Lockerung der Corona-Regeln ab Donnerstag (2. Februar 2023) Keine Maskenpflicht mehr in ÖPNV  Das gilt in RLP jedoch weiterhin Die aktuellen Corona-Fallzahlen (Inzidenz von 76, Stand 31. Januar 2023) verdeutlichen, dass das Virus immer unbedeutender wird. Auch die geltenden Corona-Regeln werden ab Donnerstag (2. Februar 2023) weiter gelockert.  Neue Corona-Regeln ab Donnerstag: Maskenpflicht in Bus und Bahn fällt Ein Mund-Nasen-Schutz ist im öffentlichen Nahverkehr in Rheinland-Pfalz nur noch an diesem Mittwoch (1. Februar 2023) Pflicht. Zeitgleich mit dem Fernverkehr in ganz Deutschland fällt die Maskenpflicht am 2. Februar. "Für uns war immer klar, dass die Grundsatzentscheidung des Bundes gilt und Rheinland-Pfalz diese mitträgt, solange sie Gültigkeit behält", sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auch in den Nachbarländern Saarland, Hessen und NRW ist das Tragen von Masken in Bus und Bahn ab dem 2. Februar freiwillig. In Baden-Württemberg war die Maskenpflicht in Bus und Bahn bereits am Dienstag gefallen. Einzig in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege sei das Tragen einer FFP2-Maske weiter vorgeschrieben, sagte der Minister. Laut Bundesgesetz maximal bis 7. April. Weitere Schritte sollten in enger Abstimmung mit den hessischen Nachbarn erfolgen. "Beide Länder wollen, dass für die Menschen beim Grenzwechsel einheitliche Regeln gelten", sagte Hoch. Das gilt beim Testen aktuell Was die Testpflicht angeht, gelten weiterhin diese Regelungen:  Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen: Testpflicht für Personal und Besucher*innen (Ausnahme: Ohne Symptome und Impfnachweis/ Genesenennachweis) Pflegeeinrichtungen (auch Tagespflege), ambulante Dienste, Unternehmen und Werkstätten für behinderte Menschen Justizvollzugsanstalten: Testpflicht für Beschäftigte und externe Besucher*innen nach eigenem Ermessen Kostenlos testen lassen dürfen sich nur noch folgende Personengruppen:  Kinder bis fünf Jahre Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel Haushaltsangehörige von Infizierten Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher*innen Menschen in der häuslichen Pflege Pflegende Angehörige Bewohner*innen von Einrichtungen der Eingliederungshilfe Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können Personen, die nach einer Infektion einen negativen Beleg brauchen Weitere Regelungen im Überblick  Was das Impfen angeht, gelten in RLP seit dem 1. Oktober 2022 nur Personen mit mindestens drei Impfungen als vollständig geimpft. Wenn allerdings ein Genesenennachweis erbracht werden kann, reichen auch zwei Impfungen.  Bei einer Infektion mit dem Coronavirus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit für fünf Tage. Es gilt keine Isolationspflicht mehr. Lukas Hetterich mit dpa   Auch interessant:  LKW-Fahrer (22) kracht gegen Baum - Rettungshubschrauber transportiert Fahrer in Spezialklinik Vollsperrung nach Unfall mit vier beteiligten Fahrzeugen auf der B9 Neue Details bekannt: Mann (33) greift Ehefrau (25) mit dem Messer in der Innenstadt an