• Verbandsgemeinde Landau-Land beschließt Katzenschutzverordnung 
  • Verordnung dient der Kontrolle der Ausbreitung von Streunerkatzen
  • Immer mehr Gemeinden in der Region entscheiden sich für die Verordnung 

Die Freude beim Streunerpfoten Südpfalz e.V. ist groß, denn heute hat sich mit Landau-Land eine weitere Verbandsgemeinde für die Einführung der Katzenschutzverordnung entschieden. Der Verbandsgemeinderat hatte am Dienstag (21. März 2023) dazu getagt und anschließend mit großer Mehrheit die Verordnung verabschiedet. Antje Reinacher, die 1. Vorsitzende vom Streunerpfoten Südpfalz e.V., der die Verordnung in den Gemeinden in der Südpfalz voranbringt, erklärt im Gespräch mit inRLP.de, warum es gerade jetzt so wichtig ist, dass die Gemeinden diesen Schritt gehen

Katzenschutzverordnung soll unkontrollierte Ausbreitung der Streunerkatzen verhindern 

"Die Katzenschutzverordnung soll kurz gesagt erreichen, dass Katzen nur noch kastriert, gechippt und registriert in den Freigang gehen dürfen", erklärt Reinacher. Aktuell habe man es mit einer Vielzahl an Streunerkatzen zu tun, die sich unkontrolliert ausbreiten würden. Streunerkatzen sind verlassene oder wild geborene Katzen, die dauerhaft draußen leben. Diese Katzen haben ständig Hunger, leiden an Krankheiten und Verletzungen und kaum jemand kümmert sich um sie. 

Diesem Problem würde man nur Herr werden durch die Katzenschutzverordnung. "Die Verordnung ist eine sehr sinnvolle Sache und gleichzeitig mit wenig Personalaufwand verbunden", erläutert Reinacher. Denn die Verordnung diene ja auch dem Schutz der eigenen Freigänger-Katze, zum Beispiel vor Geschlechtskrankheiten. Und für Züchter würde es Ausnahmegenehmigungen geben. "Deswegen haben wir die Verordnung, seit wir im Verein tätig sind und mit dem Tierheim zusammenarbeiten, vorangetrieben."

Dadurch habe man seit Mitte letzten Jahres erste Erfolge erzielt, als sich die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Katzenschutzverordnung entschieden habe, erzählt die Vorsitzende. Mittlerweile habe man viele Gemeinden von der Verordnung überzeugen können. Das präsentiert der Streunerpfoten Südpfalz e.V. auf seiner Facebook-Seite auch auf einer Karte, in der alle Gemeinden der Region und deren Status bezüglich der Katzenschutzverordnung abgebildet sind.

Was droht Katzenhaltern, wenn sie sich nicht an die Katzenschutzverordnung halten? 

Sechs Monate nach der Verkündung wird die Verordnung in Kraft treten. Doch was erwartet Katzenhalter, die bis dahin ihre Freigänger-Katze nicht kastriert, gechippt und registriert haben oder eine Sondergenehmigung vorlegen können? In diesem Fall kann die Ordnungsbehörde eine Registrierung sowie Kastration oder Sterilisation des Tiers auf Kosten der Halter anordnen. Katzenhalter müssen dann ebenfalls, auf Verlangen der Ordnungsbehörde einen Nachweis über die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration ihrer Katze vorlegen.

Bei einem Halterwechsel müssen die neuen Katzenhalter die Daten direkt aktualisieren lassen. Außerdem kann die Behörde, wenn sie eine nicht gekennzeichnete oder fortpflanzungsfähige Katze vorfindet und der Halter nicht innerhalb von 72 Stunden ermittelt werden kann, diese in ihre Obhut nehmen und ohne das Einverständnis des Halters die Katze registrieren und sterilisieren, beziehungsweise kastrieren lassen. 

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