• Gründung und Ziele der UNO
  • Die UNO im Kalten Krieg
  • Wie verlief die Entwicklung?
  • Welche Bedeutung hat die UNO heute?

Am 24. Oktober 1945 trat die Charta der Vereinten Nationen in Kraft, die von den Mitgliedsstaaten unterzeichnet wurde. Der Gründungsgedanke war, dass sie eine "allgemeine internationale Organisation zur Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit" sei. Doch konnte die UNO diesen Anspruch erfüllen?

Die UNO - Aufbau, Organisation und Finanzierung

Insgesamt 51 Mitgliedsstaaten unterzeichneten 1945 die Charta der Vereinten Nationen. Erst nach der Ratifizierung durch die einzelnen Mitglieder konnte sie in Kraft treten. Waren die USA nach dem Ersten Weltkrieg dem damaligen Völkerbund nicht beigetreten, so wurde dieses Mal die Charta ratifiziert und die USA wurden Mitglied. Konnten zu Beginn nur Staaten Mitglied werden, die an der Seite Großbritanniens, der Sowjetunion und der USA im Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland und Japan teilgenommen hatten, so änderte sich das schnell. Aktuell sind 193 Länder Mitglied der UNO. Damit umfasst sie 88,33 Prozent der weltweit bewohnbaren Fläche mit fast 7,8 Milliarden Menschen. Ihr Sitz ist in New York.

Die Hauptorgane der UNO sind die Generalversammlung und der Sicherheitsrat. Die Generalversammlung ist das politische Hauptorgan mit den umfassendsten Zuständigkeiten, in ihr sind alle Mitgliedsstaaten mit den gleichen Rechten vertreten. Resolutionen sind allerdings nicht bindend, sie haben lediglich Empfehlungscharakter, mit Ausnahme der Beschlüsse in Haushaltsfragen. Im Herbst tritt die Generalversammlung zu ihrer einjährigen Sitzungsperiode zusammen. Die Haupttagung findet in der dritten Septemberwoche bis zum Jahresende statt. Auf Ersuchen des Sicherheitsrates oder einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten können aber Sondergeneralversammlungen oder Notsondertagungen einberufen werden. Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedsstaaten. Fünf davon sind ständige Mitglieder: China, Frankreich, Russland, die USA und Großbritannien. Die anderen zehn, bis 1965 waren es nur sechs, werden als nichtständige Mitglieder für jeweils 2 Jahre gewählt, und zwar in jedem Jahr fünf. Jedes UN-Mitglied ist verpflichtet, Beschlüsse des Sicherheitsrates umzusetzen. Das können Sanktionen sein, die durchgesetzt werden sollen, oder aber die Verpflichtung Friedenstruppen aufzustellen. Da für die Durchsetzung eine gewisse Autorität erforderlich ist, sind manche der einflussreichsten Staaten der Erde ständiges Mitglied. In der aktuellen Zusammensetzung spiegelt er allerdings die Mächtekonstellation von 1945 wider, unter anderem Deutschland drängt daher auf eine Reform des Sicherheitsrates. 

Der UN-Sicherheitsrat kann zur Einhaltung der international vereinbarten Regeln drängen. Reichen friedliche Mittel nicht mehr aus, so kann er die Mitgliedsländer der UNO auffordern, mit Soldaten und auch Waffengewalt einzugreifen. Dieser Auftrag ist ein Mandat. Dazu müssen 9 der 15 Teilnehmer zustimmen und es darf kein Veto erfolgen. Bei Sanktionen beschließt der Sicherheitsrat, wie lange sie verhängt werden und wann sie aufgehoben werden können. Dieses Gremium tritt fast täglich zusammen. Der Vorsitz im Rat wechselt im monatlichen Turnus. Beschlüsse im Sicherheitsrat können allerdings durch die fünf ständigen Mitglieder blockiert werden, denn diese haben ein "Veto-Recht", das heißt, legt einer der fünf sein Veto ein, ist der Beschluss blockiert. Finanziert wird die UNO von den Mitgliedsstaaten, dabei wird ein Verteilungsschlüssel angewendet. Diese Finanzierung ist bindend. Ein Mitglied kann sein Stimmrecht verlieren, wenn es mit der Zahlung für zwei Jahre im Rückstand ist, außer es werden Umstände festgestellt, welche das Mitglied nicht zu vertreten hat. Das Budget für das Jahr 2022 beträgt 3,25 Milliarden US-Dollar. Die größten Beitragszahler sind die USA mit 22 Prozent, China mit 15,25 Prozent, Japan mit 8,03 Prozent und Deutschland mit 6,11 Prozent. In diesen Zahlungen sind allerdings die Kosten für Friedensmissionen nicht enthalten. Auch dafür gibt es Pflichtbeiträge, die über einen modifizierten Verteilungsschlüssel erhoben werden. 

