• Verfolgungsfahrt in Idar-Oberstein: PKW-Fahrer flüchtet vor der Polizei
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelschutzgesetz - Hinweise auf Einnahme
  • Keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer*innen

In den frühen Morgenstunden des vergangenen Samstags (23. Juli 2022) hat sich ein Autofahrer in Idar-Oberstein eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Laut Angaben der Polizeidirektion Trier stellte sich später heraus, dass auch Betäubungsmittel im Spiel waren.

Anhaltesignale ignoriert: PKW-Fahrer liefert sich in Idar-Oberstein eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei

Auslöser für die Verfolgungsfahrt war, dass eine Streife der Polizeiinspektion Idar-Oberstein auf der B41 einen PKW mit geöffneten Kofferraum, aus dem ein Fahrrad zu fallen drohte, bemerkten. Die Beamten schalteten daraufhin Blaulicht ein und gaben Anhaltesignale. Statt diese zu beachten, beschleunigte der Fahrer sein hochmotorisiertes Fahrzeug und versuchte zu flüchten.

Auf der Flucht befuhr er unter anderem die entgegengesetzte Fahrspur der B41 und missachtete eine rote Ampel, wobei er auch den querenden Verkehr ignorierte. Die Verfolgungsjagd ging weiter, bis der Beifahrer plötzlich die Türe öffnete.

Der PKW-Fahrer war dadurch gezwungen, sein Fahrzeug abzubremsen. Auf der Struthbrücke kam er dann schließlich auch zum Stehen. Anschließend mussten sich beide Personen einen einer Verkehrskontrolle unterziehen.

Verstoß gegen des Betäubungsmittelgesetz: Ermittlungsverfahren eingeleitet

Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrer des Autos um einen 29-Jährigen aus dem Raum Idar-Oberstein handelte. Bei ihm fanden die Beamten geringe Mengen Betäubungsmittel auf.  Diese wurden beschlagnahmt.

Des Weiteren lagen Hinweisen auf eine nur kurz zurückliegende Betäubungsmitteleinnahme seinerseits vor. Auch Alkoholgeruch in der Atemluft war festzustellen. Aus diesen Gründen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet.

Auch Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Tatbestandserfüllung der Straßenverkehrsgefährdung und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet. Durch das riskante Fahrmanöver wurden glücklicherweise keine weiteren Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet.