Zahlen sollten Autor und Verlag des Bestsellers «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle», das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis verfasst hatte. Das Buch enthielt teils deftige Aussagen Kohls über zahlreiche Weggefährten. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Kölner Landgericht Kohl 2017 die Geldentschädigung zugesprochen. Als der 87-Jährige wenige Wochen später starb, war dieses Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2021 entschieden, dass so ein Anspruch grundsätzlich nicht vererbt werden kann. Die Verfassungsrichter nahmen auch eine zweite Klage Kohl-Richters nicht zur Entscheidung an. Dabei ging es um 116 umstrittene Passagen, die zwar Schwan nicht mehr verbreiten darf, aber der Verlag zum Teil. Mitteilung des Gerichts Beschluss vom 24. Oktober zur ersten Verfassungsbeschwerde Beschluss vom 24. Oktober zur zweiten Verfassungsbeschwerde BGH-Urteil vom 29. November 2021 zur Geldentschädigung BGH-Urteil vom 29. November 2021 zu den Zitaten BGH-Mitteilung zu den Urteilen Urteil des OLG Köln vom 29. Mai 2018 zur Geldentschädigung Urteil des OLG Köln vom 29. Mai 2018 zu den Zitaten Allgemeine Infos zu Verfassungsbeschwerden