Auch in Rheinland-Pfalz kam es schon zu brutalen Verbrechen Minderjähriger Das sagt das deutsche Rechtssystem zu Straftaten von Kindern So sehen die Zahlen von Verbrechen unter 14 Jahren für ganz Deutschland aus Wenn Kinder brutale Verbrechen begehen, ist die Öffentlichkeit häufig besonders schockiert. Wie im Fall der zwölfährigen Luise aus Freudenberg, die mutmaßlich von zwei ihr bekannten Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren erstochen wurde. Doch es ist nicht der einzige Fall in Rheinland-Pfalz.  Tötungsdelikte von Kindern: So wird nach dem deutschen Recht entschieden In Deutschland ist die Strafmündigkeit klar geregelt. Unter 14 Jahren können Kinder, wie auch im Fall der zwei Mädchen, die Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg mutmaßlich erstochen haben sollen, in Deutschland nicht vor Gericht gestellt werden. Sie sind darum strafunmündig. Unsere Kolleg*innen von inFranken haben sich damit ebenfalls beschäftigt. Ab 14 Jahren ändert sich das. Dann ist man laut dem deutschen Recht "bedingt strafmündig", das heißt, man ist weder pauschal schuldfähig, noch generell schuldunfähig. Hier wird nach Einzelfall entschieden und der Fokus steht auf dem erzieherischen Aspekt.  Ab 18 Jahren ändert sich das Strafrecht dann schlagartig. Denn ab dieser Altersgrenze müssen sich alle Menschen vor Gericht verantworten. Dennoch gibt es bis zum Alter von 21 Jahren noch eine Art Karenzzeit, denn hier kann individuell entschieden werden, ob die Straftat des Jugendlichen noch als Jungendverfehlung ausgelegt wird oder er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Wenn Kinder töten: Das sind die Zahlen für Deutschland Dass Kinder bei Delikten gegen das Leben in den Fokus der Ermittler*innen geraten, passiert in Deutschland relativ selten. Wie die Bild-Zeitung schreibt, kam es im Jahr 2021 zu bundesweit 19 Fällen (darunter vier Mädchen), die tatverdächtig waren. In den vergangenen 20 Jahren lagen die Zahlen zwischen vier und 21 Tatverdächtigen pro Jahr - bei 8,5 Millionen Kindern unter dem Alter von 14 Jahren, die in Deutschland leben.  Schaut man sich schwere Gewalttaten gesammelt an - darunter fallen Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Totschlag und Mord - werden die Zahlen bei Tatverdächtigen unter 14 Jahren laut Bild-Zeitung vierstellig (2021: 7477). Im Jahr 2020 lagen die Zahlen etwas darunter, nämlich bei 7103. Vom Jahr 2021 aus gesehen soll es jedoch einen Rückgang im Vergleich zu 2019 um zehn Prozent gegeben haben.  Das sind die Zahlen der einzelnen Polizeipräsidien Auch in Rheinland-Pfalz kam es zu Fällen, in denen unter 14-Jährige in schwere Straftaten verwickelt waren. Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Polizeipräsidium Westpfalz ergibt für die Jahre 2014 bis 2022 folgende Zahlen im Bereich „Straftaten gegen das Leben“. Minderjährige Tatverdächtige (14 bis 17Jahre): Fünf Fälle Totschlag (davon einer vollendet) Tatverdächtige Kinder (vier bis 13 Jahre): Ein Fall vollendeten Totschlags Im Zuständigkeitsbereich in der Vorder- und Südpfalz sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik seit 2018 keine Tatverdächtigen unter 14 Jahren erfasst, das heißt, alle Tatverdächtigen waren mindestens 14 Jahre alt, teilt das Polizeipräsidium Rheinpfalz auf Nachfrage gegenüber inRLP.de mit.  Dem Polizeipräsidium Trier liegen folgende Anzahlen an Tötungsdelikten, begangen von Jugendlichen oder Kindern für das Dienstgebiet vor:  Im Jahr 2022: Drei Fälle im Jahr 2021: Drei Fälle im Jahr 2020: Zwei Fälle Jahre 2019 bis 2015: Keine Fälle Anhand der Statistik kann in diesen Fällen nicht zwischen vollendeten oder versuchten Taten unterschieden werden, so das Polizeipräsidium Trier. Die Polizeipräsidien Koblenz und Mainz haben sich auf Anfrage von inRLP.de nicht zu ihren Dienstgebieten geäußert. So sehen die Zahlen für ganz Rheinland-Pfalz aus Eine Auswertung des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz veranschaulicht die Zahlen von Straftäter*innen von Mord oder Totschlag unter 14 Jahren für das gesamte Bundesland: Im Jahr 2022 wurde ein Fall im Bereich des Polizeipräsidiums Trier in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Im Jahr 2021 sind hingegen zwei Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Ein Fall wurde im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz und ein Fall im Bereich des Polizeipräsidiums Trier registriert. Kleinen Bruder erschlagen: 14-Jähriger aus der Pfalz verurteilt  Am 31. März 2003 kam es in Schönenberg-Kübelberg (Landkreis Kusel) zu einem grausamen Verbrechen, bei dem ein Minderjähriger seinen kleinen Bruder getötet hatte. Der damals 14-Jährige soll mit einem Pflasterstein auf seinen damals siebenjährigen Bruder losgegangen sein und ihn damit erschlagen haben. Der Täter wurde vom Landgericht Zweibrücken zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt, berichtete damals die Rheinische Post. Er hatte die Tat zunächst bestritten und zwei anderen Jugendliche beschuldigt. Der Siebenjährige war auf der Rückseite des Erich-Kästner-Schulzentrums tot aufgefunden worden. Später wurden an der Kleidung des 14-jährigen Bruders Blutspuren gefunden.  Das könnte dich auch interessieren:  "Prüfen laufend, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird": Polizei geht im Fall Luise gegen Falschmeldungen vor "Die Überlebenschancen standen bei 20 Prozent": Koblenzer hat schwere Corona-Erkrankung überlebt Tierkliniken kommen an ihre Belastungsgrenze: Wie steht es um die Notversorgung der Tiere?