Auf ihre Tradition sind die Brauer stolz - besonders die bayerischen. Weil es hier auch das erste flächendeckende Reinheitsgebot für Bier gab. Seit 1516 nämlich. Und dieses Gebot, das zur Bierherstellung ausschließlich Wasser, Malz, Hopfen und Hefe zulässt, soll jetzt nach Vorstellung des bayerischen und des deutschen Brauerbundes Weltkulturerbe werden. Einen entsprechenden Antrag haben die Brauer jetzt bei der dafür zuständigen Kultusministerkonferenz und der Unesco eingereicht.Ein Antrag zu einem früheren Zeitpunkt war nicht möglich, weil die Bundesrepublik erst in diesem Jahr dem Unesco-Übereinkommen zum "immateriellen Kulturerbe" beitrat. Darin werden bereits seit zehn Jahren kulturelle Ausdrucksformen wie der spanische Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.Und in diese Liste soll jetzt das Reinheitsgebot aufgenommen werden, das seit jeher Biertrinker vor der Verwendung billiger und zum Teil gesundheitsgefährdender Zusätze schützen soll. Für Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des bayerischen Brauerbunds, geht es auch um die Erhaltung einer traditionellen Handwerkstechnik, die sich über Jahrhunderte zu einer weltweit beachteten Braukunst entwickelte und Deutschlands Ruf als Biernation begründete. Natürlich haben die Brauer mit dem Antrag auch die ausländische Konkurrenz im Auge, die auf den Markt drängt. Besonders die fränkischen Brauereien müssen im Wettbewerb bestehen. Vielleicht hilft da ja das Siegel "Weltkulturerbe-Bier". Info: Was ist das deutsche Reinheitsgebot? Geschichte Das deutsche Reinheitsgebot ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Erlassen wurde sie im Jahr 1516 vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. als bayerische Landesordnung. Es besagt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. Die Bezeichnung Reinheitsgebot ist erstmals in einem Protokoll des bayerischen Landtags aus dem Jahr 1918 belegt.Heutige Rechtslage 1987 setzte die EWG-Kommision durch, dass auch Bier, das nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut war, unter dieser Bezeichnung in Deutschland verkauft werden durfte. Die strengen Vorschriften gelten seither nur noch für untergäriges Bier, das in Deutschland hergestellt wird. Bei obergärigem Bier darf beispielsweise Zuckerstärke verwendet werden.