Energiesparverordnung: Diese Regelungen treffen Privatpersonen Heizungs-Check für Wohnungs- und Hauseigentümer wird Pflicht Bei der Arbeit kann es bis auf 12 Grad heruntergehen Türen in Geschäften geschlossen halten Hände waschen im Rathaus nur mit kaltem Wasser Jetzt kommt die Zwangsinspektion Um in Zeiten von Energiekrise und Gasknappheit gut durch den Winter 22/23 zu kommen, hat die Bundesregierung zwei Energiesparverordnungen auf den Weg gebracht. Sie enthalten zahlreiche Maßnahmen und Einschränkungen, die sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen betreffen. Während die erste der beiden Verordnungen schon seit Anfang September gilt, soll Anfang Oktober auch die zweite in Kraft treten. Vor allem für Wohnungs- und Hauseigentümer enthält sie eine wichtige Regelung. 1. Oktober 2022: Heizungs-Check wird zur Pflicht Ab 1. Oktober 2022 gilt die zweite Energiesparverordnung. Private Eigentümer von Häusern und Wohnungen mit Gas-Heizungen müssen ab diesem Datum einen Heizungs-Check vom Handwerksbetrieb durchführen lassen. Die Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sollen für zwei Jahre gelten. Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die Vorlauf brauchen und nicht so schnell umzusetzen sind. Der Hintergrund für die Zwangsinspektion: Nicht wenige Heizungen verbrauchen unnötig viel Energie, weil sie noch in der Werkseinstellung oder ohne Nachtabsenkung laufen. Die Vorlauftemperatur zu verringern, ist ebenfalls eine wirksame Maßnahme. Wer Heizungen einem regelmäßigen Check unterzieht und sie optimiert, kann viel Energie und Geld sparen. Zur Durchführung bedarf es einer engen Abstimmung zwischen Gebäudeeigentümer*innen, handwerklichem Fachpersonal und Schornsteinfeger*innen. Pflicht zum hydraulischen Abgleich: Mehr Effizienz bei der Gas-Heizung lässt sich über den hydraulischen Abgleich erzielen, weil sich dadurch das Heizwasser optimal verteilt. Diesen Abgleich sollen künftig alle Eigentümer*innen von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung durchführen. Konkret gilt das für Firmen und öffentliche Gebäude (ab 1.000 Quadratmeter) und für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten. Bei Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten muss dies sogar schon bis September 2023 erfolgen, ab sechs Wohneinheiten bis September 2024. Die Maßnahme soll je nach Gebäude den Gasverbrauch um ca. 8 Kilowattstunden pro Quadratmeter (8 kWh/m2) senken. Wichtig ist, dass der hydraulische Abgleich eine Instandhaltungsmaßnahme ist, deren Kosten die Eigentümer*innen bzw. die Vermietenden tragen. Pflicht zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen: Ungesteuerte Heizungspumpen, wie Heizkreispumpen oder Zirkulationspumpen, sind große Energiefresser und sollen deshalb generell verschwinden. Der Austausch von Heizungspumpen refinanziert sich innerhalb der Nutzungsdauer, teilweise mehrfach. Energiesparverordnung: Diese Regeln gelten außerdem Im September 2022 trat bereits eine erste Energiesparverordnung in Kraft, die Betriebe, öffentliche Verwaltung und Bürger*innen zu energiebewusstem Verhalten bewegen soll. Sie umfasst folgende Regelungen: Temperatur in der Wohnung: Derzeit gibt es in Mietverträgen Klauseln, die eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen. Das heißt, wenn die Mieter*innen mit einer geringen Temperatur zufrieden sind, verstoßen sie gegen ihren Mietvertrag. Deshalb setzt die Bundesregierung diese vertragliche Verpflichtung mit dem Maßnahmen-Paket (EnSikuMaV), das zum 1. September 2022 in Kraft tritt, vorübergehend aus. Um der Schimmelgefahr von Gebäuden zu begegnen, soll sich das Lüftungsverhalten ändern. Kein warmes Wasser für private Pools: Wie angekündigt, kommt bei den 2,1 Millionen Swimmingpool-Besitzer*innen in diesem Winter wenig Freude auf. "Das Aufwärmen von gas- und strombeheizten Pools im Innen- und Außenbereich ist untersagt. Dies bezieht sich nur auf private Pools, die nicht gewerblich genutzt werden und sich in Privatgärten oder Wohngebäuden befinden", heißt es in der Verordnung. Ausnahme: Die Nutzung des Schwimmbads für therapeutische Anwendungen. Verschont bleiben ebenfalls Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren. Mehr Kostentransparenz: Gasversorger und Eigentümer*innen von größeren Wohngebäuden müssen in diesem Herbst für mehr Transparenz bei den Energiekosten sorgen. Die Bundesregierung verlangt von ihnen, dass sie ihre Mietenden darüber informieren, welche konkreten Möglichkeiten bestehen, Gas einzusparen bzw. weniger oder effektiver zu heizen. Um Privathaushalten eine klare Entscheidungsgrundlage für ihren Beitrag zum Energiesparen zu geben, müssen sie über ihren Verbrauch und die damit verbundenen Kosten ausreichend informiert sein. Diese Infos sollen frühzeitig, mindestens aber zu Beginn der Heizsaison den Verbraucher*innen vorliegen.  