse einzureichen, von nun an bei deinem Arzt, der diese elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Dein Arbeitgeber wiederum muss deine eAU über deine Krankenkasse abrufen. Das bedeutet: Du musst dich nicht mehr darum bemühen, deine Krankschreibung bei deiner Krankenkasse oder deinem Arbeitgeber einzuschicken - somit wirst du als Arbeitnehmer entlastet.

eAU: So funktioniert die Meldung deiner Arbeitsunfähigkeit

Die elektronische Meldung über deine Arbeitsunfähigkeit erfolgt laut Bundesgesundheitsministerium in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird deine AU von deiner Arztpraxis elektronisch an deine Krankenkasse gesendet. Hierbei sind, neben deinem Namen, folgende Daten enthalten:

  • Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit
  • Datum, an dem die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt festgestellt wurde
  • ist es eine Erst- oder Folgemeldung?
  • gibt es Hinweise auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung?
  • Diagnose des Arztes

Im zweiten Schritt ist deine Krankenkasse gefragt. Diese gewährt deinem Arbeitgeber Zugriff auf deine eAU - die Datenverbindung zum Abruf ist gesichert und verschlüsselt. Du selbst musst dich also nicht mehr darum kümmern. In seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass die Krankschreibung aufgrund technischer Probleme nicht elektronisch übermittelt werden kann. In diesem Fall gehst du vor wie bisher und nutzt die Papierform der AU - darauf verweist die Kassenärztliche Vereinigung

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das ist der Vorteil für Arbeitnehmer

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein sehr großer Vorteil für alle Arbeitnehmer, denn wer bisher seine AU nicht rechtzeitig einreichte, konnte unter Umständen berechtigte Krankengeldansprüche verlieren. Hierauf weist die Verbraucherzentrale hin.

Da die eAU nun aber direkt elektronisch von den Arztpraxen an die Krankenkassen geschickt wird, laufen Patient*innen nicht Gefahr, Fristen zu verpassen und ihren berechtigten Anspruch des Krankengeldes zu verlieren. Zudem kann die Auszahlung von Krankengeld schneller erfolgen, da die Krankmeldung sehr viel schneller bei der Krankenkasse vorliegt und bearbeitet werden kann. Außerdem sorgt die eAU für eine echte Zeitersparnis, da sich die Arbeitnehmer nicht mehr damit befassen müssen, die Krankschreibung an die Krankenkasse zu verschicken. 

Das Bundesgesundheitsministerium spricht zudem von einer Kostenersparnis, da die Bescheinigung nicht länger über den Postweg versendet werden muss. Nicht zu vergessen ist der Umwelt-Aspekt: Wer Papier spart, schützt Bäume und das ist ja wiederum auch im Interesse von uns allen.

eAU: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Die AU wird elektronisch und die Arbeitnehmer*innen fragen sich zu Recht: Wie sicher sind meine hochsensiblen Daten?

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Die Datenverbindung, über die die eAU übermittelt wird, ist laut Bundesgesundheitsministerium gesichert und verschlüsselt - somit sind deine Daten nicht ohne weiteres von unbefugten Dritten abrufbar.

Dabei sind die Daten zu deiner Gesundheit genauso vermerkt, wie sie auch auf dem "gelben Schein" vermerkt wären - dein Arbeitgeber kann somit wie gehabt die für deine AU relevanten Informationen abrufen. Hierbei sind bezüglich der Datenspeicherung aktuell keine konkreten Vorschriften bekannt - für Arbeitgeber empfiehlt sich allerdings die Speicherung bis mindestens zur nächsten Betriebsprüfung vonseiten der Rentenversicherung.

Fazit: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wer krank wird, muss sich ab Januar 2023 mit weniger Bürokratie herumschlagen: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von der Arztpraxis direkt an die Krankenkasse übermittelt. Und diese übermittelt deine eAU an deinen Arbeitgeber.

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Das hat den großen Vorteil für alle Arbeitnehmer, dass Krankschreibungen direkt übermittelt werden und du nicht Gefahr läufst, sie verspätet bei der Krankenkasse einzureichen, wodurch du etwaige Krankengeldansprüche verlieren kannst.

Lese-Empfehlung: Eine weitere Neuerung im Gesundheitsbereich ist das E-Rezept - mehr dazu erfährst du in unserem Artikel.

Folgende Änderungen kommen 2023 noch auf uns zu: 

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