Ziele und Grundsätze der UNO

Die Ziele der UNO wurden bereits in der Charta klar definiert. Das zeigt schon der Einleitungssatz aus dem Jahr 1945: "Wir, die Völker der Vereinten Nationen - fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, [...] haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken." Vor dem Hintergrund zweier verheerender Weltkriege und dem Scheitern des Völkerbundes sollte ein Staatenbündnis geschaffen werden, das in Zukunft Kriege verhindern und Kooperation gewährleisten sollte. Im ersten Kapitel sind die zentralen Ziele aufgelistet:

  • Sicherung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
  • friedliche Schlichtung aller Streitigkeiten
  • Verzicht auf Gewaltanwendung
  • Achtung der Gleichheit und der nationalen Souveränität aller Staaten
  • Förderung einer freundlichen Zusammenarbeit zur Friedenssicherung 
  • Förderung internationaler Zusammenarbeit, um wirtschaftliche, soziale, kulturelle und humanitäre Probleme zu lösen
  • Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ungeachtet der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion

Am 10. Dezember 1948 wurde die Menschenrechtsdeklaration der UNO verabschiedet. In ihr wurden erstmals verbindliche Menschenrechte unabhängig von Religion, Rasse oder Herkunft festgelegt. 

  • Artikel 1: Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
  • Artikel 3: Jedermann hat das Recht auf Leben, Freiheit und persönliche Sicherheit.
  • Artikel 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
  • Artikel 18: Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
  • Artikel 19: Jedermann hat das Recht auf freie Meinung und freie Meinungsäußerung.
  • Artikel 22: Jedermann hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit.
  • Artikel 23: Jedermann hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.

1948 entstand die Völkermordkonvention. Darin verpflichten sich alle beigetretenen Staaten, Völkermörder an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag auszuliefern. Völkermord wurde als Handlung definiert, welche in der Absicht begangen wird, nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppen ganz oder teilweise zu zerstören. Die vier Genfer Konventionen von 1949 sowie die beiden Zusatzprotokolle von 1977 betreffen die Behandlung von Kriegsgefangenen und Kriegsopfern sowie den Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten. Sie verbieten beispielsweise Kollektivstrafen an der zivilen Bevölkerung (wie sie beispielsweise durch das Dritte Reich und auch Italien im Zweiten Weltkrieg vorgenommen wurden) und fordern die menschliche Behandlung von Kriegsgefangenen.

