Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, «sich mitgliedschaftlich in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben». Der Ältere soll zudem in zwei Fällen eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben. Die beiden sollen seit Jahren Anhänger dschihadistischer und islamistischer Ideen gewesen sein und sich seit dem Jahr 2017 mit dem IS «identifiziert» haben. Der Prozess beginnt am 23. März und ist zunächst bis Ende August terminiert. Für die mitgliedschaftliche Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung drohen laut OLG Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft, für die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten stehen sechs Monate bis zu zehn Jahren Gefängnis im Raum. Für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. OLG-Mitteilung