Das sind die Regelungen für Unternehmen: Absenkung von Mindesttemperaturen für Arbeitsstätten: In den Fabrikhallen und Büros geht es ebenfalls um eine geringere Raumtemperatur. Dazu macht die Verordnung eine klare Ansage: ein Grad weniger, nämlich 19 Grad Celsius sind ausreichend bei "körperlich leichten und überwiegend im Sitzen ausgeübten Tätigkeiten", für "körperlich schwere Tätigkeiten" reichen sogar zwölf Grad. Damit haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, die Temperaturabsenkung im eigenen Betrieb rechtssicher vorzunehmen.  Verpflichtung zu wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen: Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr sind ab dem 1. Oktober 2022 verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Konkret empfiehlt die Bundesregierung: Austausch von Beleuchtungen mit LED, Nutzung von Druckluftsystemen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich bei ihren Gas-Heizungen vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen. Voraussetzung für diese Maßnahmen ist ein betriebliches Energieaudit – also eine Analyse der Verbräuche und der Einsparpotentiale. Vorgaben finden sich hierfür im Energiedienstleistungsgesetz. Betroffen ist auch die Werbebranche: Werbeanlagen dürfen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetags nicht beleuchtet werden, ausgenommen davon sind beleuchtete Werbeträger etwa an Fahrgastunterständen oder in Bahnunterführungen. Einzelhandel: In Geschäften ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg. Diese Ansage hat in der Öffentlichkeit einigen Wirbel ausgelöst. Gitta Connemann (CDU), Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), findet das gar nicht witzig: "Bei der Ampel scheint inzwischen die Panik zu regieren. Und die Unkenntnis der Realität vor Ort. Wenn die Ampel mit Händlern und anderen Betrieben sprechen würde, würde sie hören: 'Wir sparen schon, wo wir können. Haltet Ihr uns für unfähig? Wir brauchen keine Vorgaben des Staates, sondern Entlastungen und Planungssicherheit'." Hände waschen im Rathaus nur mit kaltem Wasser Für den öffentlichen Bereich von Kommunen, Ländern und dem Bund gibt es ein Bündel von Maßnahmen: Heizung wird runtergedreht: Flure, Hallen, Foyers oder Technikräume in öffentlichen Gebäuden sollen nicht mehr beheizt werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Sicherheit es erfordert. Um Vorbild für die private Wirtschaft zu sein, soll die 19 Grad Celsius Vorgabe genauso in den Büros der öffentlichen Verwaltung gelten. Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Einrichtungen sind davon ausgenommen. Außerdem gilt es, den Durchlauferhitzern oder Boilern für Waschbecken in öffentlichen Gebäuden, den Stecker zu ziehen. Beleuchtung: Um die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern sieht es ebenfalls schlecht aus. Hier gilt: Licht aus. Nächtliche Lichtreklame auf den Straßen soll es ebenfalls nicht mehr geben. In deutschen Städten wird es also in den Herbst- und Wintermonaten ein bisschen trüber und trostloser. Was mit den so beliebten Weihnachtsmärkten passiert, müssen die Kommunen entscheiden. Die vom Kabinett beschlossenen Sparvorschriften gelten zunächst für sechs Monate. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hofft, mit den Maßnahmen zwei bis zweieinhalb Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland einsparen zu können. "Zugleich rechnen sich die Maßnahmen für private Haushalte, Unternehmen und die der öffentlichen Hand. Werden sie umgesetzt, lässt sich in den kommenden beiden Jahren ein Einsparvolumen von gut 10,8 Mrd. Euro erreichen." Das Einsparziel der Bundesregierung im Winter lautet 20 Prozent. Die Industrie und der Bereich Wohnen und Gebäude sollen fünf bis zehn Prozent beitragen - etwa durch freiwillige Reduktion der privaten Raumtemperatur um zwei Grad. Drei bis fünf Prozent sind durch den Ersatz von Gas-Kraftwerken durch Kohle oder Öl vorgesehen. Bis zu acht Prozent sind bereits durch die hohen Preise eingespart.