Erfolge und Misserfolge

Wenn man die Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg betrachtet, drängt sich einem die Frage auf: Was hat die UNO erreicht? Welche Ziele wurden verfehlt? Und was sind die Erfolge? Die Neue Züricher Zeitung hat 2020 eine Chronologie erstellt. Eine der ersten Resolutionen war 1947 der Teilungsplan für Palästina. Damit sollte der Konflikt zwischen den arabischen und jüdischen Einwohner*innen des damals noch zum britischen Mandatsgebiet gehörenden Landes gelöst werden. Auch wenn die meisten Juden den Plan akzeptieren, so sind die arabischen Mitglieder und die Palästinenser nicht zufrieden. Bereits 1950 folgte die nächste große Krise. Nordkorea griff Südkorea an. Der UN-Sicherheitsrat beschloss daraufhin den Einsatz von Gewalt zur Unterstützung des Südens. Das militärische Kommando in diesem Krieg erhielten die USA. Dies war das einzige Mal, dass die UNO auch als kriegsführende Partei auftrat. Möglich war dies allerdings nur, weil die Sowjetunion kein Veto einlegte, da sie zu dieser Zeit die Sitzungen des Sicherheitsrates boykottierte. Ziel des Boykotts: China sollte anstelle von Taiwan den Sitz in der UNO übernehmen. China ist Gründungsmitglied und hat so einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat. Das Problem: 1949 gewannen die Kommunisten den chinesischen Bürgerkrieg, die bis dahin herrschende nationalistische Regierung floh nach Taiwan und gründete die Republik China. Erst 1971 wurde der Sitz der Volksrepublik China zuerkannt. Seitdem ist die Republik China, also Taiwan, von der UNO und allen Unterorganisationen ausgeschlossen.

1956 gilt als die Geburtsstunde der Blauhelme. Die sogenannten Peacekeeper, bewaffnete Soldaten der UNO, sollen die ägyptisch-israelische Grenze überwachen, die ein Brennpunkt der Suez-Krise ist. 1960 sollen sie dabei helfen, Kongo-Kinshasa zu befrieden. Das Land war ins Chaos gestürzt, weil sich die rohstoffreiche Region Katanga abgespalten hat. Bei diesem Einsatz werden rund 250 Blauhelme getötet, auch der damalige UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld starb bei einem Flugzeugabsturz. 1988 erhielten die Blauhelme den Friedensnobelpreis. Nicht immer sind sie erfolgreich: So waren sie zur Ohnmacht verdammt, als in Srebenica 1995 über 8000 muslimische Bosnier massakriert wurden. Zwischen April und Juli 1994 werden in Ruanda in Afrika nahezu eine Million Menschen getötet. Der UN-Sicherheitsrat richtet ein internationales Tribunal ein, bis heute wurden 61 Schuldsprüche erwirkt. Allerdings ist der Genozid in Ruanda eine der größten Niederlagen der UN. Die Unamir, die Peacekeeping-Mission vor Ort, schaute dem Morden weitgehend ohnmächtig zu. Erst im Dezember 1999 entschuldigt sich der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan für das Versagen der UNO. 

Mittlerweile beschränkt sich die Einflussnahme der UNO nicht mehr alleine auf Kriege, die mittels Waffen ausgetragen werden. Immer mehr geraten auch Klimapolitik, Gesundheit und Migration in den Fokus. Bereits 1992 wurde ein Rahmenabkommen über Klimaänderungen verabschiedet. 154 Staaten haben dieses Abkommen auf der Konferenz in Rio unterschrieben. Seitdem treffen sich die Vertragspartner jährlich, um sich auf konkrete Maßnahmen zu einigen. Allerdings sind all diese Maßnahmen nicht verbindlich, Sanktionen werden nicht verhängt. Am 10. Dezember 2018 verabschiedete die UNO den globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration. Allerdings ist auch dieser Plan eher als zahnlos zu betrachten. Er enthält keinerlei rechtlich bindende Vorgaben, trotzdem lehnen ihn unter anderem die USA, Brasilien, Polen und Italien ab.

Die UNO und die Irak-Kriege

Die Beziehungen der UNO und den USA sind schon seit langem kompliziert. Zwar gehören die USA zu den Gründerstaaten und sind ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat, doch sieht man die UNO als ineffiziente und korrupte Organisation an. Allerdings muss man in diesem Zusammenhang einen Blick auf die letzten 30 Jahre werfen. 

Im Sommer 1990 überfiel der Irak Kuwait. Die UNO reagierte umgehend und verurteilte die Invasion und stellte eine Verletzung des internationalen Friedens fest. Sie verlangte den umgehenden Rückzug der irakischen Truppen und forderte beide Seiten zur friedlichen Beilegung der Streitigkeiten auf. Da dies nicht geschah, wurden am 6. August 1990 Sanktionen und ein totales Wirtschaftsembargo verhängt. Da auch dies nicht fruchtete, verfügte der Sicherheitsrat die Durchsetzung des Embargos mit militärischen Mitteln der Marine. Dabei ist strittig, ob dies nicht bereits nach Artikel 42 der Charta eine militärische Sanktion war. Von diesem Embargo waren praktisch nur medizinische Artikel und Lebensmittel, welche aus humanitären Gründen erforderlich waren, ausgenommen. Die USA drängten jedoch auf eine militärische Verschärfung der Sanktionen. Die UNO stimmte dem am 27. November 1990 zu, obwohl die Frist zur Überwachung des Embargos im Grunde genommen zu kurz war, um über einen Erfolg urteilen zu können. Als Termin für den Rückzug des Irak wurde der 15. Januar 1991 angegeben. Mit dieser Resolution ermächtigte die UN-Mitgliedsstaaten "für den Fall, dass Irak die oben genannten Resolutionen (660ff.) bis zum 15. Januar 1991 nicht (...) vollständig durchführt, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um der Resolution 660 (1990) und allen dazu später verabschiedeten Resolutionen Geltung zu verschaffen und sie durchzuführen und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in dem Gebiet wiederherzustellen." Dies war nach dem Korea-Krieg das erste Mal, dass die UNO militärische Sanktionen ermächtigte. Damit beugte sie sich dem Druck der USA und verzichtete auf jede Kontrolle und Aufsicht der unter dem Kommando der USA stehenden Militärallianz. Der damalige UN-Generalsekretär Perez de Cuellar sagte dazu: "Dies ist eine Niederlage der Vereinten Nationen." Am 2. März 1991 stellte der UN-Sicherheitsrat dann das Ende der Militäraktionen in seiner Resolution fest. Damit wäre auch der Grund für das Embargo entfallen, es hätte aufgehoben werden müssen. 

Es gab jedoch auch kritische Stimmen, die forderten, die Einsätze fortzusetzen und Saddam Hussein aus seinen Ämtern zu entfernen. Dies lief jedoch den Ambitionen der USA entgegen, die fürchteten, damit die Region zu destabilisieren. Man hoffte vielmehr auf einen Umsturz von innen. Außerdem wäre eine Besetzung des Irak nicht von der Resolution gedeckt worden. So wurde mit der Resolution 687 vom 3. April 1991 die endgültige Einstellung der Kampfhandlungen verkündet, es wurde allerdings ein System der Kontrolle, der Überwachung und ökonomischen Sanktionen etabliert. Das wirtschaftliche Leben des Irak wurde einem protektoratsähnlichen Regime unterworfen. Diese Resolution wurde überwiegend von den USA formuliert und enthielt einen Diktatfrieden. Mehrfach wurde in der nächsten Zeit versucht, diese Bedingungen zu lockern, doch wurden alle Bemühungen durch das Veto der USA blockiert. 1998 entglitt der UNO endgültig die Kontrolle über den Irak-Konflikt. Inzwischen stellte sich dieser als eine Konfrontation der USA mit dem Regime Husseins dar. Die USA behaupteten, dass der Irak über Massenvernichtungswaffen verfüge. UN-Waffeninspekteure hatten vorher monatelang, gedeckt durch eine Resolution, das Land ohne Erfolg danach abgesucht. Dennoch behauptete der damalige US-Außenminister Colin Powell vor dem UN-Sicherheitsrat, man verfüge über eindeutige Beweise. Eine Lüge, wie sich hinterher herausstellte, die aber ihren Zweck erfüllte, wie auch der Tagesspiegel schreibt. Die USA beriefen sich auch auf das Mandat gegen Afghanistan, das nach den Anschlägen im September 2001 ausgestellt worden war, und griffen, ohne ein gesondertes Mandat, den Irak erneut an, was mit der Absetzung und am Ende der Hinrichtung Saddam Husseins endete. 

Auch in Jugoslawien wurde militärisch eingegriffen, ohne dass es dafür ein UN-Mandat gegeben hätte. Somit wären diese Kriege als völkerrechtswidrig einzuordnen. Konsequenzen gab es allerdings bis heute nicht. Weder die UNO noch der Internationale Gerichtshof haben die USA dafür angeklagt. 

Die Rolle Deutschlands

Am 18. September 1973 traten sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die DDR in die UNO ein. Nach der Vereinigung wurden aus den beiden Sitzen einer. Inzwischen gibt es Bestrebungen, einen ständigen Sitz in einem zu reformierenden UN-Sicherheitsrat zu erhalten. 2019 und 2020 war das vereinigte Deutschland nicht-ständiges Mitglied. 

Ähnlich wie im Fall China bestand das Problem darin, dass beide deutsche Staaten sich als der eigentliche deutsche Kernstaat sahen. Gleichzeitig war definitionsgemäß nach der UN-Charta Deutschland als Feindstaat eingestuft. In Artikel 53 der Charta wird jeder Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners der Charta war, als Feindstaat bezeichnet. Gleiches galt zu dieser Zeit auch für Japan, Italien, Ungarn, Rumänien, Finnland, Kroatien, die Slowakei und Österreich. Der Artikel ist zwar noch formal Bestandteil der Charta, hat aber inzwischen weder rechtliche noch faktische Bedeutung. Bereits unter Konrad Adenauer definierte man in der BRD eine Wiederherstellung der Souveränität sowie eine baldige Wiedervereinigung. Daraus leitete man einen Alleinvertretungsanspruch für Gesamtdeutschland ab, der in der Hallstein-Doktrin formuliert wurde. Auch die DDR strebte nach der Aufnahme in die UNO. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die DDR nicht von allen Ländern als Staat anerkannt. Wäre sie also aufgenommen worden, wäre dies einer Anerkennung gleichgekommen, was allerdings die Verbündeten der Bundesrepublik, nämlich die USA, Frankreich und Großbritannien mittels eines Vetos im Sicherheitsrat aller Wahrscheinlichkeit nach verhindert hätten. Dagegen verhinderte die Sowjetunion die Aufnahme Westdeutschlands, da auch sie ein Veto-Recht besaß. Erst unter Willy Brandt wurde schließlich beiden deutschen Staaten die Aufnahme gewährt. 

Bereits 1977 und 1978 sowie 1987 und 1988 wurde Westdeutschland als nicht-ständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt, die DDR 1980 und 1981. Bis zur Wiedervereinigung beteiligte sich Westdeutschland an UN-Missionen, wie beispielsweise in Nicaragua und El Salvador. Die DDR entsandte 1989 Polizeibeobachter nach Namibia, das war die einzige Teilnahme der DDR an einer Mission. Nach der Wiedervereinigung und der Verschmelzung der Sitze in der UN unterstützte Deutschland mehrere Missionen, wie in Kambodscha, Jugoslawien und Somalia. Ferner nimmt sie an Einsätzen im Libanon, Mali und im Südsudan teil. 

Die Zukunft der UNO

Das ZDF schreibt in einem Bericht, dass die UNO in einer Krise zu stecken scheint. Nach vielen Kriegen, welche die UNO laut ihrer Charta eigentlich verhindern wollte und oft genug gescheitert ist, wird die Existenz der UNO infrage gestellt. Nichts macht dies klarer als der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. An Zynismus ist dabei kaum zu überbieten, dass ausgerechnet Russland die Präsidentschaft im UN-Sicherheitsrat innehatte, dessen Aufgabe es ist, für Sicherheit und Frieden in der Welt zu sorgen, als der Angriff erfolgte. Dieser ist ein klarer Bruch der Charta der Vereinten Nationen. Als ständiges Mitglied verhindert darüber hinaus Russland mit seinem Vetorecht alle Verurteilungen dieses Krieges durch den Sicherheitsrat. Nicht nur Deutschland, auch die USA fordern inzwischen eine Reform des UN-Sicherheitsrates und der UNO. Dabei stehen unter anderem die Vergrößerung des Sicherheitsrates im Raum sowie eine Reform des Vetorechts. Allerdings sind sowohl Russland als auch China bisher nicht zu einer Reform bereit. Blockiert eines der Länder, oder beide, den Reformprozess durch ihr Veto, birgt das Sprengstoff in sich. Dann müssten sie erklären, warum sie gegen diese Reformen sind. Und damit läuft man Gefahr, dass die UNO, wie ihr Vorgänger, der Völkerbund, sich überlebt und dementsprechend scheitert. 

Neben den Kriegen in der Ukraine und Syrien, den Krisen in Asien und Teilen von Afrika, warten weitere Herausforderungen auf die UNO. Nicht nur durch die Konflikte sind abertausende Menschen auf der Flucht. Das Weltklima ändert sich, und das in einer Geschwindigkeit, die selbst die meisten Voraussagen der Wissenschaftler*innen übertrifft. Die Folgen: Dürre in einigen Ländern, Unwetter mit starken Regenfällen, die zu Überflutungen führen. Dazu der steigende Meeresspiegel. Laut dem Internal Displacement Monitoring Center (IMDC) mussten 2021 rund 23,7 Millionen Menschen ihre Heimat durch Naturereignissen verlassen. Viele davon für immer. Das bedeutet, dass die Anzahl der Flüchtlinge weltweit zunehmen wird und die Herkunfts- und auch die Aufnahmeländer überfordert sind. Das Flüchtlingshilfswerk der UNO, der UNHCR, vertritt dabei den Standpunkt, dass diese Flüchtlinge nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen. Dies wäre nur der Fall, wenn durch die Klimakatastrophe ein Krieg in den betroffenen Gebieten ausbricht. Auch dem Sicherheitsrat sind hier die Hände gebunden. Er hat weder die Macht noch die Befugnis, hier einzugreifen und durch ein Mandat den Menschen Hilfe zukommen zu lassen. 

Doch welche Macht hat die UNO generell? Die Stärke der UNO resultiert einzig und allein aus dem Zusammenhalt der Staaten. Dass dieser nicht immer gegeben ist, konnte man durch die Auftritte von Donald Trump sehen. Laut Spiegel erteilte Trump der gesamten Nachkriegsordnung eine Absage, sein damaliger Sicherheitsberater John Bolton erklärte die UNO sogar für obsolet. Trumps Ausstieg aus dem Pariser Klimaabkommen, das unter Federführung der UNO zustande kam, sowie die Aufkündigung des ebenfalls durch die UNO vermittelten Atomabkommens mit dem Iran zeigten mehr als nur deutlich, dass unter Trump die USA die UNO nicht allzu hoch schätzen. Auch der Beginn des russischen Angriffskrieges, der bekanntlich erfolgte, als Russland den Vorsitz im Sicherheitsrat innehatte, lässt ahnen, dass die UNO immer mehr ins Abseits gedrängt wird. Von der Idee, eine Organisation zu schaffen, die den Weltfrieden sichert, ist scheinbar nicht mehr viel übrig geblieben. 

Fazit

In den bald 80 Jahren nach ihrer Gründung hat die UNO Kriege erlebt, die sie eigentlich verhindern wollte. Zwar ist ein globaler Konflikt bisher ausgeblieben, doch als eine Erfolgsgeschichte kann man die UNO so nicht betrachten. Jetzt, durch den Krieg in der Ukraine, die Krisen in Asien und erneut im ehemaligen Jugoslawien, steht die UNO vor ihrer größten Herausforderung. Dazu die globale Erwärmung und die Klimakrise, die Flüchtlingssituation und die Uneinigkeiten innerhalb des Sicherheitsrates lassen befürchten, dass ihr das gleiche Schicksal wie dem Völkerbund droht.